Ohne öffentliche Verhandlung hat das Amtsgericht Osnabrück klargestellt: Ex-Geschäftsführer Andreas Busemann verstieß 2024 vorsätzlich und rechtswidrig gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz. So interpretieren es jedenfalls Zoo-Geschäftsführung und Aufsichtsrat – und sehen die fristlose Kündigung im Sommer vor einem Jahr als gerichtlich bestätigt und gerechtfertigt an.
Busemann selbst bewertet das offenbar anders. Gegenüber der Tageszeitung NOZ betonte er am Montag, von den ursprünglich 26 Vorwürfen sei am Ende nur einer geblieben; 25 mutmaßliche Fälle von Untreue wurden eingestellt. Für ihn der Beleg: „Die meisten Vorwürfe hatten keinen Bestand.“
Zoo: Einstellung bedeutet keinen Freispruch
Auf dem Schölerberg widerspricht man dieser Darstellung tags darauf scharf. Die Einstellung sei aus rein verfahrensökonomischen Gründen erfolgt und keinesfalls ein Freispruch, betont Juristin Nina Feldkamp. Das Gericht habe den Tatverdacht ausdrücklich nicht entkräftet, sondern lediglich entschieden, dass die zusätzlichen Vorwürfe für das Strafmaß nicht ins Gewicht gefallen wären.
Busemann rechtfertigte sein Handeln mit Sorge um den Zoo
Der frühere Geschäftsführer hatte sich über Monate hinweg, obwohl längst freigestellt, interne Informationen aus dem Zoo besorgt – und dabei auch seinen während seiner Amtszeit installierten Ex-Schwager zur Beschaffung dieser Informationen eingesetzt. Für die Zoo-Leitung war damit das Tischtuch endgültig zerschnitten: Ein klarer Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz – und damit eine Straftat.
In einer denkwürdigen Pressekonferenz im Juni rechtfertigte sich Busemann für die Datensammlung nach seinem Ausscheiden und erklärte, er habe nur aus Sorge um die wirtschaftliche Lage des Zoos gehandelt.
Für die Verantwortlichen am Schölerberg bleibt es dagegen ein eindeutiger Rechtsbruch. „Das Gericht [folgte] in vollem Umfang der rechtlichen Bewertung der Zoo-Geschäftsleitung“, heißt es vonseiten des Zoos.
Busemann zahlte für sich, seine Frau und Mitarbeiter Strafzettel aus der Zoo-Kasse
Zusätzlich wurde Busemann vom Zoo vorgeworfen, Spesenregelungen großzügig zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Frau Heike ausgelegt zu haben. Bevor die spätere Frau Busemann den Zoo-Geschäftsführer heiratete und auch beruflich in eine Festanstellung beim Zoo wechselte, war sie zunächst als externe Beraterin tätig. Bereits 2023 berichtete unsere Redaktion darüber, wie der Zoo insgesamt 100 von der späteren Ehefrau und Mitarbeiterin Busemanns verfasste Bücher angekauft hatte. Die Bücher über das nur schwerlich mit Tierhaltung und dem Zoo in Übereinstimmung zu bringenden Thema Autismus wurden bei der Zoo-Lotterie verlost.
Eine externe Prüfung brachte nach seiner Freistellung ans Licht, dass Andreas Busemann eigene Strafzettel für zu schnelles Fahren und Parkverstöße über die Zookasse abrechnen ließ. Ähnlich soll er auch mit Parkverstößen von seiner Frau und Mitarbeitern des Zoos umgegangen sein – die Tickets wurden aus den Einnahmen der Zookasse bezahlt.
Kaum noch Einkommen für den Ferrari-Fahrer*?
Dem Vernehmen nach sieht der nun vorliegende Strafbefehl eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro vor – insgesamt 3.000 Euro.
Gericht und Staatsanwaltschaft gehen damit offenbar davon aus, dass der Ferrari-Fahrer und einstige Spitzenverdiener mit Jahresgehältern im sechsstelligen Bereich, heute nur noch über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 Euro verfügt – etwas mehr als die Hälfte des Nettoeinkommens eines Durchschnitsverdieners.
Noch im Mai hatte Busemann in seiner Pressekonferenz das Bild eines erfolgreichen Unternehmensberaters gezeichnet, der nach seinem unfreiwilligen Aus auf dem Schölerberg nun freiberuflich Zoos und Freizeitparks berät.
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* In einer ersten Version dieses Artikels stand „ehemaliger Ferrari-Fahrer“, Herr Busemann teilte aber zwischenzeitlich unserer Redaktion per WhatsApp mit, dass sein Ferrari weiter an seinem zweiten Wohnsitz in Schleswig Holstein stehen würde.
Bereits kurz nach Veröffentlichung wurde im obigen Artikel die Aussage entfernt, dass Kosten für Parktickets auch für Sponsoren des Zoos bezahlt wurden. Diese Angabe basierte auf einer Notiz des Autors zu einer Aussage von Herrn Busemann in der Pressekonferenz im Juni, die auch für diesen Artikel verwendet wurde. Herr Busemann hatte aber bereits im Juni nach der Pressekonferenz erklärt, dass er diese Strafzettel tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt habe; ein Tonmitschnitt dazu ist leider nicht eindeutig, daher erfolgte eine nachträgliche Änderung und bitten um Verständnis.
