Osnabrücker Regenbogenkoalition gibt auf: Keine Revision gegen Neumarkt-Urteil [Update]

Es war – neben dem bereits gescheiterten Shoppingcenter-Projekt – das zentrale Thema des Kommunalwahlkampfes 2016, an dessen Ende sich ein rot/rot/grünes Bündnis zusammen mit der Fraktion der FDP und den beiden Ratsmitgliedern von UWG und Piraten als “Regenbogenkoalition” im Stadtrat zusammenfand. Am 13.11. zerplatzte die von der bunten Truppe herbeigesehnte Neumarktsperrung an den Realitäten der Gesetzgebung und vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück.

Über das Neumarkt-Urteil hatte unsere Redaktion ebenfalls als erstes Medium berichtet.

Offen war bis zuletzt: Werden die Sperrungsbefürworter im Stadtrat einen erneuten Anlauf unternehmen und die Verwaltung beauftragen gegen das Urteil in Revision zu gehen?

Verwaltungsausschuss beriet hinter verschlossenen Türen

Am Dienstag tagte zum letzten Mal in diesem Jahr – und wie immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit – der Verwaltungsausschuss (VA) und beriet über das weitere Vorgehen.
Nach unserer Redaktion vorliegenden Informationen entschied sich eine breite Mehrheit der VA-Mitglieder das Urteil der Osnabrücker Richter, dem zuvor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Weg gewiesen hatte, zu akzeptieren.

Wollten Grüne erneut vor Gericht ziehen?

Lediglich Mitglieder der Grünen Ratsfraktion, so unsere Quellen aus der Verwaltung und dem Stadtrat, wollten das Urteil anfechten*, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Am Ende einigte man sich darauf die Verwaltung zu beauftragen andere Wege zu finden, doch noch eine Neumarktsperrung durchsetzen zu können. Wie die Neumarktsperrung dann aussehen könnte und ob die Verwaltung hier überhaupt Mittel und Wege finden kann, ist noch offen.

[Update 11:15 Uhr]

* Am Ende gab es Einstimmigkeit keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Teileinziehung des Neumarktes einzulegen. Die aus internen Quellen unserer Redaktion zugetragenen Informationen über den Wunsch der Grünen Ratsfraktion eine Revision anzustreben, sollen sich auf die Diskussion vor der Abstimmung bezogen haben. Unsere Redaktion bedauert es sehr, hier auf Whistleblower angewiesen zu sein, da die eigentliche Debatte und Abstimmung zu diesem zentralen Thema der Kommunalpolitik hinter verschlossenen Türen stattfand.

[Update 14:15]

Die Grüne Ratsfraktion hat uns zu ihrem Abstimmungsverhalten eine detaillierte Erklärung geschickt, die wir hier veröffentlicht (und kommentiert) haben.

Erklärung der Stadtverwaltung:

In einer am Mittwochvormittag vom Presseamt der Stadt nachgereichten Erklärung wird festgestellt: Damit bleibt der Neumarkt weiterhin uneingeschränkt für alle Verkehrsteilnehmer befahrbar.

Das Gericht hatte Ende November den Klagen von Anwohnern am Wallring Recht gegeben: Sie befürchten zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastungen durch die Sperrung des Neumarkt für den motorisierten Individualverkehr.

„Das Gericht hat eine Reihe von Voraussetzungen benannt, die für eine Sperrung vorliegen müssen. Die Ratsgremien werden 2020 darüber beraten, wie und wann diese Voraussetzungen geschaffen werden können, um dann danach über die Einschränkung auf bestimmte Verkehrsarten zu diskutieren.“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert.

Zu den geforderten Voraussetzungen gehören unter anderem Lärmschutzmaßnahmen und Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere am Schlosswall. Die bereits ergriffenen Maßnahmen sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotte zeigen am Schlosswall bereits Wirkung: Messungen des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zeigen, dass die Stickstoffdioxidbelastung am Schlosswall in diesem Jahr erneut gesunken ist.

Die Verwaltung wird sich nun intensiv mit dem Urteil auseinandersetzen und dem Rat Vorschläge machen, mit denen die Voraussetzungen für die Teileinziehung geschaffen werden können.

 

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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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