In Niedersachsen, und damit auch in Osnabrück, gilt jedes Jahr ein Tanzverbot in der Karwoche. Dieses Verbot erstreckt sich von Gründonnerstag ab 5:00 Uhr bis einschließlich Karsamstag um Mitternacht. In dieser Zeit sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt – unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden, ob Eintritt erhoben wird oder nicht.
Karfreitag besonders geschützt
Der Karfreitag ist dabei besonders geschützt. An diesem Tag sind nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch bestimmte kulturelle Darbietungen wie Konzerte oder Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Zudem dürfen sie nur in Räumen stattfinden, in denen kein Ausschank betrieben wird.
Das Tanzverbot hat seinen Ursprung im christlichen Glauben und dient dem Schutz religiöser Feiertage. Besonders der Karfreitag gilt als Tag der Trauer und Besinnung – im Gedenken an die Kreuzigung Jesu Christi. Aus Respekt vor dieser Tradition soll in dieser Zeit auf ausgelassene Feiern verzichtet werden.
Private Feiern sind nicht betroffen
Während in manchen Bundesländern bereits über Lockerungen dieser Regelung diskutiert oder sie wie in Hamburg teilweise umgesetzt wurden, hält Niedersachsen weiterhin an dem bestehenden Gesetz fest. Ziel ist es, die besondere Atmosphäre der stillen Feiertage zu wahren und dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Rückzugsorten für Trauer und Nachdenklichkeit Rechnung zu tragen. Verstöße gegen das Tanzverbot, das nicht für private Feiern gilt, gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.