Bertha-von-Suttner-Oberschule stellt sich in Präsenz und per Livestream vor

Um den Viertklässler und ihren Eltern, die ab diesem Sommer eine weiterführende Schule besuchen, bei ihrer Entscheidung zu helfen, stellt sich die Bertha-von-Suttner-Oberschule am Dienstag, den 22. Februar 2022 um 19.30 Uhr mit ihrem Konzept „Bertha – GUTES LERNEN“ in Präsenz und in einem Livestream vor.

Die Präsenzveranstaltung findet in der Aula an der Gottlieb-Planck-Straße 3 unter Beachtung der 2G+ Regeln statt, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Livestream der Veranstaltung ist über www.bertha-os.de zu erreichen. Schnupperunterricht ist für den 17. / 18. März 2022 geplant, Anmeldungen dazu sind in Kürze über die Homepage möglich.

Tag der offenen Tür und virtueller Rundgang

Am 29. März 2022 findet von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr „Bertha-in-Aktion“ als Tag der offenen Tür statt, sofern eine Anwesenheit möglich ist. Alternativ wird in Kurzfilmen die pädagogische Arbeit der Schule vorgestellt. Für Eltern mit inklusiv zu beschulenden Kindern finden Beratungen nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Abgerundet werden die Informationsmöglichkeiten der neuen Bertha Ende April mit einem virtuellen Rundgang durch die Schule.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion