Ab heute, dem 11. Mai 2020, darf die erlaubnispflichtige Kindertagespflege wieder ihren regulären Betrieb aufnehmen. Auch die Notbetreuung in Kindertagesstätten, Krippen und Horten wird stark ausgebaut.
Am 9. Mai ist die überarbeitete Niedersächsische Verordnung über infektions-schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-COV-2 veröffentlicht worden. Sie beinhaltet die Umsetzung des von der Landesregierung zuvor vorgestellten Niedersächsischen Stufenplanes sowie der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Für den Bereich des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Horten werden unter anderem konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Erweiterung der Kinderbetreuung bis hin zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs verordnet. Dabei soll der Prozess der Ausweitung der (Not-)Betreuung auf das notwendigste und epidemiologisch vertretbare Maß begrenzt werden.
Notbetreuung stark ausgebaut
Die neue Rechtslage sieht folgendes vor: Ab Montag, dem 11. Mai, ist der Betrieb der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege nicht mehr untersagt. Dementsprechend nimmt sie inklusive der Großtagespflegestellen ihren uneingeschränkten regulären Betrieb spätestens ab Dienstag wieder auf. Für diese Angebotsart ist die Notbetreuung beendet. Die Notbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und kooperativen Horten wird deutlich ausgeweitet. Dieses bezieht sich sowohl auf die Anzahl der Plätze als auch auf den Kreis der Kinder. Für die Zulassung zur Notbetreuung gilt weiterhin, dass diejenigen Kinder, welche bisher in die Nutzung der Notbetreuung aufgenommen waren, diese Möglichkeit weiterhin nutzen können. Darüber hinaus werden nunmehr Kinder mit Unterstützungsbedarf zugelassen. Zusätzlich können auch Kinder aufgenommen werden, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Umsetzung wird noch etwas dauern
Die zulässige Höchstzahl der betreuten Kinder wird unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten für Kinder unter 3 Jahre von 3 auf 8 Kinder, für Kinder ab 3 Jahren bis Einschulung von 5 auf 13 Kinder und für Schulkinder bis 14 Jahre von 5 auf 10 Kinder erweitert. Träger haben bereits ab Montag, dem 11. Mai die Möglichkeit, die Betreuung auszuweiten. Aufgrund des organisatorischen Vorlaufs wird eine Umsetzung nicht sofort und flächendeckend möglich sein. Das erweiterte Angebot soll spätestens am 18. Mai zur Verfügung stehen.