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Nach wilder Flucht vor Polizei: Nach der U-Haft drohen mindestens zwei Jahre Haft

Der nach einer wilden Verfolgungsjagd von Bad Iburg über das Lotter Kreuz bis an die holländische Grenze wurde der Fluchtfahrer gefasst, HASEPOST berichtete.

Die heutige Vorführung des Beschuldigten beim zuständigen Haftrichter endete mit der Anordnung der Untersuchungshaft. Dem wohnsitzlosen Trunkenheitsfahrer, gegen den ein Haftbefehl vorlag, werden unter anderem Straftaten wegen Freiheitsberaubung, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.

Noch dazu war noch eine Restfreiheitsstrafe wegen Köperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis offen. Die Strafandrohung dürfte, so die Pressestelle der Polizei, in diesem Fall nicht unter 2 Jahren liegen.


 
Polizei Pressestelle
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Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.
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