Der Landkreis Osnabrück hat Anwendungshinweise für die aktuellen Corona-Regelungen erstellt, um die bekannten Telefon-Hotlines zu entlasten. Die Internetseite wird fortlaufend aktualisiert.
Hygienevorschriften, Besuchsregelungen, Schließung von Einrichtungen: In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Allgemeinverfügungen und Verordnungen erlassen worden, mit denen die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Welche Geschäfte dürfen öffnen, darf ich Sport treiben und mit wem? Hier den Überblick zu behalten fällt nicht leicht. Der Landkreis hat nun Anwendungshinweise zusammengestellt, die sich vor allem auf die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April sowie die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen beziehen.
Bürger auf dem aktuellen Stand halten
Neben der geltenden Landes-Verordnung wurden auf Ebene des Landkreises Osnabrück sogenannte Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen. Diese setzen die fachlichen Weisungen des Landes Niedersachsen um. Auch künftig wird sowohl das Land als auch der Landkreis auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Somit wird die Darstellung auf der Internetseite fortlaufend aktualisiert, um Bürger über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Keine absolute rechtliche Verbindlichkeit
Die umfassende Liste der Anwendungshinweise ermöglicht den Nutzern eine Schnellsuche im Dokument. In der Darstellung wird zudem darauf hingewiesen, wenn Regelungen des Landes noch einer rechtlichen Auslegung bedürfen und Anfragen zur Klärung an das Land gerichtet wurden. Da es sich um eine Verordnung des Landes handelt, können die Auskünfte des Landkreises keine absolute rechtliche Verbindlichkeit beanspruchen. Sie sind aber nach bestem Wissen erarbeitet worden und bieten eine Orientierung bei der Anwendung der kontaktreduzierenden Maßnahmen und weiteren geregelten Anordnungen. Die Anwendungshinweise haben auch das Ziel, einen guten Teil des Informationsbedarfs in der Region „online“ abzudecken, damit die drei Telefon-Hotlines des Landkreises möglichst frei bleiben für die auf anderem Wege nicht zu klärenden Fragen. Die Anwendungshinweise finden sie hier.