Sieben Coronafälle im Kader des VfL Osnabrück

Die Bremer Brücke / Foto: Maurice Guss

Der VfL Osnabrück hat in Bezug auf den Lizenzkader aktuell sieben Coronafälle zu verzeichnen. Die betroffenen Personen befinden sich in häuslicher Isolation, es geht allen den Umständen entsprechend gut.

Nachdem bereits am vergangenen Wochenende mit Andrew Wooten, Ulrich Taffertshofer und Zeugwart Mario Richter drei Personen aus der Mannschaft und dem Funktionsteam positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind zu Beginn dieser Woche vier weitere Spieler hinzugekommen. Die positiven Schnelltests von Felix Higl, Sven Köhler, Manuel Haas und Davide Itter wurden durch einen entsprechenden PCR-Test bestätigt. Alle aktuell betroffenen Personen zeigen unterschiedlich stark ausgeprägte Symptome.

Ticketverkauf für Heimspiel gegen Verl startet

Der nächste Brückentag steht an. Am Montagabend, den 11. April gastiert der Sportclub Verl an der Bremer Brücke (Anpfiff: 19:00 Uhr). Die Rahmenbedingungen verändern sich nicht im Vergleich zu den vergangenen Heimspielen, die Brücke darf unter Berücksichtigung des 2G+ Status vollständig ausgelastet werden. Eintrittskarten für das Heimspiel unter Flutlicht sind ab morgen erhältlich.

Dauerkarten-Inhaber (KOMBI und Lebenslang) können wie zuletzt mit ihrer Karte ohne zusätzliche Buchung ins Stadion, Inhaber einer FLEX-Dauerkarte können in der ersten Verkaufsphase ihren Stammplatz sichern.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion