Polizei Osnabrück sucht Augenzeugen nach Straßenverkehrsgefährdung an der Lotter Straße

An der Ampelkreuzung Lotter Straße/Kirchweg kam es am Mittwochabend, den 26. August 2020, zu einer Straßenverkehrsgefährdung. Der Fahrer eines VW Polo hätte fast einen Fußgänger erfasst; sein Mitbewohner konnte noch schnell genug reagieren. Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist bekannt, jetzt sucht die Polizei Osnabrück nach einem Augenzeugen, der sich kurz nach dem Vorfall noch bei den Fußgängern erkundigte.

Am Mittwochabend, gegen 21:45 Uhr, kam es auf der Ampelkreuzung Lotter Straße Ecke Kirchenkamp zu einer gefährlichen Situation zwischen einem Fußgänger und einem Pkw. Ein 21-jähriger Osnabrücker beabsichtigte den Kreuzungsbereich an der Fußgängerampel bei Grün zu überqueren. Nur dem Eingreifen seines 20-jährigen Mitbewohners ist es zu verdanken, dass er dabei nicht von einem VW Polo erfasst wurde. Der Polo passierte den Bereich der Fußgängerampel, ohne seine Geschwindigkeit zu drosseln und setzte seine Fahrt auch entsprechend fort. Es handelte sich um ein älteres Fahrzeug, Erstzulassung 1998. Das Kennzeichen konnte abgelesen werden.

Vor Aufregung keine Daten ausgetauscht

Die Polizei sucht nun nach einem Autofahrer, der Zeuge der Straßenverkehrsgefährdung wurde. Er hielt nach dem Vorfall an und erkundigte sich nach dem Wohlergehen des 21-Jährigen. Leider wurden aufgrund der allgemeinen Aufregung keine Kontaktdaten mit dem Augenzeugen ausgetauscht. Dieser möge sich bitte bei der Polizei unter der Rufnummer 0541/327-2215 oder 0541/327-2315 melden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion