Was 2017 in der Gastronomie Neues bringt…

Was geht ab? Der Jahreswechsel bringt wie immer gesetzliche Neuregelungen und Veränderungen: Die Vorschriften für Registrierkassen ändern sich, der Mindestlohn steigt und es gibt einen Feiertag mehr als sonst. Die Veränderungen im einzelnen wollen wir für die HASEPOST-Leser kurz erläutern.

Kassen
Ab Jahresbeginn müssen Kassen folgende Anforderungen erfüllen, um die vorgeschriebene “Fiskalfähigkeit” zu erfüllen:

  • Die Kasse muss jeden Vorgang einzeln elektronisch aufzeichnen
  • die Aufzeichnungen müssen jederzeit vom Finanzamt ausgelesen werden können
  • die Daten müssen unveränderbar sein
  • alle Buchungen müssen den Betriebsprüfern in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten (Journal-, Auswertungs-, Programmierungs- und Stammdatenänderung) innerhalb der Registrierkasse nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger, zum Beispiel Computer, gespeichert werden. Jede nachträgliche Veränderung an einer Registrierkasse ist entsprechend zu dokumentieren. Die Daten müssen vollständig und unveränderbar vorhanden sein. Jeder Tag, an dem an der Kasse gearbeitet wurde, ist mit einem Zwischenbericht abzuschließen. Diese müssen vollständig und elektronisch aufbewahrt werden. Die Kasseneinnahmen- und ausgaben sind täglich im Kassenbuch festzuhalten.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,50 € auf 8,84 € pro Stunde. Wer z.B. Minijobber auf dieser Basis beschäftigt, sollte auf die Verdienst-Obergrenzen achten und im Bedarfsfall die Stundenzahl reduzieren, um im beiderseitigen Interesse die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Wer also bisher 8,50 € pro Stunde bezahlt und 52 Stunden im Monat vereinbart hat, zahlt 442 € pro Monat. Wenn sich der Stundenlohn auf 8,84 € erhöht, sind das bei gleicher Stundenzahl 459,68 € pro Monat – mit der Konsequenz, daß der Minijobber sozialversicherungspflichtig wird, denn die Verdienstgrenze für Minijobber liegt bei 450 € pro Monat. Arbeitgeber können in solchen Fällen mit dem Minijobber vereinbaren, daß sich die Arbeitszeit z.B. auf 50,5 Stunden pro Monat verringert. Dadurch erhöht sich der Monatslohn trotz des höheren Mindestlohn-Stundensatzes nur auf 446,42 € pro Monat – und bleibt somit unter der Freigrenze von 450 €. Arbeitnehmer werden im Regelfall einer solchen Vereinbarung gerne zustimmen, denn ansonsten müßten sie sich die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abziehen lassen.

Reformationstag ist bundesweiter Feiertag
Anläßlich des Reformationsjubiläums ist Dienstag, der 31. Oktober 2017, bundesweit einmalig ein Feiertag. Denn an diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers 95 Thesen an der Schloßkirche in Wittenberg zum 500. Mal.

Spendenquittung
Wer Spenden oder Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen will, mußte bisher dem Finanzamt einen Spendennachweis vorlegen. Bei Spenden bis 200 € und im Katastrophenfall reichte ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung. Künftig muß man diese Nachweise nur noch abgeben, wenn einen das Finanzamt dazu auffordert. Das Finanzamt kann die Vorlage bis zum Ende des Jahres verlangen, in dem der Bescheid verschickt wurde. Solange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden.

Steuererklärung
Ab dem Steuerjahr 2017 gibt es neue Fristen für Steuererklärungen: Diese müssen dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen – für die Steuererklärung 2017 also bis zum 31. Juli 2018. Wird ein Steuerberater beauftragt, hat dieser künftig bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit – für die Steuererklärung 2017 ist also am 28. Februar 2019 Fristende. Mit der Verlängerung der Abgabefristen werden auch die Verspätungszuschläge neu geregelt. Künftig müssen mit der Steuererklärung auch keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern. Damit wird aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.

Wir hoffen, daß Ihr mit diesen Informationen was anfangen könnt! Bleibt uns gewogen, und nicht vergessen: „Rettet die Osnabrücker Kneipenkultur!“ Prösterchen…

Für Hinweise auf Neueröffnungen oder Aktionen in der Gastronomie sind wir immer sehr dankbar. Schickt uns alles, was interessant sein könnte, entweder per E-Mail info@hasepost.de oder unter Fax 0541/20280379. In dringenden Fällen könnt ihr uns auch gerne unter 0541/20280370 anrufen.