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Systematisches Dilemma? Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn

StadtGalerie Café / Foto: Schweer
StadtGalerie Café / Foto: Schweer

Während der Mindestlohn für alle im Oktober 2022 auf zwölf Euro die Stunde angehoben wurde, wird in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB) für einen Bruchteil dieses Geldes gearbeitet – auch in Osnabrück. Mirjam B. liebt ihren Job und arbeitet gerne im Stadtgalerie Café und Contor, aber wird sie auch entsprechend für ihren Einsatz entlohnt?

Mirjam B. ist 29 Jahre alt und arbeitet seit 13 Jahren im Stadtgalerie Café und Contor. Bis vor kurzem unterstützte sie noch das Team des Cafés und war die erste, die das Backen und Flechten des Französischen Hefezopfs meisterte. Seit der Einrichtung des VfL Fanshops im Contor hat sie ihren Arbeitsplatz gewechselt. Jetzt arbeitet sie im Verkauf, aber gestaltet auch Geschenkartikel. Stolz zeigt sie den Glasengel, den sie gerade fertigt und erklärt, was noch alles gemacht werden muss.

Mirjam fährt aus der Wüste mit dem Fahrrad zur Arbeit. Ihr Vater Thomas fühlt sich dabei noch nicht ganz so wohl. „Fahrräder sind leichter als Autos und für mich wird sie immer das kleine Mädchen bleiben“, sagt er. Mirjam hat eine Behinderung und arbeitet für die Osnabrücker Werkstätten, die von der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück (HHO) betrieben werden, und zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB) zählen. Auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt sei Mirjam nicht zu vermitteln, erklärt ihr Vater Thomas. Viele Unternehmen würden sie nicht aufnehmen, für Mirjam selbst wäre der Leistungsdruck zu groß. Deswegen will sie auch nicht auf den „richtigen“ Arbeitsmarkt.

Rückhalt in Werkstätten

„Mir macht die Arbeit hier sehr viel Spaß und ich will gar nicht weg“, erzählt die 29-Jährige, die vor der Arbeit in der Stadtgalerie schon einige andere Jobs ausprobiert hat. Etwa sechseinhalb Stunden arbeitet sie am Tag, in ihrer Cafézeit sogar noch im Schichtbetrieb und teilweise sonntags. Wenn es ihr währenddessen nicht gut geht, haben ihre Kolleginnen und Kollegen ein offenes Ohr und sie darf sich ausruhen, wenn sie das will und braucht. „Und falls es den anderen nicht gut geht, muntere ich sie auf und erzähle einen Witz“, sagt sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein eingeschweißtes Team. Vielen von ihnen würde es nicht um das Geld gehen, das sie in der Werkstatt verdienen. Sie wollen aus der Wohnung kommen, ihre Freunde sehen, eine Routine haben und etwas Schönes machen. Über ihr Gehalt, beziehungsweise das ausgezahlte „Werkstättenentgelt“, will Mirjam deswegen nicht reden.

Vollzeitarbeit für 220 Euro im Monat?

Dass die Arbeit von Menschen mit geistiger oder physischer Behinderung in Werkstätten nicht an den Mindestlohn gebunden ist, ist schon lange Thema in der öffentlichen Debatte. Beschäftigte stehen laut §221 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) in einem „arbeitnehmerähnlichen Verhältnis“ zur Werkstätte und werden entsprechend anders entlohnt. Der Gesetzgeber sieht seit Januar 2023 ein Mindestentgelt von 126 Euro pro Monat vor. Dazu kommen in der Regel noch „Arbeitsförderungsgeld“ in Höhe von derzeit 52 Euro und der „Steigerungsbetrag“. Die Höhe des Letzteren hängt davon ab, bei welcher Werkstatt sie beschäftigt sind und wie viel Umsatz die Werkstatt erwirtschaftet. „Nicht mal die Werkstätten in Niedersachsen haben ein einheitliches System entwickeln können“, berichtet Cornelia Kammann. „Wir unterliegen am Ende immer noch dem Entgeltsystem des Bundes. Momentan schütten wir definitiv mehr aus, als mindestens vorgegeben ist“, beteuert die Prokuristin der HHO. Eine genaue Zahl will sie allerdings nicht nennen. Aktuelle Angaben zum Werkstättenentgelt im Jahr 2023 liegen noch nicht vor. Im Jahr 2021 lag das durchschnittlich ausgezahlte Entgelt laut dem Bundesministerium für Soziales und Arbeit bei 220 Euro im Monat.

Werkstättenentgelt sei laut Kammann nicht gleichbedeutend mit dem Lebensunterhalt von Menschen mit Behinderung. Hinzu kämen noch die Grundsicherung, verschiedene Sozialhilfen und die Erwerbsminderungsrente, die nach 20 Jahren Beschäftigung in einer WfMB ausgezahlt wird. „Würden wir den Lohn der Beschäftigten in Werkstätten einfach erhöhen, würden diese wichtigen Bestandteile wegbrechen und die Menschen hätten noch weniger Geld als vorher“, sagt Kammann. Mirjams Vater Thomas empfindet die Erwerbsminderungsrente nach 20 Beschäftigungsjahren ebenfalls als große Erleichterung: „Für uns Angehörige bedeutet diese Leistung unglaublich viel Sicherheit, gerade in finanzieller Hinsicht.“ Den Aufruf, Werkstätten für Menschen mit Behinderung abzuschaffen, findet er deshalb ungerechtfertigt. „Es gibt genügend Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten wollen und denen es nicht um den Lohn, sondern um die Beschäftigung geht. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wo er arbeitet und wie er arbeiten will“, resümiert Thomas.

Die Arbeit ist der Lohn?

Dass es allerdings mindestens genauso vielen Menschen eben nicht nur um die Beschäftigung, sondern auch um den Lohn geht, zeigt unter anderem eine Petition von Lukas Krämer auf change.org. Krämer hat selbst eine Behinderung und war jahrelang in einer Werkstatt beschäftigt. Heute arbeitet er auf dem „ersten Arbeitsmarkt“, im Wahlkreisbüro einer Grünen-Bundestagsabgeordneten. Er fordert den Mindestlohn für Menschen, die in WfMB arbeiten. Denn die Aussage, dass es mit der Einführung des Mindestlohns in Werkstätten zu einer Verminderung des gesamten Lebensunterhaltes kommen würde, kann gleichsam umgekehrt formuliert werden. „Es ist für niemanden möglich, davon [dem Werkstättenentgelt] zu leben, weswegen wir dann auch Grundsicherung vom Staat brauchen“, schreibt Krämer zu seiner Petition, die mittlerweile über 200.000 Menschen unterschrieben haben. Sie fordern eine gerechte Entlohnung von Menschen, die in Werkstätten arbeiten, und vor allem dass Werkstätten ihren gesetzlich geregelten Aufträgen nachgehen.

Die Wirtschaftlichkeit von Werkstätten

Zentrale Aufgaben von Werkstätten sind unter anderem berufliche Bildung, Entwicklung der Erwerbsfähigkeit und Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Bundesweit liegt die Vermittlungsquote in den „ersten Arbeitsmarkt“ jedoch bei unter einem Prozent. Die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen vermutet in einem Interview, dass Werkstätten ihre guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verlieren wollen – deswegen würden sie sie nicht vermitteln. Die Vermittlungsquote in Osnabrück sei nach Angaben von Kammann höher als der bundesweite Durchschnitt. Die „Kampagne 1A – Ein Arbeitsmarkt für alle“ der HHO bemüht sich darum, mehr Arbeitgeber von einem inklusiven Arbeitsumfeld zu überzeugen und Vorurteile abzubauen. Die zugrundeliegenden strukturellen Probleme sind dadurch jedoch nicht aus der Welt geschafft.

Kommentar der Redakteurin: Mit weniger Druck zum gleichen Ziel

Die Debatte um Werkstätten für Menschen mit Behinderung scheint in einem Dilemma zu enden. Schlussendlich sollte jede Arbeit gerecht entlohnt werden. Ein Paragraf im Sozialgesetzbuch, der Beschäftige in Werkstätten explizit als nicht gleichberechtigte Arbeitnehmer definiert, dient nicht der Inklusion, sondern dem Ausschluss. Er führt dazu, dass sich die soziale Ungerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen verschärft. Der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl deswegen schon 2015, Werkstätten schrittweise abzuschaffen. Sie entlohnen die Arbeit nicht angemessen, die Vermittlungsquote ist verschwindend gering, der Arbeitsplatz in vielen Fällen nicht freiwillig gewählt – die Liste negativer Kritik ist lang.
Das System der Werkstätten ist eine Schlange, die sich in den eigenen Schwanz beißt. Eine verquere Praxis, bei der nicht ganz deutlich wird, wer wirkliche Integration und Inklusion will und wer nicht – und vor allem: wer die Hürden dafür bestimmt. Letztendlich werden Gesetzgeber und Wirtschaftlichkeit Triebkräfte, die Inklusion nicht erleichtern, sondern maßgeblich erschweren.
Aber was ist mit der anderen Seite? Was ist mit Menschen wie Mirjam, der die Arbeit in der Werkstatt sehr gut gefällt? In ihren Augen sind Werkstätten per se nichts Schlechtes. Vielmehr sind sie ein Ort, an dem sie sein kann, wie sie ist und an dem sie nicht permanenten Leistungsdruck empfinden muss. An dem es nicht schlimm ist, wenn es ihr nicht gut geht und sie eine Pause braucht. Auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt mit einem „normalen“ Stundenlohn ist das nicht möglich. Ein inklusiver Arbeitsmarkt würde nicht nur endlich Integration und Begegnung auf Augenhöhe bedeuten – er könnte sogar alle Beschäftigten entlasten. Jeder sollte so arbeiten dürfen, wie er kann. Warum braucht es dafür Werkstätten, wenn wir auch alle gemeinsam etwas mehr Rücksicht aufeinander nehmen könnten?


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AFP

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim fordert ganzheitliche Strompreisentlastung für die gesamte Wirtschaft

Strom (Symbolbild)
Strom (Symbolbild)

Die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim fordert in der Debatte über Strompreisentlastungen, neben den energieintensiven Industrieunternehmen die übrige Wirtschaft in den Blick zu nehmen.

„Der Strompreis wird in den kommenden Jahren eine der wichtigsten Stellgrößen für das Gelingen der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende sein“, sagt Kammerpräsident Reiner Möhle. „Die Strompreise müssen insgesamt runter, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft und die Kaufkraft der Bevölkerung erhalten wollen.“ Die im internationalen Vergleich viel zu hohen Strompreise in Deutschland seien auch ein Hemmnis für den stärkeren Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudebereich oder den Hochlauf der Elektromobilität im Verkehrssektor. Mit einer einseitigen Ausrichtung der Entlastungen greife die Politik zu kurz.

Handwerkskammer plädiert für Strompreisentlastungen

Wichtig seien jetzt eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, Entlastungen bei den Netzentgelten und ein zügigerer Ausbau der Erneuerbaren Energien. „Auch im Handwerk gibt es viele energieintensive Betriebe wie Bäckereien, Fleischereien, Textilreiniger oder Lackierbetriebe, die durch hohe Strompreise überproportional belastet werden. Wir müssen auf die Wettbewerbsfähigkeit auch der regionalen Betriebe achten,“ mahnt der Kammerpräsident. Einen einseitig subventionierten Strompreis, der zu Wettbewerbsverzerrungen vor Ort und zu Lasten kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe führt, lehnt Möhle strikt ab. „Ein industrieller Backwarenhersteller kann schon heute auch aufgrund seiner Größenvorteile kostengünstiger produzieren. Wie sollen die Handwerksbäckereien sich vor Ort behaupten, wenn sie im Wettbewerb selbst nicht staatlich subventionierte Strompreise nutzen können?“ Mit der Abschaffung der EEG-Umlage und deren Ausnahmeregelungen seien genau solche Wettbewerbsverzerrungen reduziert worden. „Umso unverständlicher ist es, dass nun wieder eine Ausgrenzung speziell der Wirtschaft vor Ort erfolgen soll“.

Sofern Steuersenkungen und Reformen am Strommarkt nicht ausreichend sind, um zu wettbewerbsfähigen Strompreisen zu gelangen, fordert die Handwerkskammer vergünstigten Gewerbestrom für alle energieintensiven Bereiche der Wirtschaft. „Die Sicherung der internationalen und nationalen Wettbewerbsfähigkeit gelingt am besten, wenn die Rahmenbedingungen für alle Betriebe verbessert werden und gleichzeitig auch an anderen Stellschrauben gedreht wird: Da müssen wir uns nur die Steuer- und Abgabenbelastung in den Unternehmen und die Bürokratie anschauen“, so der Kammerpräsident. „Dass nun die 40-Prozentgrenze bei den Sozialversicherungsbeiträgen gerissen wurde, ist schon jetzt vor allem für arbeitsintensive Wirtschaftsbereiche wie das Handwerk eine enorme und überproportionale Belastung!“

AFP

Wie lässt sich Lärm vermindern? Stadt Osnabrück bittet Bürger um Unterstützung bei Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Wall (Symbolbild)
Wall (Symbolbild)

Die Stadt Osnabrück bittet die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Dazu wurde eine Online-Befragung eingerichtet.

In Lärmaktionsplänen werden Lärmbelastungen analysiert und dargestellt. Gleichzeitig enthalten sie Empfehlungen, wie sich Lärm vermindern lässt. Um ihren Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 fortschreiben zu können, benötigt die Stadt Osnabrück die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Hierzu ist unter www.leiser-in-osnabrueck.de eine Onlinebefragung eingerichtet.

Wie steht es um die Lärmbelastungen in Osnabrück?

Bürgerinnen und Bürger haben hier die Gelegenheit, sich direkt zu Lärmschwerpunkten und generell zu Lärmbelastungen in Osnabrück zu äußern. Hierzu können unter anderem konkrete Standorte benannt und auf dem Stadtplan markiert werden. Zudem können die Teilnehmenden darlegen, wie stark sie den Lärm an ihrem Wohnort wahrnehmen. Die Ergebnisse der Befragung werden dann in die Lärmaktionsplanung einfließen. Je mehr Osnabrückerinnen und Osnabrücker teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.

In einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Vorschläge des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Zu den Maßnahmenvorschlägen können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ihre Meinung abgeben. Es erfolgt eine Auswertung aller Eingaben, bevor die Verwaltung den endgültigen Entwurf den politischen Gremien zum Beschluss vorlegt.

Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Stadt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet.

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Emsa warnt vor Risiken bei Offenen Immobilienfonds

Paris (dts Nachrichtenagentur) – Die europäische Finanzmarktaufsicht Esma warnt wegen der Zinswende vor steigenden Risiken bei Offenen Immobilienfons und anderen Arten von Fonds. „Die Situation an den Märkten ist fragil“, sagte Esma-Chefin Verena Ross dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

„Die Zinswende hat weltweit nicht nur bei einigen Banken für Probleme gesorgt, sondern sie erhöht auch den Druck in anderen Bereichen des Finanzmarktes.“ Besonders intensiv überwache die Esma derzeit Bereiche, in denen es eine hohe Verschuldung gebe und die das veränderte Zinsumfeld besonders stark zu spüren bekämen. „Dazu zählen offene Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds und Hedgefonds, die am Anleihemarkt besonders aktiv sind“, sagte Ross. „Bei Fonds, die in illiquide, langfristige Assets wie Immobilien investiert haben, gibt es eine erhöhte Gefahr von Liquiditätsproblemen, wenn Anleger beginnen, ihre Gelder abzuziehen. Ihre Anlagen lassen sich schließlich nicht von heute auf morgen verkaufen.“

Bisher sei es bei Fonds mit einem sogenannten Liquiditäts-Mismatch in Europa zwar noch nicht zu Problemen gekommen, aber die Esma habe ihre Entwicklung genau im Blick. „Diese Fonds müssen ihre Liquidität im aktuellen Umfeld besonders aufmerksam managen und sicherstellen, dass bei möglichen Abflüssen alle Anleger gleichbehandelt werden“, fordert Ross. „Investoren, die ihr Geld als erstes abziehen, dürfen davon nicht auf Kosten der verbleibenden Investoren profitieren.“


Foto: Europaflagge, über dts Nachrichtenagentur

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Studie: Juristen verdienen beim Staat wesentlich schlechter

Fachleute aus der Justiz fordern Korrektur beim Sexualstrafrecht
Fachleute aus der Justiz fordern Korrektur beim Sexualstrafrecht

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Staat als Arbeitgeber wird für Juristen finanziell immer uninteressanter. Das geht aus einer aktuellen Vergütungsanalyse der Unternehmensberatung Kienbaum zur Gehaltsentwicklung bei Juristen in der Privatwirtschaft und in Anwaltskanzleien im Auftrag des Deutschen Richterbundes (DRB) hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.

Demnach verdienen Anwälte in einer Großkanzlei auf der ersten Karrierestufe im Schnitt 139.000 Euro pro Jahr. Juristen in Unternehmen erhalten 98.000 Euro jährlich. Zum Vergleich: Wer heute als lediger Richter oder als Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält laut DRB im bundesweiten Durchschnitt nach einigen Jahren Berufserfahrung rund 60.000 Euro brutto im Jahr. Deshalb dürfte es für die Bundesländer immer schwieriger werden, Juristen als Staatsdiener zu gewinnen.

DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte dem „Handelsblatt“: „Soll die Justiz konkurrenzfähig bleiben, muss der zaghafte Aufwärtstrend der vergangenen Jahre bei der Richterbesoldung deutlich beschleunigt werden.“ Eine „kurzsichtige Justizpolitik nach Kassenlage“ führe in den nächsten Jahren zu erheblichen Personallücken in der Justiz. Das gefährde die „hohe Qualität der Rechtsprechung“, heißt es weiter. Die Schere öffne sich im späteren Berufsleben noch weiter, da die Gehälter bei Anwälten und Unternehmensjuristen mit zunehmender Erfahrung und Verantwortung schneller steigen.

So verdienen juristische Führungskräfte der ersten Ebene in Unternehmen im Mittelwert 201.000 Euro jährlich. Ein Seniorpartner in großen Anwaltskanzleien kommt durchschnittlich sogar auf 385.000 Euro. Das Einkommen eines Richters in der höchsten Besoldungsgruppe R2 liegt selbst mit Zuschlägen für zwei Kinder weit unter diesen Vergütungen. Beispielsweise verdienen Juristen in Baden-Württemberg rund 103.000 Euro pro Jahr.


Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

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Esken glaubt nicht an schnellen Einsatz neuer Datenbrillen

Esken erwartet baldige Einigung in Heizungsdebatte
Esken erwartet baldige Einigung in Heizungsdebatte

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken ist pessimistisch, was den schnellen Einsatz neuer Datenbrillen im Alltag angeht. Esken verwies dabei auf bisherige Erfahrung mit derartiger Technologie.

Vielen Menschen sei das zu „spooky“ gewesen. „Selbst denen, die eigentlich technikaffin sind, wie ich beispielsweise, die eben sagen nee, also so was muss jetzt nicht unbedingt sein“, sagte Esken den Sendern RTL/ntv. Gleichzeitig räumte sie ein, dass technologische Entwicklungen immer „spannend und interessant“ seien. Eine solche Datenbrille werde in bestimmten Nischen Anwendung finden, allen voran im Gaming.

Da stecke viel Kapital drin und es entstünde neue Technologie; auch in der Arbeitswelt, „wenn es darum geht, meinetwegen im Betrieb auf dem Shopfloor bestimmte Assistenzsysteme zu haben, die dann Produktionsabläufe besser steuern lassen“. Eine solche Brille im Alltag aufzusetzen, könne sie sich aber nicht vorstellen. „Die Menschen haben eine gewisse natürliche Abwehr dagegen, als Cyborg unterwegs zu sein und alle möglichen Gadgets an sich zu tragen, um dann irgendwie optimaler durchs Leben zu kommen“, so Esken und sie fügte hinzu: „Wir wollen doch Menschen bleiben.“ Der US-Technologiekonzern Apple hat am Montagabend (Ortszeit) seine erste Datenbrille vorgestellt.

Diese soll einen „tragbaren Umgebungscomputer“ darstellen, bei dem über Kameras die Umgebung aufgenommen und auf Displays vor den Augen wiedergegeben wird. Die Brille soll 3.500 Dollar kosten.


Foto: Saskia Esken, über dts Nachrichtenagentur

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Weitere Festnahme wegen des Brandanschlag in Saarlouis im Jahr 1991

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag aufgrund eines Haftbefehls vom 1. Juni den deutschen Staatsangehörigen Peter St. festnehmen lassen. Das teilte die Behörde am Vormittag mit.

Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord „zum Nachteil von 20 Menschen“. Ihm wird zur Last gelegt, zur Tatzeit eine Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene gewesen zu sein und den Hauptbeschuldigten des Brandanschlages, Peter S., maßgeblich „beeinflusst und bestärkt“ zu haben. Dieser zündete nach dem Gespräch mit Peter St. in den frühen Morgenstunden des 19. Septembers 1991 ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis an. Dabei starb ein 27-jähriger Ghanaer, zwei weitere Menschen trugen Verletzungen davon.

Der festgenommene Beschuldigte Peter St. soll im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.


Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur

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Kachowka-Staudamm in Cherson gesprengt

Cherson (dts Nachrichtenagentur) – Der Kachowka-Staudamm im russisch kontrollierten Gebiet der Region Cherson in der Ukraine ist offenbar gesprengt worden. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor.

Der Schaden am Staudamm sei verheerend und die Reparaturen mit einem Neubau zu vergleichen, sagte der Leiter der örtlichen Verwaltung, Vladimir Leontyev, der russischen Nachrichtenagentur Tass. Die International Atomic Energy Agency (IAEA) sehe aktuell keine akuten Risiken für die nukleare Sicherheit des nahe gelegenen Atomkraftwerks Saporischschja, hieß es weiter. Aufgrund der Explosion wird der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj eine Dringlichkeitssitzung des Nationalen Sicherheitsrates der Ukraine abhalten, teilte der Sicherheitsratssekretär Olexij Danilow auf Twitter mit. Eine Vielzahl an Ortschaften sind wohl betroffen, Tausende Menschen müssen evakuiert werden.

Beide Kriegsparteien weisen sich gegenseitig die Schuld an der Sprengung zu. Laut dem britischen Militärgeheimdienst kam es unterdessen in den letzten 48 Stunden zu einer erheblichen Zunahme der Kämpfe an zahlreichen Frontabschnitten, auch an solchen, die seit mehreren Monaten relativ ruhig waren. Gleichzeitig habe die Fehde zwischen der Wagner-Gruppe und dem russischen Verteidigungsministerium ein beispielloses Ausmaß erreicht, heißt es im täglichen Lagebericht aus London. Zum ersten Mal hat Wagner-Besitzer Jewgeni Prigoschin behauptet, die Armee habe vorsätzliche, tödliche Gewalt gegen Wagner-Einheiten eingesetzt.

Nach einer Auseinandersetzung habe Wagner wahrscheinlich einen Brigadekommandeur der russischen Armee festgenommen, so die Briten. Die meisten Streitkräfte Wagners seien inzwischen aus Bachmut abgezogen worden. Da es Russland an Reserveeinheiten mangele, werde die Frage, inwieweit Wagner weiterhin auf das Verteidigungsministerium reagiert, ein Schlüsselfaktor für den Konflikt in den kommenden Wochen sein, heißt es weiter.


Foto: Wasser, über dts Nachrichtenagentur

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Sneak-Test: Lohnt sich „Mein fabelhaftes Verbrechen“?

In der Sneak zeigte die Hall of Fame "Mein fabelhaftes Verbrechen". / Foto: Weltkino Verleih
In der Sneak zeigte die Hall of Fame "Mein fabelhaftes Verbrechen". / Foto: Weltkino Verleih

Der Montag ist vorbei und das kann nur eines heißen: Die Sneak-Preview in der Hall of Fame, präsentiert von der HASEPOST, ist gelaufen. Doch was gab es für die Osnabrücker Kinobesucher dieses Mal zu sehen und vor allem: Lohnt sich der Film?

Am Montag (5. Juni) lief wieder ein Überraschungsfilm über die große Leinwand. Die Hall of Fame spielte die Tragikomödie „Mein fabelhaftes Verbrechen“. Im regulären Programm wird der Film nicht gezeigt.

 

Worum geht’s? Paris in den 1930er Jahren: Madeleine Verdier (Nadia Tereszkiewicz) ist eine junge, hübsche, mittellose und leider auch ziemlich untalentierte Schauspielerin. Sie wird des Mordes an einem berühmten Produzenten beschuldigt. Mithilfe ihrer besten Freundin Pauline (Rebecca Marder), einer arbeitslosen Anwältin, kann sie sich jedoch noch einmal aus der scheinbar aussichtslosen Situation herauswinden. Vor Gericht wird Madeleine freigesprochen – Notwehr. Nun beginnt für sie ein neues Leben voller Ruhm und Erfolg – bis die eigentliche Wahrheit ans Licht kommt.

Film war für Sneaker „erfrischend“

Die Tragikkomödie konnte die Sneaker nicht so recht begeistern. 43 Prozent mochten den Film, für 38 Prozent war das Filmerlebnis okay. Knapp ein Fünftel konnte der Film nicht überzeugen. „Der Film hat sich etwas gezogen zum Ende hin“, meint Paula. Alain sieht an einigen Stellen ebenfalls Verbesserungspotenzial: „Hätte man noch hier und da verbessern können, aber das Grundkonzept stimmte.“ Für Michael ist klar: „Die schwarz-weißen Szenen zwischendurch waren sehr erfrischend.“ Und auch Dirk mochte den Film: „Leicht und witzig, da kann man nichts mit falsch machen.“

Mit Popcorn gaben die Sneaker ihre Bewertung für "Mein fabelhaftes Verbrechen" ab. / Foto: Hall of Fame

Übrigens: Jeden Montag zeigt die Hall of Fame um 20 Uhr einen Film, der in Deutschland erst ein bis sechs Wochen später startet. Der Clou: Welcher Film gezeigt wird, ist und bleibt eine Überraschung. Mit der Sneak-Preview haben Osnabrückerinnen und Osnabrücker also die einmalige Gelegenheit, neue Produktionen exklusiv vor Kinostart zu sehen. Kostenpunkt: 5,50 Euro online im Vorverkauf, 6 Euro an der Kinokasse.


Weitere Sneak-Tests gibt’s hier.

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Ab dem 12. Juni: Loma-Sauna am Nettebad wegen Revision geschlossen – Spa&Beauty bleibt geöffnet

Loma-Sauna / Foto: Stadtwerke Osnabrück (René von der Haar)
Loma-Sauna / Foto: Stadtwerke Osnabrück (René von der Haar)

Die Loma-Sauna am Osnabrücker Nettebad bleibt von Montag (12. Juni) bis einschließlich Dienstag (20. Juni) geschlossen.

Während dieser Zeit wird das Sauna-Team Reinigungs- und Wartungsarbeiten vornehmen sowie kleinere Reparaturarbeiten ausführen. Das Spa&Beauty ist hingegen nicht betroffen und zu den üblichen Zeiten geöffnet.

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