Grober Verstoß gegen Corona-Regeln in Osnabrück-Schinkel: Anzeigen gegen 24 Personen erstattet

Am gestrigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, musste die Polizei Osnabrück einen groben Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung feststellen. 24 Personen, Kinder nicht eingeschlossen, aus elf Haushalten hielten sich in einer kleinen Wohnung auf und veranstalteten eine “Trauerfeier”.

Am Sonntagnachmittag musste die Polizei einen krassen Verstoß gegen die Corona-Regeln aufnehmen. Nach einem Hinweis suchten die Beamten gegen 14:45 Uhr ein Mehrfamilienhaus im Stadtteil Schinkel auf und kontrollierten die dortige Dachgeschosswohnung. Als die Polizisten die Räumlichkeiten in Augenschein nahmen, staunten sie nicht schlecht. In der kleinen Wohnung hielten sich 24 Personen (Kinder nicht mit eingerechnet) aus insgesamt elf Haushalten auf, von denen keine eine Mund-Nasenbedeckung trug und sich auch niemand an das Abstandsgebot hielt. Erst als die Anwesenden die Uniformträger in der Wohnung bemerkten, setzten sich mehrere Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung auf.

Anzeigen gegen 24 Personen

Zudem berichteten die Beamten, dass die Luft in den überheizten Räumen stickig und in der gesamten Wohnung kein Fenster geöffnet war. Der Mieter der Wohnung erklärte auf Anfrage, dass er eine Trauerfeier ausgerichtet hätte. Wer denn genau verstorben sei, konnte er den Beamten allerdings nicht mitteilen. Letzendlich mussten die Gäste nach Feststellung der Personalien die Wohnung verlassen, gegen 24 Personen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion