NordWestBahn kündigt für Dienstag und Mittwoch Ersatzverkehre an

Kurzfristige Bauarbeiten bei Wilhelmshaven sorgen für Anpassungen in den Fahrplänen der Linien RE 18 und RB 59 der Nordwestbahn, die am 9. und 10. Mai entsprechend angepasst werden. Für die ausfallenden Zugverbindungen wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

An beiden Tagen werden in den Vormittags- und Mittagsstunden einige Zugverbindungen zwischen Wilhelmshaven und Sande mit einem Schienenersatzverkehr mit Bussen bedient. Neben den Zügen der RB 59 sind mit der Linie RE 18 auch Zugverbindungen nach und von Osnabrück betroffen.

Um 11:40 Uhr und 12:40 Uhr sind es die Züge ab Wilhelmshaven, sowie in der Gegenrichtung die Zugverbindungen um 09:01 Uhr und 10:01 Uhr ab Osnabrück Hbf. Von Wilhelmshaven nach Sande fahren die Busse zur Minute 22 und somit 18 Minuten früher als die regulären Zugverbindungen. In Sande besteht Anschluss an die regulär verkehrenden Züge in Richtung Osnabrück Hbf. Von Sande nach Wilhelmshaven fahren die Busse zur Minute 21 und erreichen Wilhelmshaven zur Minute 36 und somit 15 Minuten später als die regulären Zugverbindungen.

Alle Änderungen sind in den Ersatzfahrplänen unter www.nordwestbahn.de zu finden und in den digitalen Auskunftsmedien unter www.bahn.de und www.fahrplaner.de einsehbar.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion