Wenn eines sicher ist am Osnabrücker Problemplatz Neumarkt, dann sind es ständig wechselnde Visionen bei gleichzeitig faktischem Stillstand.
Kommt nun ein Hotel vor dem H&M Gebäude auf der „Baulos 2“ genannten Fläche – statt anstelle des Sportarena-Gebäudes, wie es im Herbst Gewissheit zu sein schien?
Wie sieht es aus mit den Plänen des Hamburger Immobilienkaufmanns Dr. Theo Bergmann, der den Lokalpolitikern seit Jahren von einem neuen Kaufhaus auf dem „Baulos 2“ genannten Fläche vor dem H&M Haus erzählt und doch nicht so recht mit den Bauarbeiten beginnen will? Unserer Redaktion vorliegende Unterlagen deuten auf mögliche Planänderungen am Neumarkt hin.
Bergmann hatte 2017 keinen Lauf
„Eigentlich“ hätte der Bau – wie auch der Bau des Shoppingcenters auf der gegenüberliegenden Seite – schon längst begonnen worden sein sollen, doch erst gab es Zoff mit der Verwaltung um eine unterirdische Erweiterung des geplanten Gebäudes, dann kündigte auch noch die Sportarena ihren Mietvertrag in Bergmanns Immobilie vor der Galeria Kaufhof.
Stress mit Teilen der Verwaltung – wobei der umstrittene städtische Baurat dem millionenschweren Investor aus Hamburg immer in Nibelungentreue verbunden geblieben sein soll – und ausgerechnet für das größte Gebäude im Osnabrücker Portfolio springt der Mieter ab, das klingt nicht gut, könnte man meinen.
Doch flux präsentierte Bergmann im Herbst einen erstaunlich klingenden neuen Plan. Das ehemalige Sportarena-Kaufhaus sollte baldmöglichst bis auf die Grundmauern geschleift werden und an gleicher Stelle ein Hotelneubau entstehen. Angesichts immer rarer werdender Mieter für große Einzelhandelsimmobilien vielleicht die bessere Lösung, statt auf einen Nachmieter in der Größenklasse Sportarena zu hoffen.
Stadtverwaltung und Bergmann reagieren nicht auf Nachfrage
Nach HASEPOST vorliegenden Informationen aus den Reihen der Stadtverwaltung über den Sachstand am „Baulos 2“ ist jedoch von überraschenden und neuen Plänen am Neumarkt auszugehen.
Stadtverwaltung und Investor Bergmann gehen auf Tauchstation und reagieren nicht auf Anfragen unserer Redaktion bezüglich unserer aus zuverlässiger Quelle stammenden Offenbarung.
So soll das Baulos 2 Gebäude eigentlich aussehen – wie ein Geschäftshaus; unter Verwendung eines Screenshots von neumarkt-os.de
„Mietvertrag für eine Hotelnutzung im Baulos 2“
In dem unserer Redaktion vorliegenden „Sachstand Baulos“ wird den Vertretern der Lokalpolitik mitgeteilt, dass zwischen einer in Besitz des Hamburger Immobilienkaufmanns befindlichen T.E.B. Siebte Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG und der Centro Hotel Boutique 102 GmbH ein „Mietvertrag für eine Hotelnutzung im Baulos 2“ vorliegen würde. Nähere Details des Vertragwerks sind der Stadtverwaltung nicht bekannt, die Vertragsunterschriften würden jedoch vorliegen.
Von einer Nutzung des immer noch Baulos 2 genannten Gebäudes als Einzelhandelsfläche ist im vorliegenden Dokument nicht mehr die Rede.
Hotelgruppe will am „prestigereichen Neumarkt“ eröffnen
Auf der Website der Centro Hotels wird mit Datum 10.11.2017 ein für 2020 am (Zitat) „prestigereichen Neumarkt“ die Eröffnung eines Hotels unter der neuen Marke Ninety Nine angekündigt.
Die von Dr. Bergmann im Vorfeld der Kommunalwahl initiierte Website www.neumarkt-os.de zeigt unter der Adresse „Neumarkt 7a“ ein Gebäude, das in keiner Weise einer zukünftigen Hotelnutzung entsprechen will.
Der Mietvertrag für die Nutzung des Baulos 2 Gebäudes als Hotel soll am 22. Dezember unterzeichnet worden sein, so der Sachstand der Verwaltung, datiert vom 10. Januar.
Leser der Osnabrücker Presseschau haben bereits am Donnerstag über die vom DFB Sportgericht gegen den VfL Osnabrücker verhängte Geldstrafe gelesen. Am Freitag meldete sich der VfL mit einer Reaktion darauf.
Wehlend will mündliche Verhandlung
Insgesamt sollen die Lila-Weißen eine Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro für den illegalen Einsatz von Pyrotechnik durch VfL-„Fans“ bei den Auswärtsspielen in Meppen und Münster zahlen. Der Einspruch gegen die hohe Strafe wurde nach Angaben des VfL fristgerecht beantragt.
„Wir werden das Urteil weiterhin intensiv prüfen und streben eine mündliche Verhandlung vorm DFB-Sportgericht an, um unsere Standpunkte darzulegen“, erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend schriftlich gegenüber unserer Redaktion.
Vom Hauptbahnhof zum Marktplatz, mit einer kurzen Zwischenkundgebung vor dem Theater, wollen Kurden am Freitagnachmittag durch die Osnabrücker Innenstadt ziehen.
Ziel der angemeldeten Demonstration ist es auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der türkischen Regierung in syrischen Kurdengebieten aufmerksam zu machen.
Sofern der Protestzug, der gegen 15:30 Uhr starten soll, friedlich verläuft, geht es über den Neumarkt und die Große Straße zum Domhof, so ein Polizeibeamter vor Ort. Allerdings wird streng darauf geachtet, ob verbotene Symbole mitgeführt werden oder eine Eskalation mit türkischen Mitbürgern droht.
Vor der Demo sammelten sich die Teilnehmer am Hauptbahnhof
Bei einer Gefahrenlage besteht auch die Möglichkeit, dass der Protestzug über die Herrenteichsstraße umgeleitet wird.
Polizei will auf verbotene Symbole achten
Bei Beginn der Versammlung konnten auch Fahnen der kurdischen YPG-Gruppierung gesichtet werden, die in Deutschland verboten sind. Mitglieder der YPG haben in den vergangenen Monaten Seite an Seite und mit Unterstützung der USA gegen Islamisten der IS/Daesh gekämpft.
Fahne der YPG bei Osnabrücker Kurdendemo
Die Bundesrepublik hat beide verfeindete Lager mit Waffen versorgt. Die Kurden erhielten Milan-Panzerabwehrwaffen und das türkische Militär die passenden Ziele dazu: ausgemusterte Leopard-Kampfpanzer aus den Beständen der Bundeswehr.
Die kurzzeitige Bemalung der Fahrbahndecke am Neumarkt, mit offenbar für die Ewigkeit gemachter Farbe, kostet die Osnabrücker Bürger viel Geld.
[Update 15:45] Nach Informationen eines mit Verwaltungsrecht beschäftigten Juristen, summieren sich die von der Stadtverwaltung zu tragenden Gerichtskosten auf ungefähr 4.000 bis 5.000 Euro, hinzu kommen die externen Anwaltskosten und die in der Verwaltung – insbes. beim Rechtsamt der Stadt – entstandene Arbeitsbelastung.
Zusammen mit den Kosten für die mehre Tage mit Markierungsarbeiten beschäftige Spezialfirma, deren Werk nun wieder entfernt wird, könnte unter dem Strich locker eine sechsstellige Summe zusammengekommen sein.
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Als BOB-Ratsfrau Kerstin Albrecht am Donnerstagabend im Rahmen einer Ausschussitzung den umstrittenen Osnabrücker Stadtbaurat Frank Otte danach fragte, wer denn die Verantwortung für das vorschnelle Sperren des Neumarkts, obwohl noch Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig waren, übernimmt, reagierte dieser ausweichend und verwies auf Verkehrssicherheit, die hätte hergestellt werden müssen.
In einer Pressemitteilung teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit, dass allein das Rückgängigmachen der allein auf Wunschdenken basierenden Fahrbahnmarkierung eine Summe von 10.000 bis 15.000 Euro kosten wird.
Was das Aufbringen der Spezialfarbe gekostet hat, ist öffentlich bislang nicht bekannt.
Bei einem Ortstermin am Neumarkt haben Verwaltungsmitarbeiter am Freitag die Lage der neu zu verlegenden Markierungen bestimmt und das genaue Wie und Wann der Neumarktöffnung festgelegt.
Nur externe Firmen können Spezialfarbe entfernen
Um den Neumarkt für Fußgänger, Radfahrer, PKW, Motorräder und Busse sicher zu machen, bedarf es genaue Vorbereitungen – schließlich muss das gefahrlose Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein, betont das städtische Presseamt. Das Entfernen beziehungsweise der Austausch der Verkehrsschilder stellt dabei das kleinste Problem dar. Die Markierungen vor und auf dem Neumarkt müssen hingegen in weiten Teilen verändert werden. Diese Arbeiten können nur von externen Firmen durchgeführt werden.
Bei den notwendigen Arbeiten müssen erst die vorhandenen Markierungen entfernt und neue Markierungen aufgebracht werden. Da diese Arbeiten ausschließlich bei trockenem Wetter ausgeführt werden können, sind die genaue Dauer der Arbeiten und damit verbunden der exakte Zeitpunkt der Neumarktöffnung noch nicht abzusehen. Nach Ende der Markierungsarbeiten werden die Verkehrsschilder abgebaut beziehungsweise ersetzt.
Ignorieren der obsoleten Beschilderung weiterhin nicht erlaubt
Alle Arbeiten sollen in der nächsten Woche abgeschlossen werden, sodass dann der Neumarkt wieder von Autos befahren werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschilderung, die ein Befahren des Neumarkts durch den motorisierten Individualverkehr untersagt, immer noch Gültigkeit hat.
Am Freitagvormittag erhielten Feuerwehr und Polizei die Nachricht, dass sich am Sperrwerk der Hase in der Heinrich-Heine-Straße eine regungslose Person im Wasser befinden würde.
[Update 16:00] Wie die Pressestelle der Polizei am Nachmittag mitteilte, handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen 42
Jahre alten, polnischen Staatsangehörigen, der sich in Osnabrück
aufhielt. Die weiteren Ermittlungen zu den Umständen, die zum Ableben des Mannes geführt haben, dauern an. Eine Obduktion des 42-Jährigen wird voraussichtlich Anfang der kommenden Woche erfolgen.
Nach ersten Angaben der Polizeiinspektion Osnabrück hatte ein Passant gegen 11 Uhr den entsprechenden Hinweis über Notruf mitgeteilt. Die Feuerwehr musste wenig später den zu diesem Zeitpunkt bereits toten Mann aus dem Wasser bergen. Die Identität des Verstorbenen ist noch ungeklärt, ebenso die Umstände, die zum Ableben des Mannes geführt haben.
Todeswelle am Hasestrand
Wenige hundert Meter flussaufwärts konnte vor wenigen Tagen ein Obdachloser vor dem Ertrinken gerettet werden. In direkter Nachbarschaft, hinter dem Gewerkschaftshaus, wurde kurz vor Heiligabend ein toter Drogenabhängiger aufgefunden.
Erst im März und dann wieder im Oktober 2017 kamen weitere Menschen in den Fluten der Hase ums Leben. Davor war es lange Zeit ruhig am Haseufer, im Januar 2015 kam es zuvor zum letzten derartigen Vorfall an der Pernickel-Mühle.
Ein „Fluch der guten Tat“, so Osnabrücks Feuerwehrchef, sorgt nun dafür, dass etwas, das bereits in den Jahren zuvor nicht genehmigungsfähig war, derart in die Diskussion geraten ist. Am Donnerstagabend wurden Osnabrücker Lokalpolitiker über den aktuellen Stand der Maidorf-Genehmigung unterrichtet.
Zwei Tage nach der für die Öffentlichkeit überraschenden Ankündigung, dass die Maiwoche 2018 womöglich ohne ein Maidorf stattfinden wird, tagte der Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung.
Zu Beginn des regulär am Donnerstagabend im Stadthaus tagenden Ausschusses, hatte Stadtbaurat Frank Otte erstmals Gelegenheit in einer öffentlichen Sitzung die Vertreter der Lokalpolitik über den Sachstand zu informieren.
Fraktionen waren im Vorfeld informiert
Der Stadtbaurat erinnerte daran, dass die Spitzen der Fraktionen über eine mögliche Verweigerung der Genehmigung an den Betreiber Frederik Heede (Alando Palais) bereits im Vorfeld des Pressetermins am Dienstag informiert waren.
Gegenüber den Ausschussmitgliedern konkretisierte Otte die bereits beim Pressetermin gemachten Aussagen zu Problemen des Brandschutzes und des fehlenden „Baubuchs“, das bei derartigen Bauten für die Genehmigung vorliegen sollte.
Der Verwaltungsvorstand erklärte gegenüber den Lokalpolitikern, dass er in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Maidorf-Betreiber nach Alternativen zum TÜV Nord suchen wolle, der womöglich aus Personalmangel nicht in der Lage sei bis zum März das benötigte Dokument zu erstellen.
Zwei Monate Zeit: Entscheidung fällt erst im März
Otte betonte in seiner sachlich vorgebrachten Darstellung des Status Quo auch, dass anders als es in der lokalen Tageszeitung dargestellt wurde, es bislang noch keine abschließende Entscheidung über ein Versagen der Genehmigung für die Maiwoche 2018 gegeben habe. Erst wenn im März kein Baubuch vorliegt, kann darüber entschieden werden. Dass es in diesem Jahr nicht ohne dieses Dokument gehen würde, sei in enger Zusammenarbeit mit dem Maidorf-Betreiber bereits direkt nach der Maiwoche 2017 abgestimmt worden, beantwortete Otte eine Nachfrage von BOB-Stadträtin Kerstin Albrecht, die sich nach der Vorgeschichte der aktuellen Diskussion erkundigte.
War das Maidorf 2017 nicht genehmigungsfähig?
Ausschussmitglied Markus Baron (CDU) ging kritsch mit Frank Otte ins Gericht und konstatierte: „Wir können also froh sein, dass nichts passiert ist, weil der Baustadtrat in den letzten Jahren ein nicht genehmigungsfähiges Maidorf genehmigt hat?“
Nach mehrfachem Nachfragen des CDU-Politikers bestätigte Otte, dass das Maidorf im vergangenen Jahr, aber auch schon davor, nicht genehmigungsfähig gewesen sei. Dass die Maiwoche in der Vergangenheit dennoch mit einem Maidorf stattfand, sei nur nach sorgfältiger Abwägung möglich gewesen. Wenn aber etwas passiert wäre, hätten die dafür zuständigen Mitarbeiter vor Gericht keine Gnade gefunden. In diesem Jahr, so Otte, werde er seine Mitarbeiter nicht noch einmal diesem Risiko aussetzen.
Die gängige Genehmigungspraxis, bei der für eine Installation, die innerhalb eines festen Gebäudes überhaupt nicht genehmigungsfähig sei, durch das Vorliegen eines Baubuchs plötzlich aber alle Hürden fallen, bezeichnte Otte als „nicht logisch“.
Die Ausschussmitglieder bat der Baustadtrat um Verständnis, dass er sich mit seiner Entscheidung auch vor seine Mitarbeiter stelle, die Sicherheit benötigen, sollte es einmal zu einem schlimmen Vorfall kommen: „Wir hoffen, dass für die Zukunft nichts passiert, ich habe aber eine Verantwortung für meine Mitarbeiter und daher habe ich dieses Jahr so entschieden.“
FDP: Heede ein „Weltmeister im Erfinden von Ausnahmegenehmigungen“
Mit Verständnis für Frank Otte reagierte Ratsmitglied Oliver Haskamp (FDP). Maidorf-Betreiber Heede sei ihm auch bekannt als „Weltmeister im Erfinden von Ausnahmegenehmigungen“ für sein Alando Palais, so der FDP-Politiker, und weiter: Wir können froh sein, dass die Verwaltung das Maidorf solange möglich gemacht hat“.
Otte wollte die Aussage des Liberalen so nicht stehen lassen und entgegnete: „Heede legt Vorgaben gelegentlich kreativ aus, konnte aber inzwischen durch seinen eigenen Gutachter überzeugt werden“. Mit der aktuellen Forderung nach einem Baubuch ginge es auch um die Sicherheit von Heede, auch damit er nicht zur Rechenschaft gezogen werde, wenn doch einmal etwas passiert.
Mitarbeiter der Feuerwehr hatten schlaflose Nächte
Die Zwangslage, in der sich die Verwaltung befindet, bestätigte Dietrich Bettenbrock: „Jedes Jahr gab es Probleme“, so der Feuerwehrchef gegenüber den Ausschussmitgliedern. Im vergangenen Jahr hätten seine Mitarbeiter sogar noch nach der bereits erfolgten Eröffnung der Maiwoche um Verbesserungen des Brandschutzes gerungen. „So geht das nicht“, und weiter: „Das was wir da heute haben, ist nicht das, was da vor 14 Jahren stand“ und seine Mitarbeiter hätten mehr als einmal gesagt: „eigentlich geht es nicht“. Bei den zuständigen Feuerwehrleuten habe es mehr als eine schlaflose Nacht gegeben und nur durch Brandwachen vor Ort wäre es „mit vielen Bauchschmerzen“ möglich gewesen den Betrieb des Maidorfs in seiner bisherigen Form sicherzustellen.
Als größte Probleme identifizierte Bettenbrock einen möglichen „Brandüberschlag“ in die direkt benachbarte Bibliothek und grundsätzlich immer die Fluchtwege, über die innerhalb kürzester Zeit fast 2.000 Menschen aus dem Innenhof fliehen können müssen.
Dass nun öffentlich über die bisherige Genehmigungspraxis diskutiert werde, nannte Feuerwehrchef Bettenbrock einen „Fluch der guten Tat“.
Abschliessend nahm Stadtbaurat Frank Otte diesen Gedanken von Dietrich Bettenbrock auf und resümierte „Es darf nicht passieren, dass die Mitarbeiter jetzt vorgeworfen bekommen, dass sie das Maidorf solange haben ermöglicht haben!“
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Titelbild: Public Viewing im Maidorf, Screenshot YouTube
Am Donnerstagabend, kurz nach halb acht, kollidierte ein Linienbus der Linie 466 (Osnabrück – Bad Rothenfelde) auf der Iburger Straße, kurz hinter dem Rosenplatz, mit einem Minivan.
Wer verursachte den Crash?
Auto- und Busfahrer schilderten vor Ort den Unfallhergang höchst unterschiedlich. Während der PKW-Fahrer meinte sein Fahrzeug sei im Stand vom vorbeifahrenden Bus gestreift worden, gab der Busfahrer an, der PKW sei an ihm vorbeigezogen, als er von der Haltestelle abfuhr.
Personen wurden bei der Karambolage nicht verletzt, Sachschaden entstand vor allem an der Front des Renault-Vans.
Rechts ein Tempolimit und nur links der Hinweis auf das Durchfahrverbot
Die Nachricht dürfte bei den Verantwortlichen der Regenbogenparteien und in Teilen der Verwaltung wie eine Bombe eingeschlagen sein: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass der Neumarkt wieder dem Individualverkehr zur Verfügung gestellt werden muss.
HASEPOST hatte bereits am frühen Donnerstagvormittag via Facebook von der Entscheidung der Lüneburger Richter berichtet. Da andere Lokalmedien zu dem Zeitpunkt noch uninformiert waren, hielte einige Leser die Nachricht für einen verfrühten Aprilscherz, der es aber nicht war.
In erster Instanz hatten Osnabrücker Verwaltungsrichter noch anders geurteilt. Gegen das am Donnerstag veröffentlichte Urteil sind keine Rechtsmittel möglich, die Stadt muss den Neumarkt vorerst wieder öffnen.
Damit hat zum zweiten Mal ein Gericht dafür gesorgt, dass eine ideologiegetriebene Verkehrspolitik nicht gegen geltendes Recht durchgesetzt werden darf. Bereits 2016 konnte der Handwerker Bernd Klute eine erneute Öffnung des Neumarkts vor Gericht durchsetzen, da eine von Stadtbaurat Frank Otte als Grund für die Sperrung angeführte Baustelle lediglich in der Fantasie des umstrittenen Verwaltungsmitarbeiters existierte.
Lokalpolitiker im Konflikt mit dem Grundgesetz
Tatsächlich wiegt die Urteilsbegründung der Lüneburger Verwaltungsrichter nun sogar noch schwerer als noch vor zwei Jahren. Dieses Mal wurde zwar nicht ein Verwaltungsmitarbeiter dabei überführt, dass er entweder die Übersicht über sein Aufgabengebiet verloren hatte oder ein seltsames Verhältnis zur Wahrheit pflegt (was übrigens, soweit bekannt, ohne disziplinarische Folgen blieb), dafür ist nicht weniger als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Leitschnur der Entscheidung der oberen Verwaltungsrichter.
Durch die von den Regenbogenpolitikern – auch gegen den Oberbürgermeister – durchgeprügelte neuerliche Neumarktsperrung, sehen die Richter das grundgesetzlich verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Grundeigentum der Kläger beeinträchtigt.
Das darf jetzt alles wieder abgefräst werden, weil die Verwaltung nicht auf die Entscheidung des OVG warten wollte
Wann soll der Neumarkt wieder geöffnet werden?
Die Vorgabe des Verwaltungsgerichts ist eindeutig: Es werden keine Übergangsfristen genannt, also „sofort“.
Was macht die Stadtverwaltung?
Im Rathaus scheint man auf Zeit zu spielen. Man wolle das Urteil erstmal prüfen und dann innerhalb der zuständigen Fachabteilungen beratschlagen, wann und wie die Durchfahrtsverbotsschilder abgeschraubt und entfernt werden.
Wie schnell kann der Neumarkt tatsächlich wieder frei sein?
Etwas guten Willen vorausgesetzt, der laut städtischem Pressesprecher Dr. Sven Jürgensenbei den „motivierten Mitarbeitern der Stadt“ vorhanden sei, könnten die Verbotsschilder sicher binnen weniger Minuten abgeschraubt werden.
Allerdings hat sich die Stadtverwaltung selbst in eine mißliche Lage manövriert, da kurz nach der erneuten Sperrung im Oktober umfangreiche Straßenmarkierungsarbeiten mit einer stark haftenden Spezialfarbe vorgenommen wurden, die nun umständlich und kostenintensiv wieder entfernt werden muss. Dr. Stephen Grünervom Bund Osnabrücker Bürger (BOB) bezeichnete es gegenüber unserer Redaktion als „Skandal“, dass im Herbst nicht erst auf den Ausgang der bekannten Klagen abgewartet wurde. Wie bei den baustellenbedingten Sperrungen zuvor, hätte die Stadt den Verkehr auch durch einfache gelbe Baustellenmarkierungen leiten können, die innerhalb kürzester Zeit rückstandsfrei entfernt werden können.
Wird nun noch auf dem Neumarkt kontrolliert?
Fakt ist, der Neumarkt ist aktuell noch mit Durchfahrtverbotsschildern versehen. Unser Kollege, den wir namentlich nicht nennen wollen, der vom Beifahrersitz am Donnerstagmittag eine Fahrt über den Neumarkt filmte, fuhr in einem Auto, dessen Fahrer ein Knöllchen in Höhe von 20 Euro riskierte.
Fakt ist aber auch, dass die Stadtverwaltung mit dem OS-Team nicht befugt ist den fliessenden Verkehr zu kontrollieren und Knöllchen zu vergeben. Lediglich die Polizei könnte hier Kontrollen durchführen, wird sie das auch?
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Osnabrück, dass man durchaus noch „anlassbezogen“ die Querung des Neumarkts ahnden werde. Allerdings sind regelrechte Kontrollaktionen – mit Polizeibulli und mehreren Beamten im Einsatz – derzeit nicht mehr geplant. Sollte es in den kommenden Tagen jedoch zu gefährlichen Situationen kommen, kann sich die Lage aber ändern. Statt eines kostenpflichtigen Tickets haben die Polizeibeamten aber auch die Möglichkeit eine mündliche Verwarnung auszusprechen, so die Pressesprecherin.
Was sagt die Politik?
Grüne, Linke, FDP, SPD und UWG/Piraten, als Regenbogenkoalition, schwiegen den gesamten Donnerstag über. Der BOB kündigte für den Freitag einen Pressetermin an. Und die CDU sieht den Oberbürgermeister durch die neue Sachlage gestärkt.
„Das Urteil des OVG Lüneburg stellt eine Klatsche für die Regenbogenkoalition aus SPD, Grünen, FDP, Linken sowie UWG/Piraten dar. Das Urteil bestätigt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert sowie das Rechtsamt der Stadt und stellt der Kommunalaufsicht des Innenministerium ein schlechtes Zeugnis aus“, mit diesen Worten kommentiert der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Fritz Brickwedde das Urteil zum Neumarkt.
Brickwedde erinnerte daran, dass die CDU im Frühjahr 2017 an die anderen Parteien appelliert habe, den Neumarkt bis zum Beginn von Bauarbeiten offen zu lassen. In dieser Zeit eines Moratoriums hätte man klären können, was aus dem Einkaufszentrum wird und welche Möglichkeiten der Lärm- und Abgasreduzierung am Wall möglich seien. Dieses Angebot habe die Regenbogenkoalition in der Mai-Sitzung des Rates leider abgelehnt und die sofortige Sperrung beschlossen.
Die CDU habe immer die Position vertreten, dass eine Sperrung rechtlich nur möglich sei, sofern die Gründe des öffentlichen Wohl überwiegen. Die 2.250 Anliegerinnen und Anlieger des Walls würden durch die Sperrung jedoch zusätzlich belastet. Die Wall-Anlieger hätten ebenso wie die Pendler, die zu Umwegen gezwungen würden, ein Recht auf sorgsame Abwägung und die Klärung der offenen Fragen.
SPD und Grüne hätten keinen gemeinsamen Plan für Emissionsreduzierungen am Wall, sondern seien völlig zerstritten. Den Parteien der Regenbogenkoalition empfahl der CDU-Fraktionsvorsitzende „Demut“. Sie seien über das Rechtsamt der Stadt und den Oberbürgermeister hergefallen und hätten beide unflätig beschimpft. Das Gericht habe nun klar die Position des OB und der CDU/BOB-Gruppe bestätigt“, so eine Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion vom Donnerstagnachmittag.
Ein ganz kurzer Kommentar Es würde von Größe zeugen, wenn Vertreter der Regenbogenkoalition sich nun demütig gegenüber den Osnabrücker Bürgern zeigen würden, auf deren Rücken sie seit Jahren eine rein ideologisch getriebene Verkehrspolitik betreiben. Dass es der städtischen Bauverwaltung gestattet wurde, noch während Klagen beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind Fakten zu schaffen, ist symptomatisch für eine Basta-Politik, die gegen und nicht für die Interessen der Bürger durchgeboxt wird. Vielleicht wäre es jetzt endlich an der Zeit über neue Koalitionen im Stadtrat nachzudenken? Das ständige Anbiedern der Osnabrücker SPD an die zumeist an der Lebenswirklichkeit vieler Bürger vorbeizielende Verbote- und Erziehungspolitik der Osnabrücker Grünen ist erneut vor einem Gericht gescheitert.
Der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) hat einen neuen Imagefilm. Der fünf Minuten lange Clip informiert Fluggäste und Besucher anschaulich und spannend über die Abläufe an einem internationalen Verkehrsflughafen.
Eine Besonderheit ist, dass der neue Film in Kooperation mit dem Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV–Servicepunkt Film) der Westfälischen Wilhelms- Universität in Münster (WWU) entstanden ist.
Der Film zeigt die einzelnen Stationen auf dem Airport, die die Fluggäste vor dem Start passieren. Zu sehen sind dabei unterschiedliche Kundengruppen wie eine Urlauberfamilie und Geschäftsreisende. Mit einer schnellen Anfahrt zum Airport, bequemem Einchecken, einem entspannten Aufenthalt im Café des Wartebereichs und schließlich dem Start eines Flugzeugs erhalten die Zuschauer einen Überblick über das Service- und Leistungsspektrum des Flughafens.
Fünf Tage Dreharbeiten für fünf Minuten Film
Seitens der WWU war vorrangig das Ziel, die Fähigkeiten von Studie- renden sowie Auszubildenden, die den Beruf des Mediengestalters erlernen, unter möglichst realistischen Bedingungen weiter zu festigen. Fünf Tage haben die Dreharbeiten am FMO gedauert. „Das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen“, sagt Andrés Heinemann, Leiter Marketing und Kommunikation des FMO. Die Zusammenarbeit mit der WWU habe enorm viel Kreativität in das Projekt gebracht.
Auch Olaf Glaser, Leiter Servicepunkt Film der WWU, zog ein ausgesprochen positives Fazit der Kooperation: „Da der Servicepunkt Film größtenteils wissenschaftsredaktionelle Beiträge im Umfeld der WWU produziert, ist es für die angehenden Mediengestalter/innen umso wichtiger, auch außerhalb dieses „Schutzraums“ Erfahrungen sammeln zu können. Es freut uns, dass der FMO den Servicepunkt Film der WWU im Rahmen dieses Ausbildungskooperationsprojektes so tatkräftig unterstützt hat“, so Olaf Glaser.
„Im Namen des Volkes … “. Was manchem als simple Floskel erscheint, findet einen wichtigen Hintergrund im Ehrenamt des Schöffen. Schöffen, also Laienrichter ohne juristisches Studium, sollen in Strafverfahren gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern Urteile fällen und so eine bürgernahe und demokratische Rechtsprechung ermöglichen.
Alle fünf Jahre werden die Schöffen neu gewählt. Für die nächste Amtsperiode von 2019 bis 2023 sucht die Stadt wieder Männer und Frauen für dieses wichtige Ehrenamt.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität, Gerechtigkeitssinn und Urteilsvermögen. Schöffen sind Garanten für die Unabhängigkeit der Justiz und nehmen durch ihr Mitwirken in Strafverfahren und den damit verbundenen Entscheidungen maßgeblich Einfluss auf das Leben anderer Menschen. Sie sollten daher über soziale Kompetenzen, Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Menschenkenntnis verfügen, um das Handeln eines Menschen entsprechend beurteilen zu können.
Gleichberechtigt mit Berufsrichtern
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Sie wirken sowohl an dem Urteil mit sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Schöffen haben gegenüber Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen ein eigenes Fragerecht und können sich dadurch auch aktiv an der Verhandlung beteiligen. Schöffen in Jugendsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Bei der Berufung der Schöffen und Jugendschöffen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. März bei der Stadt Osnabrück, Wahlbüro, Telefon 0541 323-3063, E-Mail: wahlen@osnabrueck.de.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15. März an die Jugendgerichtshilfe des Fachbereichs für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück, Telefon 0541 2051004, jugendgerichtshilfe@osnabrueck.de.
Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger werden, der bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt ist und das 70. Lebensjahr nicht vollendet hat und einige weitere Voraussetzungen erfüllt. Von der Stadt Osnabrück vorgeschlagene Personen müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Osnabrück haben.