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Wer darf in einem Strafverfahren die Akten einsehen?

Amtsgericht Osnabrück / Foto: Köster
Amtsgericht Osnabrück / Foto: Köster

Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, gehört ohne Frage zu den Erfahrungen im Leben, auf die man gerne verzichten kann. Sollte es doch zu diesem unangenehmen Fall kommen, ist es wichtig, sich im Vorfeld mit seinen Rechten vertraut zu machen. Dazu gehört auch die Einsicht in die Akten, in denen die wichtigsten Punkte der Ermittlungen festgehalten werden. Doch wer genau ist eigentlich dazu berechtigt und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Als Beschuldigter Akteneinsicht erhalten

Wer in einem Strafverfahren als Beschuldigter auftritt, hat grundsätzlich das Recht, die Akte des Prozesses einsehen zu dürfen. Dieses Recht wahrzunehmen, wird dringend empfohlen, da sich nur so Informationen über den Ermittlungsstand der Behörden einholen lassen. Neben dem Beschuldigten selbst hat auch der beauftragte Verteidiger das Recht auf Akteneinsicht.

Zusammen mit dem Verteidiger kann ein Beschuldigter somit eine Strategie ausarbeiten, die seine Chancen im Prozess erhöhen kann. Einen Verteidiger zu beauftragen, hat dabei übrigens den Vorteil, dass sich dieser die Akten zuschicken lassen kann, während der Beschuldigte nur bei den Behörden vor Ort Einblick in die Akten erhält. Im Sinne der Chancengleichheit darf aber nicht nur der Beschuldigte, sondern auch der Geschädigte die Akten einsehen.

Akteneinsicht so früh wie möglich beantragen

Je früher Beschuldigte die Akteneinsicht beantragen, desto länger hat die Verteidigung Zeit, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Wer in einem Verfahren als Beschuldigter auftritt, sollte sich daher zusammen mit seinem Verteidiger um eine umgehende Akteneinsicht bemühen. Diese ist bei den Behörden zu beantragen, indem eine klare Aufforderung zur Einsicht formuliert wird.

Da die Einsicht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich ist, sind unterschiedliche Behörden für den Antrag zuständig. Dies können daher entweder Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein. Zu beachten ist, dass die Akteinsicht mit Gebühren verbunden ist, die der Antragssteller zu entrichten hat. Auf Strafrecht spezialisierte Anwälte wie die von Rotwang-Law.de unterstützen sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte bei diesem Schritt und gewährleisten einen ordentlichen Ablauf.

Kann die Akteneinsicht verweigert werden?

Unter Umständen kann Beschuldigten die Akteneinsicht auch verwehrt bleiben. Dies ist der Fall, wenn die Einsicht in die Akten die Ermittlungen oder die Sicherheit beteiligter Personen gefährden könnte. Außerdem ist es möglich, dass die Behörden nur Teile der Akten zur Verfügung stellen und die Herausgabe bestimmter Passagen verweigern. Dieselben Gründe können dazu führen, dass Geschädigte dieses Recht ebenfalls nicht wahrnehmen dürfen.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte deshalb stets ein Verteidiger hinzugezogen werden. Dieser kann besser beurteilen, ob eine eventuelle Verweigerung angemessen ist oder nicht. Stellt sich heraus, dass die Verweigerung der Akteneinsicht unberechtigt war, kann dies sogar ein Revisionsgrund sein.

Was gilt es sonst noch zu wissen?

Akten in einem Strafverfahren bestehen nicht nur aus Niederschriften, sondern enthalten alle Inhalte, die im Laufe der Ermittlungen gesammelt wurden. Somit können sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte und die jeweiligen Anwälte bei einem entsprechenden Antrag Video- oder Tonaufnahmen sowie weitere Dateien zugespielt bekommen. Das Recht auf Akteneinsicht besteht auch nach Abschluss des Verfahrens fort und gilt unabhängig davon, ob der Beschuldigte seinen Anwalt selbst ausgewählt hat oder ob es sich um einen Pflichtverteidiger handelt.

AFP

Städtetag fürchtet Krankenhaus-Insolvenzen

Intensivstation im Krankenhaus
Intensivstation im Krankenhaus / Foto: dts

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Burkhard Jung (SPD), Vize-Präsident des Deutschen Städtetags, befürchtet ein unkontrolliertes Kliniksterben in Deutschland, falls die Krankenhausreform nicht umfassend vom Bund unterstützt wird. „Ohne frisches Geld für den Übergang und für neue Strukturen wird diese Reform scheitern“, sagte Jung dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagsausgabe).

„Sonst heißt es: Operation gelungen, Patient tot.“ Jung ist auch Oberbürgermeister in Leipzig, wo die Stadt gerade ihr kommunales Klinikum mit einer millionenschweren Kreditzusage vor der Insolvenz bewahrt hat. Mit Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) formuliert Jung schwere Vorwürfe gegen die FDP in der Berliner Ampelkoalition. Ihrer Ansicht nach würden die Freien Demokraten trotz der dramatischen Lage in vielen deutschen Kliniken kein Geld zur Verfügung stellen.

„Ich habe den Eindruck, dass die Liberalen es dem Markt und der jeweiligen Kassenlage einer Kommune überlassen wollen, welche Kliniken bleiben und welche sterben“, sagte Jung. „Ich halte das für verhängnisvoll und nicht hinnehmbar. Gesundheit ist kein normaler Markt, den man sich selbst überlassen kann.“ Von den vier Milliarden Euro des Bundes zur Energiepreisunterstützung bleibe eine Milliarde übrig.

Jung schlägt deshalb vor, dieses Geld für die Krankenhäuser zu nutzen „und damit planlose, unstrukturierte Insolvenzen verhindern, wie wir sie in Deutschland schon erleben“. Sachsens Gesundheitsministerin Köpping fordert drei Säulen zur kurzfristigen Rettung der Kliniken: ein Übergangsgeld bis zum Inkrafttreten der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform, einen Strukturfonds zum organisierten Umbau der Versorgung sowie die Beseitigung des sechs Milliarden Euro schweren Defizits der Krankenkassen. „All diese drei Finanzsäulen sind aktuell nicht vorgesehen“, kritisierte die sächsische Ministerin.


Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

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Süssmuth kritisiert Wahlrechtsreform wegen fehlender Parität

Süssmuth kritisiert Wahlrechtsreform wegen fehlender Parität
Süssmuth kritisiert Wahlrechtsreform wegen fehlender Parität

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform keine Regelung zur paritätischen Vertretung von Männern und Frauen im Bundestag enthält. „Für eine funktionierende, gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft braucht es die Beteiligung aller Geschlechter“, sagte Süssmuth dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagsausgabe).

Eine demokratische Gesellschaft könne nicht vollständig sein, wenn die Stimmen der Frauen nicht gehört würden. Die Gefahr sei groß, dass sich der mit unter 35 Prozent ohnehin geringe Anteil von Frauen im Bundestag weiter verringere, so Süssmuth. „Das trägt dem Engagement und den Erwartungen der Frauen in keiner Weise Rechnung – sie werden schlichtweg ignoriert.“ Die Vorsitzende von UN-Women in Deutschland, Elke Ferner, forderte, noch vor der nächsten Bundestagswahl müsse ein Paritätsgesetz verabschiedet werden. „Von selbst wird sich der Frauenanteil bei Direkt- und Listenmandaten nicht erhöhen – wir brauchen ein Paritätsgesetz noch in dieser Wahlperiode“, sagte sie. Der Bundestag will am Freitag über den von der Ampel-Koalition vorgelegten Vorschlag einer Wahlrechtsreform abstimmen, der zu einer Verkleinerung des Parlaments führen soll.


Foto: Rita Süssmuth, über dts Nachrichtenagentur

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FDP wirft von der Leyen mangelndes Engagement für E-Fuels vor

FDP wirft von der Leyen mangelndes Engagement für E-Fuels vor
FDP wirft von der Leyen mangelndes Engagement für E-Fuels vor

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Diskussion um den Umgang mit E-Fuels hat FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der EU-Kommission Versagen vorgeworfen und dabei EU-Kommissionspräsidentin mit in die Pflicht genommen. „Die EU-Kommission hat ihre Zusage nicht eingehalten, einen Vorschlag für Verbrennungsmotoren mit E-Fuels zu machen“, sagte Djir-Sarai dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagsausgabe).

Deswegen habe Deutschland dem Aus des Verbrennungsmotors ab 2035 nicht zustimmen können. Wissing hatte kurz vor der für Anfang März anberaumten Abstimmung sein Nein angekündigt und Ausnahmen für synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, gefordert. Die Abstimmung war daraufhin verschoben worden. Djir-Sarai warf von der Leyen mangelndes Engagement bei diesem Thema vor. „Dass CDU-Politikerin und Kommissionschefin Ursula von der Leyen hier so unambitioniert ist, passt aber leider zu der Position der Union in den Jahren ihrer Regierungsverantwortung“, sagte er. „CDU und CSU haben sich nie ernsthaft dafür eingesetzt, das Verbrenner-Aus zu verhindern.“ Die E-Fuel-Technologie dürfe nicht vorschnell verteufelt werden. Es gehe darum, „Forschung und dem Markt Spielräume zu lassen“, so der FDP-Generalsekretär.


Foto: Ursula von der Leyen, über dts Nachrichtenagentur

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FDP-Generalsekretär verteidigt Ampel gegen parteiinterne Kritik

FDP-Generalsekretär verteidigt Ampel gegen parteiinterne Kritik
FDP-Generalsekretär verteidigt Ampel gegen parteiinterne Kritik

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hat die in Teilen der FDP verbreitete Einschätzung zurückgewiesen, die Ampel-Regierung im Bund schade der Partei. „Diese Analyse teile ich nicht“, sagte Djir-Sarai dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagsausgabe).

„Die FDP stellt sicher, dass Deutschland aus der Mitte heraus regiert wird und nicht nach links rückt.“ Es würden „eine ganze Reihe von liberalen Modernisierungsprojekten“ umgesetzt werden, etwa beim Einwanderungsrecht oder der Entbürokratisierung, so der FDP-Generalsekretär. Zudem müssten viele Baustellen beseitigt werden, die durch die lange Regierungszeit unter CDU-Führung entstanden seien. Ein schwarz-gelbes Regierungsbündnis im Bund sei nicht die bessere Wahl: „Mit der Union zu regieren wäre definitiv nicht einfacher, da sollte sich niemand etwas vormachen“, sagte Djir-Sarai. Nach der Bundestagswahl sei eine Koalition mit der Union nicht möglich gewesen, da diese nach einem katastrophalen Wahlkampf zu sehr mit sich selbst beschäftigt gewesen sei. Auch jetzt habe die Union ihre Rolle noch nicht gefunden. „In der Opposition machen sie keine konstruktive Arbeit“, sagte Djir-Sarai.


Foto: FDP-Logo, über dts Nachrichtenagentur

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Ifo-Institut gegen Subventionswettbewerb mit USA

Ifo-Institut gegen Subventionswettbewerb mit USA
Ifo-Institut gegen Subventionswettbewerb mit USA

München (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um das milliardenschwere Industrie- und Klimaschutzprogramm von US-Präsident Joe Biden hat das Ifo-Institut Bundesregierung und EU vor einer allzu aggressiven Antwort gewarnt. „Ein Subventionswettbewerb, bei dem es pauschal darum geht, die Fördersummen anderer Länder zu übertreffen, um die heimische Produktion zu schützen, ist aus ökonomischer Sicht kritisch zu bewerten“, heißt es in einem noch unveröffentlichten Gutachten der Münchener Wirtschaftsforscher für das Bundesfinanzministerium, über das die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Freitagausgabe berichtet.

Staatliche Industriehilfen könnten sogar „zu Wohlfahrtsverlusten führen, beispielsweise wenn ineffiziente Unternehmen aufgrund von Subventionen im Markt bleiben oder ihre Produktion danach ausrichten, möglichst hohe Fördersummen abzuschöpfen“, so das Institut. Bidens Programm, der sogenannte Inflation Reduction Act (IRA), umfasst Fördergelder von umgerechnet mindestens 350 Milliarden Euro, mit denen der Präsident vor allem den Ausbau erneuerbarer Energien, den klimagerechten Umbau der Industrie sowie die Produktion von Elektroautos sowie der zugehörigen Batterien massiv vorantreiben will. Prinzipiell wird das Gesetz in Europa begrüßt. Scharfe Kritik gibt es aber daran, dass die Auszahlung der vollen Subventionen in vielen Fällen daran geknüpft ist, dass Komponenten aus US-Produktion verwendet werden oder E-Autos in Nordamerika endmontiert werden müssen. Obwohl sich die Vorschriften vor allem gegen China richten, hatten auch führende europäische Politiker wie der französische Staatspräsident Emanuel Macron das Programm als „super-aggressiv“ bezeichnet und eine harte europäische Antwort verlangt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hingegen dürfte die Ifo-Studie durchaus gelegen kommen, denn er warnt seit Monaten sowohl intern als auch öffentlich vor einer Überreaktion. Statt zu klagen, so sein Credo, sollte die EU den IRA lieber als Ansporn begreifen, ihrerseits die Rahmenbedingungen für Unternehmen, private Investitionen und die sogenannte grüne Transition zu verbessern. „Die USA sind der wichtigste Absatzmarkt für deutsche Güter- und Dienstleistungsexporte. Deswegen ist es auch in unserem Interesse, nicht mit einem „Wie du mir, so ich dir“ zu reagieren, sondern im Gegenteil Wege für eine engere Kooperation zu suchen“, sagte Lindner der SZ. „Ein Subventionswettlauf, das bestätigt auch das Gutachten, würde die staatlichen Finanzen über die Maßen belasten und wäre ordnungspolitisch gefährlich.“ Besser wäre seiner Meinung nach eine „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, schnellere Abschreibungen für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung und eine erweiterte Forschungsförderung“. Der Minister plädiert zudem einmal mehr dafür, einen „neuen Anlauf für ein Freihandelsabkommen“ zwischen den USA und der EU zu nehmen.


Foto: US-Flagge, über dts Nachrichtenagentur

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EL-Achtelfinalrückspiel: Saint-Gilloise gewinnt gegen Berlin

EL-Achtelfinalrückspiel: Saint-Gilloise gewinnt gegen Berlin
EL-Achtelfinalrückspiel: Saint-Gilloise gewinnt gegen Berlin

Anderlecht (dts Nachrichtenagentur) – Im Achtelfinal-Rückspiel der Europa League hat Union Saint-Gilloise gegen den 1. FC Union Berlin 3:0 gewonnen. Mit einem Gesamtergebnis von 6:3 in Hin- und Rückspiel ziehen die Belgier ins Viertelfinale ein.

Während Saint-Gilloise zielstrebig in die Partie startete, wirkten die Berliner unkonzentriert. Sie konnten sich letztlich kaum Chancen erspielen. Für Saint-Gilloise trafen Teddy Teuma (18.), Lazare Amani (63.) und Lazare Amani (89. Minute). Die weiteren Ergebnisse: Ferencvarosi TC – Bayer Leverkusen 0:2; Real Sociedad San Sebastian – AS Roma 0:0.

Damit ziehen auch Leverkusen und AS Roma ins Viertelfinale ein. Die Partie Arsenal FC – Sporting CP geht nach einem 1:1 nach 90 Minuten in die Verlängerung.


Foto: Jordan Siebatcheu (Union Berlin), über dts Nachrichtenagentur

AFP

PKW fährt in Hasbergen auf Kreisverkehr [Update: Fahrerin verstorben]

PKW fährt in Hasbergen auf Kreisverkehr, Fahrerin wird verletzt
PKW fährt in Hasbergen auf Kreisverkehr, Fahrerin wird verletzt

Ein Kleinwagen fuhr in Hasbergen am Donnerstagabend (16. März 2023) auf einen Kreisel. Jedoch fuhr er nicht über die Fahrbahn in den Kreisverkehr sondern kam bereits vorher von der Spur ab.

[Update 17.03., 09:00 Uhr: Die Fahrerin verursachte den Unfall wegen eines „medizinischen Notfalls“ und ist inzwischen verstorben.]

Um 19:55 Uhr wurden die Rettungskräfte an die Osnabrücker Straße gerufen. Am Unfallort stand der Opel Agila beschädigt auf dem Grün des Kreisels. Anhand von Reifenspuren und Streifschäden an Stahlschutzplanken wurde schnell klar, dass der Wagen aus der Tecklenburger Straße gekommen war.

PKW fährt in Hasbergen auf Kreisverkehr, Fahrerin wird verletzt
PKW fährt in Hasbergen auf Kreisverkehr, Fahrerin wird verletzt

Er muss einige Meter zuvor nach links über die Gegenfahrbahn von der Spur abgekommen sein, wobei der mit der Fahrerseite an der gegenüberliegenden Leitplanke entlang streifte und ein Stück Blech aus der vorderen Tür gerissen wurde. Etwas später kam das Auto nach rechts von der Straße ab, überfuhr den parallel verlaufenden Gehweg und kollidierte mit der Beifahrerseite ebenfalls an einer Stahlschutzplanke. Dann fuhr es auf den Kreisverkehr.

Ein Rettungswagenteam und ein Notarzt versorgten die 59-jährige Fahrerin und brachten sie in eine Klinik. Nach bisherigen Informationen erscheint es wahrscheinlich, dass ein medizinischer Notfall zum Unfall führte.

AFP

Osnabrückerin wollte kein Umstyling: Traum für Sarah Benkhoff bei GNTM aus

(Symbolbild) Friseur
(Symbolbild) Friseur

Fünf Folgen lang war Osnabrückerin Sarah Benkhoff in der 18. Staffel von Germany’s Next Topmodel (GNTM) zu sehen. Gerade in der vermutlich beliebtesten Folge der Show – das Umstyling – am Donnerstag (16. März) muss sie die Show verlassen.

Die 20-Jährige wollte eigentlich “Model werden und GNTM rocken”. Nach nur fünf Folgen ist diese Mission allerdings schon beendet. Im großen Umstyling war der Osnabrückerin ihr Idol Megan Fox wohl doch lieber als der Traum, am Ende von Heidi Klum als Germany’s Next Topmodel 2023 gekürt zu werden. Die Modelmama hatte eine große Veränderung mit der Osnabrückerin vor. Sonderlich kurz sollten die Haare gar nicht werden, aber vor allem die Farbe wechseln. Das war für Benkhoff zu viel.

Sarah Benkhoffs optisches Idol: Megan Fox / Foto: ProSieben/Richard Hübn
Sarah Benkhoffs optisches Idol: Megan Fox / Foto: ProSieben/Richard Hübn

Reichlich Tränen geflossen

Zuletzt entschied sie sich dafür, ihren Megan Fox-Look zu behalten. Eigentlich habe sie sich als Zuschauerin immer darüber aufgeregt, wenn Kandidatinnen beim Umstyling überrascht wären und weinen würden. Denn wer in die Castingshow möchte, der wisse auch, dass ab und an die Haare daran glauben müssen. Wenn es dann aber einen selbst trifft, ist das noch mal etwas ganz anderes, sagt die Osnabrückerin. „Ich kann jetzt jede Kandidatin verstehen, die beim Umstyling weint“, sagt sie in der Show. Auch bei der 20-Jähren flossen einige Tränen, zuletzt weil sie sich dafür entschied, die Show zu verlassen.

Modelmama Heidi Klum zeigte Verständnis: „Ich verstehe, wenn sich jemand nicht die Haare abschneiden lassen möchte.“ Aber sie können auch in diesem Fall leider keine Ausnahme machen. Die Spielregeln sagen nun mal: Wer sich nicht haartechnisch verändern will, für den ist der Traum von GNTM aus.

Per Instagram schrieb Benkhoff nach ihrem Ausscheiden: „Ich habe erst seit kurzem meinen persönlichen Look gefunden, mit dem ich mich zu 100 Prozent wohlfühle. Dazu gehören einfach meine langen schwarzen Haare.“ Diese sei sie nicht bereit gewesen, aufzugeben, sei aber „mehr als dankbar für diese unglaubliche Zeit“.

AFP

Bundestag beendet Blutspendeverbot für Homosexuelle

Bundestag beendet Blutspendeverbot für Homosexuelle
Bundestag beendet Blutspendeverbot für Homosexuelle

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Damit soll erklärtermaßen die Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende abgeschafft werden.

„Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person“ oder deren Sexualpartner dürften „bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden und in der Hämotherapie-Richtlinie keine Erwähnung mehr finden“, heißt es in der Änderung. Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos habe auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens zu erfolgen. Die bisherige Fassung der Blutspenderichtlinie war vor dem Hintergrund der Aids-Krise entstanden und zuletzt abgeschwächt worden. Bei Männern, die Sex mit Männern haben, (SM) gilt bislang Sexualverkehr mit einem neuen Sexualpartner als sexuelles Risikoverhalten, das zum Ausschluss von der Blutspende führt.

Bei heterosexuellen Personen sehen die aktuellen Bestimmungen ein sexuelles Risikoverhalten hingegen erst dann, wenn diese häufig wechselnde Sexualpartner haben. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sieht in der Änderung ein starkes Signal. „Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung für andere. Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität von der Blutspende zurückzustellen ist diskriminierend“, so Lehmann.

„Das Risiko einer Infektion bei der Blutspende bemisst sich danach, ob das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Personen riskant war – nicht danach, ob eine Person homo-, bi- oder heterosexuell bzw. transgeschlechtlich ist.“


Foto: Blutspende, über dts Nachrichtenagentur

AFP