Ein Sauenhalter aus dem nördlichen Landkreis Osnabrück musste nun ein Bußgeld von knapp 6.000 Euro zahlen, da er über Jahre hinweg männliche Ferkel bei der Kastration nicht wie vorgeschrieben betäubt hatte.
Routinekontrolle deckt Verstoß auf
Der Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück bemerkte bei einer routinemäßigen Tierschutz-Kontrolle, dass das Gerät, das zur Betäubung der Tiere genutzt wird, offensichtlich seit längerer Zeit nicht genutzt wurde. Der Tierhalter hatte aber angegeben, dass er die Tiere vor der Kastration vorschriftsgemäß mit dem Narkosegas Isofluran betäubte. Kaufnachweise des Gases oder die Dokumentation über die durchgeführten Betäubungen konnte er ebenfalls nicht nachweisen. Nachweise dazu, dass er unkastrierte Eber zur Schlachtung abgegeben hätte, gab es ebenfalls nicht.
Bußgeld für Tierhalter
Da eine Kastration für das Ferkel natürlich mit Schmerzen verbunden ist, ist eine Kastration ohne Betäubung gesetzlich verboten. Es wurde dementsprechend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, und der Tierhalter musste ein Bußgeld zahlen.

