Corona: Diese Leitlinien wurden von der Bundes- und Landesregierung beschlossen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Montag Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Wir haben für unsere Leser alle Vorgaben im Überblick. 

Die Landesregierung hat noch am Montagabend beschlossen die Maßnahmen ab Dienstag umzusetzen. Niedersachsen orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung.

Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu: „Wie angekündigt sind weitere Maßnahmen notwendig, mit denen wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Damit verbunden sind auch weitere Einschränkungen für die Menschen in Niedersachsen, für die wir um Verständnis bitten müssen.“

Die Versorgung mit Lebensmitteln bleibt gewährleistet

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen … der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Sonntags dürfen Läden geöffnet bleiben

„Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „All diese Maßnahmen sind mit dem Bund und den anderen Bundesländer abgestimmt. Die Menschen erwarten in diesen Zeiten zu Recht, dass der Staat so eindeutig und einheitlich wie möglich auftritt und Sicherheit gibt. Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und nutzen Sie auch in ihrem privaten Umfeld alle Möglichkeiten, Infektionen vorzubeugen. Es geht um unser aller Gesundheit, insbesondere aber auch um die Gesundheit von älteren und vorerkrankten Menschen.“

Im weiteren die Vorgaben der Bundesregierung, die soweit bekannt auch in Niedersachsen in eine gültige Verfügung umgesetzt wurden oder kurzfristig werden:

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
– Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
– in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben

Einige der oben aufgeführten Vorgaben der Bundesregierung wurden vorab bereits durch Allgemeinverfügungen in der Stadt und im Landkreis Osnabrück umgesetzt.

Am Dienstag wird eine Gaststätten-Richtlinie verabschiedet

Der Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.
Für Restaurant und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.

Mit einem weiteren Erlass hat das Gesundheitsministerium in Hannover bereits am Montag die Sperrung der niedersächsischen Inseln für Besucherinnen und Besucher angeordnet.


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Redaktion Hasepost
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