Albanisches Restaurant illegal, auch die Gäste illegal, offener Haftbefehl und Geldwäscheverdacht

Von Freitagnachmittag bis Mitternacht führten der Ordnungsaußendienst der Stadt und die Polizei Osnabrück erneut gemeinsame Schwerpunktkontrollen durch.

Nachdem in den vergangenen Wochen vor allem die Johannisstraße im Mittelpunkt der Kontrollen lag, fischten die Ordnungshüter nun auch einige Kriminelle in anderen Problembezirken der Stadt ab.

In der Johannisstraße wurden bei Kontrollen geringe Mengen Betäubungsmittel und eine verbotene Waffe (Springmesser) aufgefunden und sichergestellt.

Bei einer Kontrolle eines Kioskbetriebs an der Mindener Straße gab es, so die Polizeiinspektion Osnabrück in einer Mitteilung, keine Beanstandungen.

Imbiss an der Iburger Straße hatte noch eine illegale Filiale im Hinterhof

In den Abendstunden kontrollierte der Ordnungsaußendienst mit Unterstützung der Polizeibeamten einen Imbissbetrieb an der Iburger Straße. In einem Hinterhof wurde ein weiteres, nicht angemeldetes Lokal mit acht Besuchern entdeckt. Bei den Personen handelte es sich um albanische Staatsangehörige, sechs der acht Personen konnten keinen Aufenthaltstitel vorweisen und nur unzureichende Angaben zu ihrer Einreise machen. Es besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise sowie des illegalen Aufenthalts.

Mann mit offenem Haftbefehl wollte Angehörigen von Polizei abholen

Die Personen wurden zwecks Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung zu einer Polizeidienstelle gebracht. Gegen einen Mann lag ein Haftbefehl vor. Gegen einen Angehörigen des Mannes, der auf der Polizeiwache erschien, lag ebenfalls ein Haftbefehl vor. Beide Männer konnten die haftbefreienden Beträge begleichen und blieben so auf freiem Fuß.

Bei einer Person wurde eine mittlere vierstellige Summe Bargeld aufgefunden, es besteht der Verdacht der Geldwäsche. Ein Großteil des Geldes, mehr als 4.000 Euro, wurde von den Beamten beschlagnahmt.

In dem entdeckten Lokal wurde weiterhin ein Glücksspielautomat mit gebrochenem Amtssiegel festgestellt.

Es wurden im Verlauf der Schwerpunktkontrolle Strafanzeigen nach dem StGB, Betäubungsmittel-, Aufenthalts- und Waffengesetz gefertigt.

 


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Pressestelle Polizei
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