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Grüne: Ja zur Lockerung des Kooperationsverbots nur unter Bedingungen


Foto: Stühle im Flur einer Schule, über dts

Berlin (dts) – Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hat zum Auftakt der Bundestags-Haushaltswoche bekräftigt, dass ihre Partei der geplanten Grundgesetzänderung für eine bessere Bildungspolitik nur unter strengen Bedingungen zustimmen werde. “Die Bundesregierung möchte das Kooperationsverbot in der Bildung lockern und braucht dafür unsere Stimmen, der Entwurf geht uns aber nicht weit genug”, sagte Göring-Eckardt der “Rheinischen Post” (Montagsausgabe). “Die Investitionen in die Sanierung von Bestandsimmobilien und die technische Ausstattung müssen einhergehen mit Investitionen in die Köpfe junger Leute”, sagte Göring-Eckardt.

“Zudem fordern wir, dass der Klimaschutz im Grundgesetz verankert wird.” Damit Klimaschutz nicht von der “Lust und Laune “einer einzelnen Bundesregierung abhänge, brauche man eine Handlungsverpflichtung zur Umsetzung der Pariser Klimaziele, so die Fraktionsvorsitzende. Ohne die Stimmen von FDP und Grünen hätte Merkels Große Koalition im Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit für die geplante Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Kommunen im Grundgesetz. Die Grundgesetzänderung ist mit der für November geplanten Verabschiedung des Bundeshaushalts 2019 verbunden. Sie wird auch in der am Montag beginnenden traditionellen Haushaltswoche im Bundestag eine wichtige Rolle spielen.

dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

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