München (dts Nachrichtenagentur) – Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert, seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und einen Gesetzentwurf gegen die weitere Ausbreitung von Finanzinvestoren im Gesundheitswesen vorzulegen. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil sich ansonsten die Strukturen verfestigen und irreversible Schäden für die medizinische Versorgung der Bevölkerung entstehen“, sagte Holetschek dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).
„Wir haben es bereits teilweise mit monopolartigen Strukturen oder mit Konzentrationsprozessen zu tun, bei denen die Rendite im Vordergrund steht und nicht das Wohl der Patienten“, so der CSU-Politiker. Sollte der Bund nicht schnell handeln, würden die Länder selbst eine entsprechende Bundesratsinitiative starten, kündigte Holetschek an. „Wir dürfen diese Debatte nicht noch ewig führen, sondern müssen im nächsten halben Jahr zu Ergebnissen kommen“, mahnte der Landesminister. Der Anteil der Praxisstandorte im Besitz von „Private-Equity“-Gesellschaften steige rasant. Betroffen seien insbesondere die augenärztliche Versorgung und die Zahnärzte. Er nehme Berichte von dort angestellten Ärzten wahr, die über ökonomischen Druck und Forderungen nach möglichst vielen Operationen klagten, so Holetschek. Das korrespondiere mit den Ergebnissen einer Studie, nach der die von Investoren-MVZ abgerechneten Behandlungskosten je Patient fachübergreifend mehr als acht Prozent höher seien als die in Einzelpraxen. „Das sind harte Fakten auf Basis von 12 Millionen Versicherten und 178 Millionen Behandlungsfällen, die sich für ganz Deutschland verallgemeinern lassen“, so der Landesgesundheitsminister. Holetschek sagte, es gehe nicht darum, Finanzinvestoren grundsätzlich vom deutschen Gesundheitswesen auszuschließen. Eine sichere flächendeckende medizinische Versorgung sei aber nur zu gewährleisten, wenn eine große Angebotsvielfalt herrsche. „Arztpraxen gehören zur kritischen Infrastruktur, bei der es fahrlässig wäre, sich von monopolartigen Anbietern abhängig zu machen“, mahnte der CSU-Politiker. Deshalb sei eine Regulierung notwendig.
Foto: Fahrräder am Bahnhof Amsterdam Centraal, über dts Nachrichtenagentur
Mannheim (dts Nachrichtenagentur) – Unternehmen können durch „Mobilitätsbudgets“ und ergänzt durch kommunikative Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von CO2-Emissionen leisten. Das geht aus einem Feldexperiment des Mannheimer Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW hervor, über dessen Ergebnisse das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichtet.
Die Wissenschaftler wiesen nach, dass die Nutzung von Pkws innerhalb eines „Mobilitätsbudgets“ durch gezielte Hinweise und soziale Vergleiche mittels E-Mails reduziert werden kann. Man sei davon überrascht worden, wie bewusst die Teilnehmer aufgrund der E-Mails über ihre Mobilitätsoptionen nachdachten, sagte Ulrich Wagner, ZEW-Experte für Klimaökonomik und Professor an der Uni Mannheim. „Sie entschieden sich aktiv dazu, auf Autofahrten zu verzichten, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.“ Johannes Gessner, Doktorand an der Uni Mannheim und Co-Autor der Studie, ergänzte: „Das Auto hat unter den von uns untersuchten Verkehrsmitteln die höchsten CO2- Emissionen. Umso bemerkenswerter ist es auch für die Politik, dass Kommunikationsmittel mit klaren Aufforderungen dafür sorgen können, dass Menschen das Auto seltener nutzen.“ Bei dem Experiment erhielten 341 Probanden über einen Zeitraum von acht Wochen E-Mails von ihrem Arbeitgeber. Diesen Mails konnten die Angestellten entnehmen, ob sie öffentliche Verkehrsmittel mehr oder weniger als andere Angestellte nutzten. Bei zufällig ausgewählten Teilnehmern wurden diese sozialen Vergleiche durch einen moralischen Appell ergänzt, klimafreundliche Verkehrsmittel bevorzugt zu nutzen. Anhand der Veränderungen der Mobilitätsausgaben konnten die Forscher einen signifikanten Effekt dieser Informationen auf die individuelle Verkehrsmittelnutzung feststellen. Die Kombination aus sozialen Vergleichen und moralischen Appellen führte zu einer deutlichen Veränderung des Mobilitätsverhaltens. Diese Erkenntnis stehe im Gegensatz zu bisherigen Studien, die soziale Vergleiche isoliert betrachteten und keine Effekte feststellen konnten, so das ZEW. Die Kombination aus sozialen Vergleichen und moralischen Appellen trage insbesondere zur Senkung der Mobilitätsausgaben für das Auto bei. Parallel dazu stiegen die Ausgaben für Mikromobilität, beispielsweise durch E-Scooter oder Bike-Sharing.
Heutzutage ist es eine zunehmende Tendenz, dass immer mehr Menschen ortsunabhängig arbeiten. Für viele Unternehmen kann dies eine große Erleichterung sein, da sie weniger Kosten für Büroräume, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände haben.
Warum das ortsunabhängige Arbeiten zunehmend an Bedeutung gewinnt
Mit der Einführung von Working Spaces und den zu mietenden Coworking Arbeitsplätzen, bietet sich für Remotejobber und Unternehmen eine großartige Lösung für das lästige Büro-Problem. Ein Working Space ist ein flexibler Arbeitsbereich, in dem Unternehmen und Mitarbeiter ihre Arbeit erledigen können, ohne an einen Ort gebunden zu sein. Der Vorteil ist, dass man Zugang zu allen notwendigen Ressourcen hat – Internetzugang, Drucker und Kopierer sowie ergonomische Möbel und Ausrüstung – ohne die Kosten für den Erwerb oder die Einstellung von Personal für Reinigung, Wartung der Technik etc. aufbringen zu müssen.
Darüber hinaus bietet der Working Space eine Vielzahl von Dienstleistungen wie Konferenzräume, Video-Conferencing-Einrichtungen und Catering-Services, um die Bedürfnisse aller Benutzer zu erfüllen. Eine Community, die zwangsweise bei der Nutzung solcher Angebote entsteht, ermöglicht es den Teilnehmern, auf unterschiedliche Weise miteinander in Verbindung zu treten und ihre Ideen auszutauschen. Das beflügelt alle und wirkt inspirierend.
Die Vorteile von Working Spaces
Speziell Startups nutzen diese Angebote. Wer in Städten wie Köln oder Düsseldorf Büroräume mieten möchte, muss tief in die Tasche greifen. Dazu sind Startups oft nicht bereit oder in der Lage. Ein Coworking Platz in Düsseldorfkostet einen Bruchteil einer Büromiete, befindet sich meist in bester Lage und liefert gratis noch den Spirit der motivierten Freelancer oder Remotejobber, der anspornt und die eigene Produktivität und Kreativität steigert.
Ein Working Space ist eine formelle Umgebung mit dem Zweck des ortsunabhängigen Arbeitens. Er bietet alles was man von einem modernen Büro erwartet: moderne Einrichtungsgegenstände, schnelles W-LAN und hochwertige Technik, sowie ergonomische Stühle und Tische, um sich für lange Sitzungen bequem zu machen. Zudem hat man auch Zugang zu Kaffee und Tee sowie einer Küche für einen kleinen Snack.
Für Unternehmen bedeutet ein Working Space große Flexibilität bei der Planung von Projekten: Der Platz kann kurzfristig gemietet und je nach Bedarf individuell angepasst werden. Es muss keine Zeit und Geld mehr in die Einrichtung des Büros gesteckt werden, da dies bereits im Working Space gegeben ist. Auch die IT-Infrastruktur ist dank leistungsfähiger Server schon vorhanden und die Verbindung ins Netz erfolgt über modernste Technologien mit hoher Bandbreite.
Neben der effizienteren Nutzung von Ressourcen bietet der Working Space aber noch weitere Vorteile: Die Atmosphäre ist angenehm produktiv – hier steht immer jemand bereit, um einem Tipps oder Ratschläge zu geben – dennoch bleibt man als Mieter autonom und unabhängig von anderen Personengruppen oder Teams. Außerdem haben Unternehmen die Möglichkeit sich in verschiedene Arbeitsumgebungen zu begeben – vom Besprechungsraum bis hin zum Konferenzsaal steht alles parat.
Der Working Space bietet also alle Vorzüge des Büros ohne dessen Nachteile.
Flexibilität und Mobilität
Effizientere Kommunikation und Kooperation
Nutzung neuester Technologien wie Cloud Computing, Video-Conferencing usw.
Fazit
Es ist offensichtlich: Ortsunabhängiges Arbeiten bei bester Infrastruktur ist heutzutage bei vielen Unternehmen im Trend – und dieser Trend wird noch anhalten und weiter wachsen! Mit Working Spaces können Unternehmen flexible Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig Zugang zu neustem Equipment haben – so verbessern sie die Produktivität ihrer Mitarbeiter erheblich und schaffen eine gute Work Life Balance für ihre Mitarbeiter!
Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben, sind zur Nominierung eines Verkehrsleiters verpflichtet, der für die ordnungsgemäße Abwicklung des Warenverkehrs die Verantwortung trägt. Galt die Vorschrift zunächst für alle Unternehmen, die in ihrem gewerblichen Güterverkehr Lastwagen mit einer Ladung von über 3,5 Tonnen nutzen, wurde am 21. Mai 2022 die Pflicht auf Fahrzeuge mit einer Ladung von über 2,5 Tonnen ausgeweitet, sofern diese grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern übernehmen.
In vielen Fällen übernimmt der Unternehmer die Position des Verkehrsleiters oder überträgt sie einem leitenden Angestellten. Alternativ können Unternehmen einen externen Verkehrsleiter für diese Stelle beauftragen.
Die Pflicht zur Ernennung eines Verkehrsleiters gilt nicht für Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben und damit Güter lediglich innerhalb ihrer Betriebsinfrastruktur transportieren.
Das Aufgabengebiet von Verkehrsleitern
Nach der EU-Verordnung 1071/2009 übernimmt der Verkehrsleiter „die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“. Aus diesem Anforderungsprofil ergeben sich die folgenden Kernaufgaben in der Arbeit von Verkehrsleitern:
Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
Prüfung von Beförderungsverträgen und Dokumenten
die grundlegende Rechnungsprüfung
Disposition von Ladungen und Fahrern unter Einhaltung der Sozialvorschriften
Prüfung von Sicherheitsverfahren
Verkehrsleiter müssen von Unternehmen mit weitreichenden Vollmachten und Kompetenzen ausgestattet werden, die ihnen die Ausführung ihrer Tätigkeiten ermöglichen. Sie können Aufgaben an kompetente Mitarbeiter delegieren. Ein typisches Beispiel dafür ist die Pflege des Fuhrparks durch den Fuhrparkleiter. Dienstleister wie die Verkehrsleiter Deutschland übernehmen die Verkehrsleiter-Ausbildung. Andere stellen die Fachkräfte, wenn externe Verkehrsleiter die Aufgaben übernehmen sollen.
Zu beachten ist, dass externe Verkehrsleiter nur die Verantwortung über den Güterkraftverkehr von maximal vier Unternehmen und insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen tragen dürfen. Das gilt es für Betriebe vor der Beauftragung zu überprüfen.
Infografik: Aufgaben eines Verkehrsleiters
Verkehrsleiter haften im Schadensfall
Da Verkehrsleiter grundsätzlich für Schäden haften können, die in ihren Aufgabenbereich fallen, müssen sie im Schadensfall zur Vermeidung von Regressansprüchen seitens der Versicherungen die rechtmäßige Delegation der Aufgaben nachweisen. Dazu gehört der Nachweis ausreichender Kompetenzen der betreffenden Mitarbeiter sowie ein wahrgenommenes notwendiges Maß an Kontrolle.
Gegenüber dem Gesetzgeber stehen Verkehrsleiter in der Pflicht, bei Unfällen nachzuweisen, stets ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein. Dringend anzuraten ist deshalb die gewissenhafte Protokollierung sämtlicher im Zusammenhang mit den Delegierungen stehender Schritte wie auch aller anderen Maßnahmen, die mit einem gewissen Maß an Verantwortung verbunden sind.
Die Anforderungen an Verkehrsleiter
Grundsätzlich müssen Verkehrsleiter fachlich geeignet und zuverlässig sein, um ihre Aufgaben ausführen zu können. Für die fachliche Eignung wird eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK verlangt, die nur in Ausnahmefällen durch eine thematisch ähnliche Ausbildung oder einen entsprechenden Studiengang ersetzt werden kann. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit dürfen bei der Führung von Unternehmen keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen nachgewiesen sein. Dieses Gesetz hat seine Ursache in der Praxis, dass viele Unternehmer selbst die Position des Verkehrsleiters bekleiden.
Die Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen betreffen Bereiche wie das Handelsrecht, Insolvenzrecht, die Entgelt- und Arbeitsbedingungen der Branche, den Straßenverkehr, die Berufshaftpflicht sowie den Menschen- und Drogenhandel. Der Güterverkehr hat so zu erfolgen, dass die Allgemeinheit durch ihn nicht geschädigt werden kann.
Weitere Anforderungen an den Verkehrsleiter sind ein ständiger EU-Wohnsitz sowie eine echte Beziehung zwischen dem internen Verkehrsleiter und dem Unternehmen, für das er in seiner Funktion tätig ist. Für externe Verkehrsleiter gelten andere Bestimmungen.
Die „sieben Todsünden“ des Verkehrsleiters
Die EU hat 2016 die Regelungen für Verkehrsleiter noch einmal drastisch verschärft und einen Ausschlusskatalog erarbeitet, der in der Branche als „Todsündenliste“ berüchtigt ist. Nach der Novelle führen ein „schwerster“ Verstoß oder drei „sehr schwere“ Verstöße zu einer zwingenden Suspendierung des Verkehrsleiters.
Dieser darf nach einer Suspendierung erst nach einem vorgegebenen Rehabilitierungsverfahren nach frühestens einem Jahr seine Arbeiten wieder aufnehmen, sofern er eine erneute Fachkundeprüfung bestanden oder an einer Weiterbildung im Zeitraum von mindestens drei Monaten teilgenommen hat.
Als „schwerste Verstöße“, also die sogenannten „Todsünden“, definiert der Gesetzgeber die folgenden Vergehen:
Überschreitung der wöchentlichen Höchstlenkzeit der Fahrer um mindestens 25 % oder der maximalen Tageslenkzeit um mindestens 50 %
fehlende oder manipulierte Fahrtenschreiber oder Geschwindigkeitsbegrenzer
falsche oder gefälschte Fahrerkarten
schwerwiegende technische Mängel oder fehlende technische Überwachung
Verstöße gegen Beförderungsvorschriften von Gefahrgut
Fahren ohne gültigen Führerschein oder gültige Gemeinschaftslizenz
Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse um mindestens 20 oder 25 %
Digitale Helfer sind unerlässlich
Verkehrsleiter im Digitalzeitalter können auf zahlreiche digitale Assistenten zugreifen, die der Gesetzgeber teilweise sogar vorschreibt. So werden die Lenk- und Ruhezeiten digital überwacht, da der Tachograf die Fahrtätigkeiten aufzeichnet. Gefragt sind derzeit Telematik-Lösungen, da diese die Fahrten der Fahrer in Diagramme übersetzen und mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in anschaulichen Diagrammen und Statistiken anzeigen.
Andere Tools bieten Mehrwert in puncto Tourenplanung, Zollabwicklung und Transportmanagement oder leisten bei der Disposition von Fahrern und Fahrzeugen wertvolle Unterstützung. Mit GPS-Trackinglösungen haben Verkehrsleiter den momentanen Standort ihrer Flotten immer im Blick und können nachvollziehen, ob alle Routen planmäßig über die Bühne gehen. Dies kann nicht zuletzt bei der Kommunikation mit Auftraggebern und Handelspartnern wichtig sein.
Darüber hinaus sorgen die Tools für eine echte Reduktion an Aufwand, wenn diese etwa bei digital erfassten Verstößen automatische Belehrungen an den betreffenden Fahrer senden und den Verkehrsleiter von dieser Pflicht entlasten. Kurz und gut, so unterstützen digitale Assistenten Verkehrsleiter bei ihrer Leitungsfunktion, sodass es sich lohnt, den Markt an Tools für Verkehrsleiter aufmerksam im Blick zu behalten.
Immer in der Spur bleiben
Im Digitalzeitalter bleibt nichts mehr verborgen. Dieser Trend zum Foucaultschen panoptischen Gefängnis, den vor allem China exzessiv vorlebt, kann zwar kritisch gesehen und auch als Dystopie wahrgenommen werden. Der Panoptismus ist allerdings auch außerhalb von China längst Realität und aufgrund der digitalen Möglichkeiten vielleicht sogar unvermeidlich. Dies führt dazu, dass Verstöße durch den digitalen Fahrtenschreiber auch ohne eine flächendeckende Gesichtserkennung bei Lkw-Fahrern automatisch erfasst werden.
Versuche, den Gesetzgeber auszutricksen, werden damit immer schwieriger und der auf die eigenen Fahrer ausgeübte Druck zur Missachtung ihrer gesetzlich garantierten Ruhezeiten geht nach hinten los. Die punktgenaue Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus Brüssel wird alternativlos. Unternehmen und Verkehrsleiter, welche die Digitalisierung eher als Chance denn als Bedrohung wahrnehmen, sind gegenüber der Konkurrenz, die mit diesen Entwicklungen hadert, im Vorteil. Pragmatische Erwägungen zählen in der Wirtschaft schließlich mehr als in der Politik.
Foto: Niko Gießelmann (Union Berlin), über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Achtelfinale des DFB-Pokals hat der 1. FC Union Berlin gegen den VfL Wolfsburg mit 2:1 gewonnen und damit das Viertelfinale erreicht. Hochmotiviert startete Wolfsburg in die Partie: Schon in der 5. Minute gelang Luca Waldschmidt das erste Tor.
Robin Knoche gelang für die Eisernen kurz darauf in der 12. Minute der Ausgleich. Die weitere Partie war verlief sehr ausgeglichen: Die Berliner konnten etwas mehr Ballbesitz verzeichnen, der VfL dafür zunächst mehr Torschüsse. In der 79. Minute erzielte Kevin Behrens für Union Berlin das entscheidende Tor.
Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur
New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Dienstag kräftig zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 34.086 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.
Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.075 Punkten 1,4 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 12.090 Punkten 1,5 Prozent stärker. Vor der Zinsentscheidung am Mittwoch zeigten sich Anleger zuversichtlich. Genährt wurde dieser Optimismus auch von Daten des US-Arbeitsministeriums, die ein langsameres Lohnwachstum zeigten. Damit dürften Sorgen der US-Zentralbank, steigende Löhne könnten die Inflation befeuern, fürs erste geringer wiegen.
Für die anstehende Fed-Entscheidung wird mit einer Leitzinserhöhung von 25 Basispunkten gerechnet. Von Interesse ist daher nun besonders der mittelfristige Kurs und jedes Wort von Zentralbank-Chef Jerome Powell dürfte auf die Goldwaage gelegt werden. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte unterdessen am Dienstagabend etwas stärker. Ein Euro kostete 1,0868 US-Dollar (0,15 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9201 Euro zu haben.
Der Goldpreis konnte profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 1.928 US-Dollar gezahlt (+0,3 Prozent). Das entspricht einem Preis von 57,03 Euro pro Gramm. Der Ölpreis sank unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 84,49 US-Dollar, das waren 41 Cent oder 0,5 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.
Foto: Menschen in einer Fußgängerzone, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD gewinnt im aktuellen Trendbarometer von RTL und ntv einen Prozentpunkt hinzu und platziert sich mit 20 Prozent erstmals seit Mai 2022 wieder vor den Grünen mit 19 Prozent (-1 Prozentpunkt). Die Union kommt in der Forsa-Umfrage auf 27 Prozent (-1), die AfD auf 13 Prozent (+1).
Die Werte für FDP (7 Prozent), Linke (5 Prozent) und für die sonstigen Parteien (9 Prozent) bleiben im Vergleich zur Vorwoche unverändert. Der Ukraine-Krieg (68 Prozent) ist in dieser Woche mit großem Abstand das Thema, das die Bundesbürger am meisten beschäftigt. Das Interesse für die Energiekrise (22 Prozent) nimmt hingegen weiter deutlich ab. Dass Friedrich Merz bei der nächsten Bundestagswahl der richtige Kanzlerkandidat der Union wäre, glauben 21 Prozent der Bundesbürger.
57 Prozent meinen hingegen, dass andere Kandidaten wie Markus Söder, Hendrik Wüst oder Daniel Günther besser geeignet wären. Von den Anhängern der Unionsparteien meinen 40 Prozent, Friedrich Merz wäre der richtige Kanzlerkandidat, 44 Prozent halten andere Kandidaten für besser geeignet. Zu den Parteipräferenzen und zum Themenradar wurden vom 24. bis 30. Januar 2.503 Personen befragt, zu Friedrich Merz vom 27. bis 30. Januar insgesamt 1.002 Personen.
Foto: Getarnter Soldat, über dts Nachrichtenagentur
Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr hat sich für eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in Deutschland ausgesprochen. „Ich glaube, dass wir die Wehrpflicht aus sicherheits- und verteidigungspolitischen Gründen brauchen“, sagte Verbandspräsident Patrick Sensburg dem TV-Sender „Welt“.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht zu verteidigen, wenn es denn sein müsste, wenn wir keine Wehrpflicht haben.“ Man brauche da die entsprechende Größe, so der Verbandspräsident. Mit nur fast 200.0000 aktiven Soldaten und rund 100.000 Reservisten sei das nicht zu leisten. „Darum brauchen wir die Wehrpflicht“, sagte Sensburg.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisiert Bayern für die erneute Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. „Ich hätte es für zielführender gehalten, wenn der Freistaat explizit diejenigen zur Erklärungsabgabe aufgefordert hätte, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht abgegeben haben“, sagte Gewerkschaftschef Florian Köbler der „Welt“ (Mittwochsausgabe).
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte zuvor überraschend angekündigt, die Abgabefrist in Bayern um weitere drei Monate bis Ende April zu verlängern. Andere Bundesländer wollen dem nicht folgen. Von dort gab es Kritik an dem bayerischen Alleingang. „Vergangene Woche in der Finanzministerkonferenz waren sich alle Länder einig, die Frist nicht zu verlängern. Wieder macht Bayern einen Alleingang. Solidarität und Verlässlichkeit zwischen Bundesländern sieht anders aus“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Eine Fristverlängerung zu diesem Zeitpunkt löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte: „Wir bleiben bei der Frist, so wie unter den Ländern vereinbart. Dass Bayern aus der Bund-Länder-Verständigung ausschert, mag dem Wahlkampf geschuldet sein.“
Foto: Bundeswehr-Helme, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ampelkoalition diskutiert über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht, nachdem Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) deren Aussetzung vergangene Woche als Fehler bezeichnet hatte. Auch die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hatte eine ehrliche Diskussion angeregt.
SPD-Verteidigungspolitiker Johannes Arlt sprach sich für eine Wiedereinführung aus. „Die Wiederaktivierung der Wehrpflicht halte ich für sinnvoll“, sagte er dem Nachrichtenportal T-Online. „Ich plädiere allerdings für einen Allgemeinen Gemeinschaftsdienst für Männer und Frauen, der zwölf Monate dauern könnte. Dieser müsste eine breite Wahl von Dienstmöglichkeiten von Entwicklungszusammenarbeit über das Gesundheitssystem bis hin zum Dienst in den Streitkräften beinhalten.“ Ein solcher Dienst werde zu verbesserter Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen. Der gesellschaftliche Nutzen könne die Kosten wesentlich überwiegen, so Arlt. Dem widerspricht Grünen-Politiker Anton Hofreiter. „Die Wehrpflicht wird den Herausforderungen, vor denen eine moderne Armee steht, nicht gerecht“, sagte er dem Nachrichtenportal T-Online. „Nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Waffensysteme halte ich die Wiedereinführung der Wehrpflicht für wenig hilfreich. Darüber hinaus gibt es bereits einen freiwilligen Wehrdienst.“ FDP-Chef Christian Lindner sprach sich ebenfalls gegen die Wehrpflicht aus. Eine Wiedereinführung stehe für die FDP nicht zur Debatte.
„Das ist eine Gespensterdiskussion. Alle Kraft muss darauf konzentriert werden, die Bundeswehr als hochprofessionelle Armee zu stärken“, schrieb er auf Twitter. „Die junge Generation hat durch die Pandemie bereits so viel verloren, dass jetzt nicht noch über eine Dienstpflicht spekuliert werden sollte. Einen ganzen Jahrgang von Ausbildung und Beruf abzuhalten, würde mit Blick auf den enormen Fachkräftemangel großen Schaden verursachen.“
Justizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich ebenfalls ablehnend: „In der FDP besteht Einigkeit: Die Wehrpflicht ist Vergangenheit.“