Während in ganz Niedersachsen das gesetzliche Tanzverbot von Gründonnerstag, 5:00 Uhr, bis Karsamstag, Mitternacht, gilt, wurde in mehreren Clubs und Discotheken in Osnabrück offenbar dennoch gefeiert. In der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag und auch in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag fanden in verschiedenen Einrichtungen Partys statt – trotz der geltenden Regelung, die stille Feiertage für die Dauer von 67 Stunden schützen soll.
Öffnen von Clubs ist keine Ordnungswidrigkeit
Die Stadt Osnabrück bestätigt auf Anfrage unserer Redaktion, dass es keine gezielten Kontrollen oder Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tanzverbot gegeben habe. Stadtsprecher Simon Vonstein erklärte: „Das Öffnen allein reicht für eine Ordnungswidrigkeit nicht aus, da der Schankbetrieb weiterhin erlaubt ist.“ Problematisch sei zudem, dass sich Tanzveranstaltungen in der Praxis schwer nachweisen ließen.
Zwar sieht das Niedersächsische Feiertagsgesetz für Verstöße gegen das Tanzverbot Bußgelder und sogar das Eingreifen der Behörden bis hin zur Schließung von Veranstaltungen vor, doch in der Realität bleibt das ein schwieriges Unterfangen. „Es wäre sogar denkbar, das rechtswidrig Erlangte einzuziehen, damit es sich wirtschaftlich nicht lohnt – aber auch das ist schwer gerichtsfest zu beziffern“, so Vonstein.
Das heißt: Ein Betreiber, der trotz Verbots Tanzveranstaltungen anbietet, weil sein erzielter Umsatz wesentlich höher ist als das ihm drohende Bußgeld, muss damit rechnen, dass alle unrechtmäßig erlangten Einnahmen des Abends eingezogen werden. Ihm das jedoch nachzuweisen: laut Stadt schwierig.
Innenministerium in Hannover fordert Stellungnahme der Stadt Osnabrück
Anders als in Osnabrück wurde in der Landeshauptstadt Hannover offenbar strenger kontrolliert. Das bestätigte das niedersächsische Innenministerium. Sprecher Max-Frederik Röhr erklärte gegenüber unserer Redaktion: „Kontrollen wurden durchgeführt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“ Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung habe die Polizei allein am Steintor in Hannover zwölf Verstöße festgestellt, die ein Bußgeld nach sich ziehen dürften.
Die Vorfälle aus Osnabrück sind dem Ministerium laut seines Sprechers bisher nicht bekannt gewesen. Man habe nun die Stadt Osnabrück um Stellungnahme gebeten, um den Sachverhalt zu prüfen und zu bewerten.
Ob und in welchem Ausmaß die Osnabrücker Behörden in Zukunft anders mit dem Thema umgehen werden, bleibt vorerst offen. Für die Clubbetreiber dürfte der Grat zwischen legalem Barbetrieb und untersagter Tanzveranstaltung an diesen Tagen ohnehin schmal sein – für die Gäste ist er in der Regel nicht zu erkennen.
