Stadt Melle unterstützt die Belebung der Innenstadt mit einer finanziellen Förderung für die Neunutzung leer stehender Ladenlokale
Neuer Schwung für Melles Mitte – Stadt fördert kreative Ladenideen
Die Stadt Melle setzt unter der Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung einen weiteren Schritt zur Belebung ihrer Innenstadt und fördert aktiv die Neunutzung von leerstehenden oder gefährdeten Ladenlokalen. Im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie bietet die Stadt finanzielle Unterstützung für innovative Geschäftsideen, die zur Revitalisierung des Stadtzentrums beitragen.
„Das Hauptziel dieser Initiative ist es, die Innenstadt durch die Ansiedlung kreativer und zukunftsorientierter Geschäftsmodelle zu stärken“, erklärte Bürgermeisterin Jutta Dettmann. Melle wolle damit die Vielfalt des Handels und der Dienstleistungen erhöhen und zugleich den Leerstand von Gewerbeflächen in der Innenstadt nachhaltig verringern.
Welche Förderungen gibt es?
Die Stadt Melle bietet zwei Fördermöglichkeiten:
1. Mietzuschuss:
- Bis zu 75 Prozent der Nettokaltmiete im ersten Jahr, jedoch maximal 5.000 Euro.
- Im zweiten Jahr bis zu 25 Prozent, jedoch maximal 5.000 Euro monatlich.
2. Investitionskostenzuschuss:
- Ein einmaliger Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für Renovierungen und Umbauten von Ladenlokalen.
Fördergebiet und Voraussetzungen
Gefördert werden ausschließlich Ladenlokale im festgelegten Fördergebiet der Meller Innenstadt. Dieses Gebiet entspricht überwiegend dem im Einzelhandelskonzept definierten Bereich, mit der Ausnahme, dass großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen ist.
Die Förderung setzt eine Mindestlaufzeit des Mietvertrags von einem Jahr voraus. Darüber hinaus sollen die neuen Geschäftsideen durch Innovation oder das Schließen von Marktlücken der Innenstadt einen echten Mehrwert bieten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung sowie kreative Konzepte können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen aktiv zur Belebung der Innenstadt beiträgt und ein Alleinstellungsmerkmal aufweist. Die Antragstellung erfolgt über ein Formular auf der Website der Stadt Melle. Benötigt werden ein Businessplan sowie Finanzierungsnachweise.
Besondere Hinweise
· Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Mieter und Vermieter wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
· Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder unrechtmäßiger Nutzung der Förderung besteht eine Rückzahlungspflicht.
· Für Pop-up-Stores bietet die Stadt Melle einen Mietzuschuss von bis zu 75 Prozent der Kaltmiete, jedoch ist die Mietdauer auf maximal sechs Monate begrenzt.
Melle unterstützt innovative Konzepte
Mit dieser Förderrichtlinie setzt die Stadt Melle auf kreative und innovative Geschäftsmodelle, die das Stadtbild bereichern und zur Attraktivität der Innenstadt beitragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Website der Stadt Melle verfügbar.