Corona: Oberbürgermeister Griesert und Landrätin Kebschull unterzeichnen neue Verfügungen

Ab Dienstag (17. März) treten, aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, zwei neue Allgemeinverfügungen in Kraft. Diese regulieren das Betreten bestimmter Institutionen und legen fest welche öffentlichen Einrichtungen geschlossen werden.

Am Montag stellten Vertreter von Stadt und Landkreis Osnabrück die neuen Verfügungen im Rahmen einer Pressekonferenz vor, wir haben den Inhalt hier kurz zusammengefasst.

[Update 20:00 Uhr] Die inzwischen von der Bundesregierung verkündeten Maßnahmen sind teilweise noch weitreichender als die gegen Mittag in Osnabrück verkündeten Verfügungen.

Kein Besuch mehr in Altenheimen und Krankenhäusern

Die erste allgemeine Verfügung bezieht sich auf den Zugang zu Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Tageskliniken. Das Betreten dieser und ähnlicher Institutionen ist ab dem 17. März verboten. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die selber behandlungsbedürftig sind oder therapeutische Maßnahmen durchführen lassen. Personen,  die zwingende Dienstleistungen durchführen sind ebenfalls von dem Verbot ausgenommen. Ziel ist es, die stationär behandelten Personen nicht durch eine mögliche Infektion mit dem Corona/Covid-19- Virus zu gefährden. Die Besuchsverbote können in einzelnen Härtefällen gelockert werden.
Die Osnabrücker Krankenhäuser hatten bereits zum Wochenende auf eigene Initiative ein Besuchsverbot erlassen.

Spielhallen, Bordelle und andere Vergnügungsstätten müssen schließen

Die zweite Verfügung von Stadt und Landkreis Osnabrück regelt die Öffnung zahlreicher Gewerbebetriebe, Vergnügungsstätten und Einrichtungen. Unter anderem dürfen Clubs und Diskotheken ab dem 17. März nicht mehr öffnen. Ob es sich um eine explizite Tanzveranstaltung oder den gewöhnlichen Betrieb handelt spielt keine Rolle. Größere Menschenansammlungen auf engsten Raum bedeuten ein Risiko für weitere Infektionen. Das Verbot gilt zudem für Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste. Auch Spielhallen und Spielbanken, sowie Wettannahmestellen sind an die neue Verfügung gebunden. Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungshäuser, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Kinder- und Jugendarbeitszentren, Bibliotheken, das Planetarium, Volkshochschulen, Musikschulen, Literaturhäuser, Seniorentreffpunkte und private Bildungseinrichtungen sind ebenso von der neuen Regelung betroffen. Zusätzlich werden ab Dienstag keine Sprach- und Integrationskurse mehr angeboten. Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr in größeren Menschenmengen schließt der Osnabrücker Zoo Tierhäuser, den Durchgang bei den Tigern und weitere Bereiche.

Zudem gelten strenge Regelungen in Gaststätten, die nun sicherstellen müssen, dass zwischen den einzelnen Tischen oder zwischen Gästen an der Bar ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

Einstellung des Sportbetriebs

Neben dem Verbot von kulturellen Angeboten kommt es zusätzlich zu Einschränkungen im Bereich des Sportbetriebs. Schwimmbäder, Saunas, Dampfbädern, Indoorspielplätze, Fitness- und Sportstudios müssen ihren Betrieb einstellen – Die neue Regelung gilt für alle sportlichen Aktivitäten. Ob diese in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinden nimmt keinen Einfluss auf die Verfügung. Die neuen Verordnungen betreffen zudem Prostitutionsstätten und die Prostitutionsvermittlungen.


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