Nachdem die Leysieffer GmbH & Co. KG im April letzten Jahres Insolvenz angemeldet hat, konnte die Eigenverwaltung nun einen wichtigen Schritt Richtung Zukunftssicherung des Unternehmens gehen: Der Investorenprozess wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Verfahrensaufhebung könnte bereits im April 2020 erfolgen.
Das 1909 gegründete Unternehmen ging im April 2019, im Jubiläumsjahr, mit dem Ziel der Sanierung in ein Eigenverwaltungsverfahren. Fester Bestandteil des Sanierungskonzeptes war unter anderem ein Investorenprozess, der parallel zu den Sanierungsmaßnahmen lief, die im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens zielgerichtet umgesetzt wurden. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erfolgten in sehr enger Abstimmung und im Austausch mit dem Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer, erläuterte Rechtsanwalt Joachim Walterscheid, der das Unternehmen im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens begleitet.
Wahl auf einen Investor ist gefallen
Am Montag, den 20. Januar 2020, fiel die Entscheidung im Rahmen der Gläubigerausschusssitzung zu Gunsten eines Investors, mit dem eine verbindliche und unwiderrufliche Investorenvereinbarung geschlossen wurde. Diese Investorenvereinbarung wirkt bis die Gläubiger in einem eigens dafür anzuberaumenden Termin beim Amtsgericht Osnabrück über den Insolvenzplan entschieden haben. Der Termin wird voraussichtlich bis spätestens Ende März 2020 durchgeführt. „Wir hatten ein Luxusproblem, da wir zwischen zwei Investoren und deren wirtschaftlich sehr nahe beieinander liegenden Angeboten sowie deren unterschiedlich ausgerichteten Neukonzeption für das Unternehmen entscheiden konnten. Es wird auch eine erfreuliche Insolvenzquote zu erwarten sein, die deutlich überdurchschnittlich sein wird“, sagte der Sachwalter Rechtsanwalt Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.
Insolvenzplan soll demnächst eingereicht werden
Zur weiteren Zeitschiene äußerte sich Rechtsanwalt Walterscheid dahingehend, dass Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar der mit dem Investor abgestimmte Insolvenzplan, der auch das zentrale Element des Investorenkonzeptes und der verbindlichen und unwiderruflichen Investorenvereinbarung ist, beim Insolvenzgericht eingereicht werden soll. Nach der entsprechenden Vorprüfung des Gerichtes wird es dann einen Erörterungs- und Abstimmungstermin geben, in dem die Gläubiger über den Insolvenzplan final abstimmen werden. Im Anschluss kann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leysieffer GmbH & Co. KG aufgehoben werden und das Unternehmen kann wieder frei von Verfahrensauflagen am Markt agieren. Man könne davon ausgehen, dass die Verfahrensaufhebung bis Ende April 2020 erfolgen kann, wolle dem Gericht jedoch nicht vorgreifen.
Keine Auswirkungen auf Geschäftspartner und Mitarbeiter
Die erzielte Vereinbarung schaffe Sicherheit für Kunden, Geschäftspartner und die Mitarbeiter. Die Leysieffer GmbH & Co. KG werde als Rechtsträger erhalten bleiben. Das bedeute, dass die Lösung keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter haben würde. Alle aktuell beschäftigten Mitarbeiter blieben weiter beschäftigt, die erforderlichen Anpassungen und Veränderungen in der Personalstruktur wurden bereits im vergangenen Jahr umgesetzt.
Geschäftsführer freut sich auf Zusammenarbeit mit Investor
Auch die Familie Leysieffer begrüßt die Entscheidung und freut sich über die Entwicklung: „Der Investor hat die Stärken und Schwächen des Unternehmens sehr gut und genau erfasst und wird seine Qualitäten und seine Expertise bei den Schwachpunkten einbringen“, teilte Jan Leysieffer mit, der sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit und über die Zukunftssicherung des traditionsreichen und bundesweit bekannten Unternehmens freut.