Höhere Strafen für Pöbeleien im Bundestag geplant, AfD betroffen

Die Ampelfraktionen planen eine Reform der Geschäftsordnung des Bundestags, welche unter anderem höhere Strafen für unsachgemäßes Verhalten und Beschränkungen für die Vizepräsidenten-Wahl vorsieht. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Werte von Ordnung und Würde des Parlaments zu bewahren und weiterhin ein demokratisches Wahlverfahren zu gewährleisten.

Strafverschärfung und Sanktions-Automatismus

Die Ampelfraktionen treiben eine Reform der Geschäftsordnung des Bundestags voran, in der insbesondere höhere Strafen für respektloses Verhalten vorgesehen sind. Einem ersten Arbeitsentwurf zufolge könnten Abgeordnete für “nicht nur geringfügige Verletzungen” von Ordnung oder Würde des Bundestags in Zukunft mit einem Ordnungsgeld von 1.500 Euro rechnen, statt wie bisher 1.000 Euro. Bei wiederholten Vergehen würde das Ordnungsgeld auf 3.000 Euro steigen.

Mögliche Einführung eines Sanktions-Automatismus

Eine weitere Neuerung könnte ein Sanktions-Automatismus sein. Derzeit haben Ermahnungen im Bundestag nicht zwangsläufig finanzielle Konsequenzen für die Abgeordneten. Es wird jedoch in Erwägung gezogen, vom dritten Ordnungsruf an ein Ordnungsgeld zu erheben.

Wahlverfahren für den Vizepräsidenten

Zusätzlich zur Strafverschärfung planen die Ampelfraktionen Beschränkungen für die Wahl des Bundestagsvizepräsidenten. Die geplante Änderungen sollen verhindern, dass Fraktionen weitere Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten aufstellen können, nachdem bereits drei Wahlverfahren gescheitert sind. Gemäß dem Entwurf muss mindestens ein Viertel der Parlamentarier einer erneuten Kandidatur zustimmen.

Reaktion auf häufige Kandidatur der AfD-Fraktion

Diese Regelung ist eine direkte Reaktion auf die AfD-Fraktion, die seit 2017 35 Wahlvorschläge gestellt hat, die alle gescheitert sind. Mit ihren 78 Fraktionsmitgliedern wäre die AfD nicht in der Lage, die geforderte Zustimmungsquote von mindestens einem Viertel der Parlamentarier aus eigener Kraft zu erreichen. Eine ähnliche Regelung ist auch für die Chefposten in den Bundestagsausschüssen geplant.

Die Reform der Geschäftsordnung des Bundestags soll bis Ostern abgeschlossen sein.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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