Coronabedingt ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen mindestens bis zum 31. Januar 2021 grundsätzlich untersagt – dennoch zahlen einige Eltern die vollen Kitagebühren, ohne das ihr Kind sich in der Notbetreuung befindet. Die SPD/UWG-Gruppe des Landkreises Osnabrück fordert eine schnelle finanzielle Entlastung für Familien.
„Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns nicht in die Kitabetreuung geben oder nicht geben dürfen, sollen auch keine Kitagebühren zahlen“, fordert Jutta Olbricht, Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie im Kreistag des Landkreises Osnabrück. „Daher beantragen wir auf Kreisebene, dass der Landkreis Osnabrück mit den kreisangehörigen Kommunen über eine Kostenbeteiligung verhandelt,“ erläutert Thomas Rehme, Vorsitzender der SPD/UWG-Gruppe, „um den Trägern der Einrichtungen so den Einnahmeausfall analog zum Frühjahrslockdown ab März 2020 zu erstatten.“
Kommunen sollen entgegenkommen
Viele Familien sind in der Krise auch finanziell durch Kurzarbeit und Einnahmeverluste stark belastet. In diesen, besonders für Familien mit kleinen Kindern, schwierigen Zeiten, bedarf es eines Entgegenkommens seitens der Kommunen, so Olbricht und Rehme übereinstimmend. „Wenn keine Leistungen in Form der Kinderbetreuung erfolgt, dürften auch keine Elternbeiträge erhoben werden.“
Symbolbild: Kindergarten.
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