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PKW-Fahrer übersah Motorradfahrer auf der Pagenstecherstraße

Motorradunfall, Pagenstecherstraße Osnabrück
PKW-Fahrer übersah Motorradfahrer auf der Pagenstecherstraße

Ein schwerer Unfall ereignete sich am frühen Mittwochnachmittag auf der Pagenstecherstraße.

Nach ersten Angaben der Polizeiinspektion Osnabrück übersah der Fahrer (24) eines PKW beim Abbiegen von der Pagenstecherstraße auf die Straße Breite Güntke den entgegenkommenden stadteinwärts fahrenden 47-jährigen Motorradfahrer.

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Motorradfahrer mit schweren Verletzungen im Krankenhaus

Der Motorradfahrer prallte dabei auf das Heck des abbiegenden Autos. Bei dem Unfall wurde der Biker wurde schwer, jedoch nicht lebensgefährlich, verletzt. Er wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht.

Der Fahrzeugführer sowie der Beifahrer des PKW wurden bei dem Unfall nach Angaben der Polizei nicht verletzt. Die Schadenshöhe wird auf ca. 6.000 Euro geschätzt. Die Kreuzung neben den Autohaus Weller war für mehrere Stunden nach dem Unfall gesperrt.

Bilder vom Unfallort:

AFP

Osnabrücker MÖWE erhält letzte Frist von drei Monaten

Möwe Osnabrück
Die Möwe Osnabrück und das liebe Geld.

„Qualifizieren, Fördern, Beschäftigen“, mit diesem Slogan wirbt die gemeinnützige Möwe gGmbH. Doch den Nachweis dieser Tätigkeiten blieb man in der von den Geldgebern geforderten Form schuldig. Vor Gericht gab es nun eine letzte Frist um entsprechende Berichte nachzuliefern.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat heute die Klagen der Möwe gGmbH (Klägerin) gegen den Widerruf von Zuwendungen in den Projekten „Nutze Deine Chance“ und „jobtraining“ verhandelt. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) hatte als Beklagte der Klägerin in den Jahren 2010 und 2012 Zuwendungen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Integration von Arbeitslosen (Arbeit durch Qualifizierung)“ in Höhe von jeweils etwa 80.000 € aus Fördermitteln des Landes Niedersachsen gewährt.

Klage gegen Förderer trotz fehlender Abrechnungen

Diese Zuwendungen widerrief die Beklagte jedoch im Jahr 2015 mit der Begründung, dass die Klägerin die im Rahmen der Projekte gemachten Einnahmen und Ausgaben nicht zuwendungsrechtlich ordnungsgemäß abgerechnet habe.

In der heutigen mündlichen Verhandlung haben sich die Beteiligten übereinstimmend auf das Ruhen des Verfahrens geeinigt, wie Julia Schrader, Pressereferentin des Verwaltungsgerichts gegenüber unserer Redaktion mitteilte.
Das bedeutet, dass es so lange keine gerichtliche Entscheidung geben wird, bis eine der Parteien die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die N-Bank hat sich bereit erklärt, der Klägerin binnen zwei Wochen Muster für eine ordnungsgemäße projektbezogene Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Sodann erhält die Klägerin drei Monate Zeit, die Abrechnungen ordnungsgemäß und projektbezogen nachzuholen. Gelingt ihr dies, wird die Beklagte die Widerrufsbescheide voraussichtlich aufheben. Die Klageverfahren hätten sich damit erledigt. Anderenfalls wird das Gericht ohne erneute mündliche Verhandlung in der Sache entscheiden.

Möwe sieht sich selbst von Insolvenz bedroht

Diese Gelegenheit ist insofern besonders bedeutsam für die Klägerin, weil eine Vielzahl von weiteren geförderten Projekten der Klägerin im Raum steht, in denen ein Widerruf aus dem gleichen Grund droht. Käme es zu einem (rechtskräftigen) Widerruf der Zuwendungen in sämtlichen Projekten geht die Klägerin davon aus, dass ihr die Insolvenz droht.

AFP

Engpass auf der Bramscher Straße bleibt bis Ende März

Stau Bramscher Straße Osnabrück
Stau in Osnabrück

Der Start in die erste volle Woche des neuen Jahres war für viele Pendler aus dem Nordkreis mit zusätzlichem Stress verbunden.

Seit Montag ist die Bramscher Straße in Höhe der ohnehin schon gesperrten Römereschstraße auf eine Fahrspur in Richtung Innenstadt verengt. Der morgendliche Stau baut sich seither zeitweise über die B68 bis nach Wallenhorst auf.

Stadtwerke-Netztochter saniert Wasserleitung

Ursache für den morgendlichen Rückstau sind Arbeiten der SWO Netz GmbH im Rahmen einer Sanierung der Wassertransportleitung im Bereich der Haster Mühle. Für die Arbeiten muss die rechte stadteinwärts führende Fahrbahn auf der Bramscher Straße im Kreuzungsbereich mit der Römereschstraße gesperrt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende März andauern, so eine Mitteilung der Stadtwerke Osnabrück an unsere Redaktion.

Eine der wichtigsten Leitungen der Stadt

„Bei der Leitung mit einem Durchmesser von einem halben Meter handelt es sich um eine der Hauptwasseradern im Stadtgebiet“, erläutert Matthias Hackmann, Leiter Netzservice bei der SWO Netz GmbH. Die Stadtwerke-Netztochter plant, baut und betreibt das inklusive der Transportleitungen 720 Kilometer lange Wassernetz in Osnabrück. „Die Sanierung des Teilstücks im Bereich der Haster Mühle ist zwingend erforderlich, um die Versorgungssicherheit für Osnabrück aufrecht zu erhalten“, betont Hackmann weiter. Die Arbeiten sind zudem komplex, da das betroffene Teilstück unterhalb der Nette liegt. „Wir müssen vor und hinter der Nette jeweils sechs Meter tief in die Erde.“ Das Teilstück wird dann im sogenannten Schlauchlinerverfahren saniert. Dabei wird ein mit Kunstharz getränkter Gewebeschlauch in die zu sanierende Rohrleitung gestülpt und ausgehärtet.

Nur eine stadteinwärtige Fahrspur

Für die Arbeiten muss die rechte der beiden stadteinwärts führenden Fahrbahnen der Bramscher Straße gesperrt werden. Die Einengung auf eine Fahrspur beginnt kurz vor dem Kreuzungsbereich mit der Römereschstraße. Hinter der Kreuzung stehen dann wieder beide Fahrspuren zur Verfügung. „Trotzdem sind Verkehrsbehinderungen und Rückstaus nicht auszuschließen“, so Matthias Hackmann. Autofahrer, die über die B68 aus dem nördlichen Landkreis nach Osnabrück fahren, sollten den Bereich möglichst weiträumig umfahren. „Wir bitten um Verständnis für auftretende Verkehrsbehinderungen und werden die unverzichtbare und unaufschiebbare Maßnahme so schnell wie möglich abschließen.“

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Leichte Trübungen möglich

Die Arbeiten an der Wassertransportleitung machen Umschaltungen im zusammenhängenden Wassernetz im Stadtgebiet erforderlich. Durch die daraus resultierende veränderte Wasserführung wird sich stellenweise die Fließrichtung umkehren. Das hat zur Folge, dass sich mineralische Ablagerungen in den Leitungen lösen können, was dann wiederum zu einer Verfärbung oder Trübung des Trinkwassers führen kann. Diese Verfärbungen sind aber aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht völlig unbedenklich.

Arbeiten in den Häusern unnötig

Die Umstellungen im Wassernetz erfordern keinerlei Arbeiten in den Häusern. Mitarbeiter der SWO Netz GmbH benötigen im Regelfall keinen Zutritt zu den Gebäuden. Sollten dennoch Arbeiter im Namen der Stadtwerke oder der SWO Netz GmbH an der Tür klingeln, können diese sich immer ausweisen. Die Bewohner sollten sich unbedingt den Mitarbeiterausweis zeigen lassen, um Trickbetrügern keine Chance zu geben. Zur Sicherheit kann die Identität der Stadtwerke- und SWO Netz-Mitarbeiter durch einen Anruf bei der Netzleitstelle unter Telefon 0541 2002-2020 bestätigt werden.

Hintergrund: SWO Netz GmbH
Die SWO Netz GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Osnabrück und für die Planung, den Bau und den Betrieb der Infrastrukturnetze im Stadtgebiet zuständig. Das umfasst die Sparten Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation sowie Straßenbeleuchtung.

AFP

Dachstuhl brennt im Osnabrücker Widukindland

Markoweg Osnabrück
Dachstuhl brennt im Osnabrücker Widukindland

Am frühen Mittwochmittag musste die Feuerwehr ausrücken um einen Dachstuhl im Widukindland zu löschen.

Nach ersten Angaben der Polizei wurde der Brand um kurz nach 11:30 gemeldet. Es brennt der Dachstuhl eines Wohnhauses im Markloweg. Alle Personen aus dem Gebäude konnten evakuiert werden, eine Person erlitt Brandverletzungen.

 

Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten | Lizenz: Open Database License (ODbL)

AFP

Trinkenstied – viel Neues von Mindestlohn bis Spendenquittung

Trinkenstied Kasse
Trinkenstied – viel Neues von Mindestlohn bis Spendenquittung

Was 2017 in der Gastronomie Neues bringt…

Was geht ab? Der Jahreswechsel bringt wie immer gesetzliche Neuregelungen und Veränderungen: Die Vorschriften für Registrierkassen ändern sich, der Mindestlohn steigt und es gibt einen Feiertag mehr als sonst. Die Veränderungen im einzelnen wollen wir für die HASEPOST-Leser kurz erläutern.

Kassen
Ab Jahresbeginn müssen Kassen folgende Anforderungen erfüllen, um die vorgeschriebene „Fiskalfähigkeit“ zu erfüllen:

  • Die Kasse muss jeden Vorgang einzeln elektronisch aufzeichnen
  • die Aufzeichnungen müssen jederzeit vom Finanzamt ausgelesen werden können
  • die Daten müssen unveränderbar sein
  • alle Buchungen müssen den Betriebsprüfern in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten (Journal-, Auswertungs-, Programmierungs- und Stammdatenänderung) innerhalb der Registrierkasse nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger, zum Beispiel Computer, gespeichert werden. Jede nachträgliche Veränderung an einer Registrierkasse ist entsprechend zu dokumentieren. Die Daten müssen vollständig und unveränderbar vorhanden sein. Jeder Tag, an dem an der Kasse gearbeitet wurde, ist mit einem Zwischenbericht abzuschließen. Diese müssen vollständig und elektronisch aufbewahrt werden. Die Kasseneinnahmen- und ausgaben sind täglich im Kassenbuch festzuhalten.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,50 € auf 8,84 € pro Stunde. Wer z.B. Minijobber auf dieser Basis beschäftigt, sollte auf die Verdienst-Obergrenzen achten und im Bedarfsfall die Stundenzahl reduzieren, um im beiderseitigen Interesse die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Wer also bisher 8,50 € pro Stunde bezahlt und 52 Stunden im Monat vereinbart hat, zahlt 442 € pro Monat. Wenn sich der Stundenlohn auf 8,84 € erhöht, sind das bei gleicher Stundenzahl 459,68 € pro Monat – mit der Konsequenz, daß der Minijobber sozialversicherungspflichtig wird, denn die Verdienstgrenze für Minijobber liegt bei 450 € pro Monat. Arbeitgeber können in solchen Fällen mit dem Minijobber vereinbaren, daß sich die Arbeitszeit z.B. auf 50,5 Stunden pro Monat verringert. Dadurch erhöht sich der Monatslohn trotz des höheren Mindestlohn-Stundensatzes nur auf 446,42 € pro Monat – und bleibt somit unter der Freigrenze von 450 €. Arbeitnehmer werden im Regelfall einer solchen Vereinbarung gerne zustimmen, denn ansonsten müßten sie sich die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abziehen lassen.

Reformationstag ist bundesweiter Feiertag
Anläßlich des Reformationsjubiläums ist Dienstag, der 31. Oktober 2017, bundesweit einmalig ein Feiertag. Denn an diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers 95 Thesen an der Schloßkirche in Wittenberg zum 500. Mal.

Spendenquittung
Wer Spenden oder Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen will, mußte bisher dem Finanzamt einen Spendennachweis vorlegen. Bei Spenden bis 200 € und im Katastrophenfall reichte ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung. Künftig muß man diese Nachweise nur noch abgeben, wenn einen das Finanzamt dazu auffordert. Das Finanzamt kann die Vorlage bis zum Ende des Jahres verlangen, in dem der Bescheid verschickt wurde. Solange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden.

Steuererklärung
Ab dem Steuerjahr 2017 gibt es neue Fristen für Steuererklärungen: Diese müssen dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen – für die Steuererklärung 2017 also bis zum 31. Juli 2018. Wird ein Steuerberater beauftragt, hat dieser künftig bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit – für die Steuererklärung 2017 ist also am 28. Februar 2019 Fristende. Mit der Verlängerung der Abgabefristen werden auch die Verspätungszuschläge neu geregelt. Künftig müssen mit der Steuererklärung auch keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern. Damit wird aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.

Wir hoffen, daß Ihr mit diesen Informationen was anfangen könnt! Bleibt uns gewogen, und nicht vergessen: „Rettet die Osnabrücker Kneipenkultur!“ Prösterchen…

Für Hinweise auf Neueröffnungen oder Aktionen in der Gastronomie sind wir immer sehr dankbar. Schickt uns alles, was interessant sein könnte, entweder per E-Mail info@hasepost.de oder unter Fax 0541/20280379. In dringenden Fällen könnt ihr uns auch gerne unter 0541/20280370 anrufen.

AFP

„Italian Job“ mit Koks für 300 Mille endete am Lotter Kreuz

Kokain
Foto: Polizei Osnabrück

Wer für 300.000 Euro Koks durch Europa verfrachtet, sollte bei der Fahrzeugwahl vielleicht wählerischer sein?

Der Peugeot*, den ein Italiener (37) aus Richtung Niederlande kommend auf der Autobahn A30 fuhr, kam den Beamten der Autobahnpolizei jedenfalls verdächtig vor.
Am Sonntagabend gegen 19.45 Uhr hatten die Polizisten den „richtigen Riecher“ und hielten den profanen französischen Wagen kurz vor dem Lotter Kreuz an. Die Beamten fanden in dem Auto ca. fünf Kilo Kokain.

Kokain im Straßenverkaufswert von 300tsd. Euro

Der Fahrer, in Baden-Württemberg wohnhaft, wurde vorläufig festgenommen, verbrachte die Nacht bei der Polizei und wurde am Montagvormittag dem Haftrichter vorgeführt. Die Drogen und das Auto wurden beschlagnahmt.
Nach Angaben der Ermittler hat das Kokain einen Straßenverkaufswert von rund 300.000 Euro.
*im Film „the Italian Job“ werden Mini gefahren


Foto: Polizeiinspektion Osnabrück

AFP

NDR Quizshow: Christian Steiffen oder Erik Zion

Jörg Pilawa Christian Steiffen
NDR Quizshow: Christian Steiffen oder Erik Zion

Fünf Kandidaten kämpfen bei Jörg Pilawa um den Titel der „Leuchte des Nordens“. An diesem Sonnntag (8. Januar 2017) gab es eine besonders harte Nuss zu knacken…

„Welcher Musiker erhielt 2013 bei der Wahl des Oberbürgermeisters von Osnabrück über 3% der Stimmen“, lautete eine Frage an die Kandidaten, die nicht allein aus Niedersachsen sondern auch aus den anderen norddeutschen Ländern des NDR-Verbreitungsgebiets stammten.

Seitenhieb der Redaktion auf die Zion GmbH?

Immerhin drei der fünf Kandidaten hatten den richtigen Riecher. Zu abwegig schien doch für die Nicht-Osnabrücker zum Beispiel der fiktive Kandidat Erik Zion, dessen Name erst ausgesprochen voll zur Geltung kommt.
Angesichts der immer noch nicht ausgestandenen Querelen rund um das von der einstigen Zion GmbH (jetzt „3g Group GmbH“) gekauften Großgelände, hatte da wohl jemand in der Hamburger Redaktion einen ganz besonderen Humor oder Hintergrundwissen aus Osnabrück.

Moderator Jörg Pilawa  outete sich übrigens als Fan des Osnabrücker Schlagerbarden, den er als seinen „absoluten Lieblingskünstler“ bezeichnete. Ein Konzert von Christian Steiffen sei jedem zu empfehlen, „der absolute Hammer“.

Die komplette Sendung ist hier in der NDR Mediathek abrufbar.

Screenshot: NDR Mediathek

AFP

Das Konzept für den „Spiegel“ entstand in Osnabrück

70 Jahre der Spiegel
Das Konzept für den „Spiegel“ entstand in Osnabrück

Eine Sekretärin aus Lingen entwickelte 1946 in Osnabrück das Konzept für den Spiegel! Das geht aus einem Interview hervor, das 10 Jahre nach dem Tod der späteren Spiegelredakteurin veröffentlicht wurde.

 

Anlässlich seines 70jährigen Geburtstags feiert sich die wöchentliche Nachrichtenillustrierte aktuell selbst. In einer Artikelreihe erinnert die Redaktion an die längst vergangenen guten Zeiten, in denen Der Spiegel als das deutsche „Nachrichtenmagazin“ Woche für Woche Auflagen von über 1,2 Millionen Exemplare erreichte (aktuell weniger als 800tsd.) und zur Sperrspitze des Journalismus zählte (inzwischen: „Stoppt Putin jetzt“).

Der „Dummy“ für den Spiegel wurde in Osnabrück entwickelt

Zu den Zeitzeugen der einstigen eigenen Größe, die der inzwischen in Hamburg ansässige Verlag gerne zitiert, gehört auch Hildegard Neef. Wie Spiegel-Gründer Rudolf Augstein (†2002) musste „die Hebamme des Spiegel“ den Niedergang und die Entlassungswellen der vergangenen Jahre nicht mehr miterleben, sie starb 2007.
Offenbar noch rechtzeitig vor ihrem Tod wurde ein Interview gemacht, das nun zum 70jährigen Jubiläum veröffentlicht wurde.
Osnabrück wird durch die nun bekannten Hintergründe zur Spiegel-Gründung zwar nicht zum Geburtsort, aber zumindest zum „Ort der Zeugung“ des Spiegel. An der Hase wurde immerhin das Heftkonzept für den Spiegel entwickelt und ein erster „Dummy“ gesetzt.

Der Spiegel sollte Deutschland re-demokratisieren

Die Gründung des Spiegels war Teil der Demokratisierungs- und Entnazifizierungsaktivitäten der Westalliierten. Nach dem Vorbild der Presse in den Herkunftsstaaten der jeweiligen Besatzer, wurden Pressetitel gegründet und durch deutsche Verleger herausgegeben, die dafür von den Militärverwaltungen eine Lizenz und die notwendigen Papierzuweisungen erhielten.
Bevor am 4. Januar 1947 im Verlagshochhaus des Madsack Verlags am hannoverschen Steintor das erste Heft des Spiegel erschien, war bereits seit November 1946 ein Vorläufer unter dem Titel „Diese Woche“ erschienen.
Einer der Herausgeber des Spiegel-Vorläufers war der britische Presseoffizier John Seymour Chaloner, der einige Wochen später die Verantwortung an den ursprünglich lediglich als Leiter des Referats Deutschland angestellten Rudolf Augstein übergab.

Eine Sekretärin aus Lingen entwickelte das Layout

Bevor Presseoffizier Chaloner in Hannover kurzzeitig zum Verleger wurde und kurz darauf an den glücklichen Augstein den Grundstein für ein florierendes Verlagsgewerbe verschenkte, lernte er die in Lingen (Ems) als Sekretärin und Dolmetscherin für die britische Militärregierung tätige Hildegard Neef kennen.
Offenbar traute der Brite der jungen Frau, der er im Emsland begegnet war, eine Menge zu. Im 70 Jahre später veröffentlichten Interview schildert sie, wie er sagte, „dass er ein Magazin starten würde – ob ich Lust hätte, mit nach Osnabrück zu kommen. Damals hatte man ja nicht viel mehr als seine sieben Sachen in einem Köfferchen und konnte sehr schnell den Ort wechseln. Ich ging also mit.“.

Spiegel Verlagsgebäude
Erinnert an bessere Zeiten: Verlagsgebäude des Spiegel in Hamburg (Foto: Dennis Siebert, CC BY-SA 3.0)

In Osnabrück angekommen zeigte der britische Offizier was er von der talentierten Sekretärin erwartete: „Chaloner zeigte mir eine Zeitschrift und sagte: „Etwas Ähnliches stelle ich mir für Deutschland vor.“ Wir bastelten daraus also ein Muster: schnitten Artikel aus der Vorlage aus, schrieben einige auch selber, machten einen Umbruch und Zeichnungen. Zusammengeklebt habe ich das dann allein. Gesetzt wurde er in der „Osnabrücker Zeitung“ (vermutlich meint Frau Neef hier die „Osnabrücker Rundschau“, eine „Osnabrücker Zeitung“ gab es 1946 nicht, die Hasepost-Redaktion), in deren Redaktion waren wir ja zu Gast. Aber ich kann mich um nichts in der Welt an den Namen der Vorlage erinnern. Rudolf Augstein sagte einmal, wir hätten uns „Time“ zum Vorbild genommen, aber das stimmt nicht. Zu dem Zeitpunkt kannte ich „Time“ noch gar nicht. Ich kannte nur englische Zeitschriften und Magazine. Ich meine, unser Vorbild hätte „The Sweet“ geheißen und ging nach wenigen Ausgaben pleite. Das war das Urbild des SPIEGEL.“

Das gesamte Interview mit Hildegard Neef ist online abrufbar.

Foto Spiegel Verlagsgebäude von Dennis Siebert, CC BY-SA 3.0

AFP

Der 8. Januar ist der „Tag des Schaumbads“

Kermit im Schaumbad
Der 8. Januar ist der „Tag des Schaumbads“

Es gibt wohl kaum ein passenderes Wetter, als das nasskalte und graue Januarwetter, für ein richtiges und umfangreiches Schaumbad!

Vielleicht ist deshalb der 8. Januar der „Tag des Schaumbads“ (in den USA: „National Bubble Bath Day“).
Nach Angaben der Wikipedia wurden „schäumende Badeprodukte“ im frühen 20. Jahrhundert als schäumende Badesalze populär; die „Badebombe“ erst spät in diesem Jahrhundert. Die frühsten Schaumbäder schäumte man mit Seife auf, eine Praktik, die kurz nach der Vermarktung der Seifenflocken üblich wurde. Auch Saponinie wurden zur Aufschäumung von sauerstoffgesättigtem (sprudelndem) Schaumbad verwendet.
Nach dem Massenmarketing von Produkten in Supermärkten um die 1960er wurden Schaumbäder die Standardmethode, Kinder zu baden. In den USA wurde die Marke „Bub“, in Großbritannien die Marke „Matey“ und in Deutschland „Badedas“ seit kurz vor 1960 vermarktet.

Wie man ein Schaumbad selber macht…

Wir haben bei YouTube gesucht und eine praktische Anleitung gefunden:

…und schwimmt nicht so weit raus!

AFP

Oberleitungsstörung legt Bahnverkehr zwischen Osnabrück und Bremen lahm

Symbolbild Bahn
Oberleitungsstörung legt Bahnverkehr zwischen Osnabrück und Bremen lahm
Auf der Intercitystrecke zwischen Osnabrück und Bremen hat ein umgestürzter Baum die Oberleitung zerrissen.
Wie die Deutsche Bahn am Samstagmittag (7. Januar) mitteilt, kommt es zu „großen Betriebsbeeinträchtigungen“ in beiden Richtungen im Fern- und Regionalverkehr.

Bahn leitet Reisende über Hannover um

Der Baum soll in Höhe Lemförde (Dümmer See) auf die Stromleitung gefallen sein. Aktuell werden Fernreisende über Hannover umgeleitet.
Als Alternative für Reisende aus Osnabrück bieten sich auch die stündlich fahrenden Züge der Nordwestbahn über Vechta nach Bremen an.
AFP