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Ein Polizeibericht – und wie die NOZ diesen politisch korrekt veröffentlicht

Wer regelmässig die Kommentare zu den online veröffentlichten Artikeln der NOZ liest, der findet oft Kritik daran, dass diese ja nur “abgeschrieben” sind – also direkte Übernahmen von Presse- und Agenturmeldungen darstellen.

Ebenfalls in der Kritik steht die Eigenart Täter bzw. Verdächtige gar nicht, oder nur umschrieben als “Osteuropäer” oder “Südländer” zu bezeichnen, wobei “Südland” als geographische Bezeichnung ja ohnehin besonders unscharf ist (Südfrankreich, Südamerika, Südafrika?).
Heute bin ich auf eine Pressemitteilung der Polizei gestossen, die ich so ganz ähnlich auch in der Onlineausgabe der NOZ gefunden habe. In diesem Fall in der NOZ auch korrekt mit “PM” als Pressemitteilung gekennzeichnet. Mit Ausnahme einiger (aber wesentlicher!) Kürzungen lässt sich auch keine journalistische Tätigkeit feststellen – also scheinbar mal wieder ein blosser Abdruck von Drittmaterial. Interessant wird es aber durch die vorgenommenen Kürzungen!

Unter dem Titel Berauschender “Lesestoff”: 21-Jähriger schmuggelt Marihuana in einem Buch wird also in weiten Teilen die Pressemitteilung der Polizei wiedergegeben.
Der geneigte Leser wird jedoch in der NOZ eine Information vermissen, nämlich die Herkunft des Schmugglers. Stattdessen erscheint es so, als ob es sich bei dem Kleinmengen-Kurier um einen Dänen handelte, denn die Reiseroute wird explizit nicht unterschlagen.

Die NOZ gehört zu den Medien, die sich bei ihrer Berichterstattung auf den Pressekodex in seiner überarbeiteten Fassung von 2007 berufen. Dort gibt es die Richtlinie 12.1, die es Journalisten verbietet, in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu Minderheiten zu erwähnen, weil das Vorurteile schüren könnte – es sei denn, diese Zugehörigkeit sei für das Verständnis der berichteten Straftat von ausschlaggebender Bedeutung.

Das ist wohl auch der Grund, warum hier die Herkunft des Täters aus Sambia unter den Tisch gefallen ist. Aber ist das richtig so? Einerseits dürfte es als EU-Bürger für uns ja sehr wohl von Interesse sein – insbesondere da Dänemark gerade wieder Grenzkontrollen eingeführt hat – ob Nicht-EU-Bürger vermehrt als Straftäter in Erscheinung treten. Und wenn man dann – das Wissen um die Täterherkunft vorausgesetzt – einmal Google nach den Begriffen “Sambia” und “Marihuana” befragt, stellt sich heraus, das unser Schmuggler vom Lotter Kreuz aus einem Land stammt, das insbesondere in der Rauschgiftversorgung Großbritanniens eine bedeutende Rolle übernimmt.

Zur Kritik am Pressekodex findet sich im Medien-Monitor eine fundierte Kritik des Journalistik-Professors Horst Pöttker.

Die Pressemeldung der Polizei hier in ungekürzter Form:

Osnabrück
Schlaues Versteck ?!
 
Die ungewöhnliche Reiselektüre eines 21jährigen Schwarzafrikaners aus Sambia entpuppte sich als ein pfiffiges Versteck für sein aus den Niederlanden illegal eingeschmuggeltes Marihuana.  Den Beamten der Autobahnpolizei Osnabrück fiel am Sonntag gegen 10:45 Uhr im Autobahnkreuz Osnabrück-Lotte ein mit vier männlichen Personen besetzter Pkw aus Dänemark auf. Der Fahrer versuchte zunächst, die Beamten im Autobahnkreuz durch ständiges Wechseln der Fahrtrichtung abzuschütteln. Leider ohne Erfolg. Eine Kontrolle vor der Autobahnpolizeiwache in Bramsche brachte später Aufschluss für das merkwürdige Verhalten. Die vier Freunde im Alter von 19 bis 21 waren für einen Kurztrip von Dänemark nach Amsterdam gereist, um dort Party zu machen und waren nun auf dem Heimweg. Aber nicht, ohne eine kleine Menge an Marihuana mitzubringen. Ein 21 jähriger Beifahrer versteckte die Drogen in einem Schließfach aus Metall, welches als handelsübliches Buch getarnt war und auf der Hutablage lag. Das Buch mit dem Titel “New English Dictionary” machte allerdings nicht glaubhaft den Eindruck einer zweckmäßigen Reiselektüre für einen Kurztrip in die Niederlande.

Ergebnis: Die Drogen und das Schließfach wurden beschlagnahmt. Nach der Vernehmung und einer Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro konnte der Beschuldigte mit seinen Kumpels nach Hause fahren.

AFP

Blitzer im Halteverbot

Die Szene kennen wir doch alle aus dem Kino, der Angeklagte sitzt feixend im Gerichtssaal und lässt die von dem adretten FBI-Agenten gegen ihn vorgebrachten Beweise gelassen an sich abprallen.
Kurz darauf übernimmt ein Anwalt das Wort, und seine kurze “Verteidigung” besteht einzig darin, dass die vorgebrachten Beweise nur durch den Bruch eines anderen Gesetzes erlangt werden konnten (ggf. reicht es auch wenn dem Angeklagten seine Rechte nicht vorgelesen wurden).
Dann schaut der Richter betreten erst den FBI-Agenten und dann die Geschworenen an, haut mit dem Hammer ein wenig auf seinem Pult herum und beendet den Prozess: denn durch Rechtsbruch (der Guten) darf kein Beweis (gegen die Bösen) erlangt werden. Dem FBI-Agenten in unserem Beispiel wird dann noch mit auf den Weg gegeben in Zukunft sauberer zu arbeiten…

Anders sieht es in Osnabrück aus, regelmässig sieht man den “städtischen Aussendienst” mit ihren Blitzer-Autos auf Grünstreifen oder im absoluten Haltevorbot parken (dort, wo die Kollegen sonst sehr schnell mit dem Abschleppwagen zur Tat schreiten). Im abgebildeten Fall aus dem Frühjahr übrigens in den frühen Abendstunden – und weit von jeder Schule oder einem Unfallschwerpunkt entfernt – an der Gluckstraße.
Und da die “Bösen” im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung nun weiss Gott nicht mit Mafia-Killern etc. zu vergleichen sind, sollte die Stadtverwaltung doch wohl in der Lage sein auf “legalem” Wege zu “Ergebnissen” zu kommen – auch wenn man problemlos sich selbst für die Dienstwagen entsprechende Ausnahmegenehmigungen ausstellen kann.

Im Vergleich zur Rechtsprechung im Kino also “Wilder Westen am Westerberg” – und Hauptsache die Stadtkasse klingelt. Wäre der Blitzer legal abgestellt worden, hätte man vielleicht 1-2 “Schnellfahrer” weniger erwischt – aber ist es das Wert, wenn der Preis dafür die eigene Unglaubwürdigkeit ist?

AFP

Mit dem HASEPOST-VIP-Band überall auf der Maiwoche Spaß haben

Maiwoche Osnabrück VIP Band

Endlich spielen die Temperaturen mit, die Maiwoche dreht am Samstag und am Sonntag nochmals richtig auf! Mit unserem VIP-Band könnt Ihr jetzt wirklich überall Spaß haben.

In den vergangenen Tagen machten Gerüchte die Runde, dass Bereiche der 45. Maiwoche (2017) nur betreten werden dürfen, wenn ein VIP-Bändchen am Handgelenk vorgezeigt werden kann.

Auch die Stadtverwaltung mischte sich ein und sorgte für ein kurzfristiges Verbot, aber auch für zusätzliche Verwirrung.

Nun „für Alle“, das VIP-Band für die Maiwoche

Unsere Redaktion hat sich mit den Wirten, Veranstaltern und Bühnenverantwortlichen zusammengetan und präsentiert Euch das „VIP-Band 2017“ zum Selbstausdrucken und Ausschneiden.

Hier geht es zum PDF-Download.

Wir garantieren Euch, mit diesem VIP-Band habt Ihr an den finalen Tagen noch richtig Spaß auf der Maiwoche.
Wenn Ihr wollt, schickt uns via Facebook Eure Fotos und Erfahrungsberichte, wie toll die Maiwoche 2017 mit diesem VIP-Band für Euch war und was Ihr alles damit erlebt habt 😉

AFP