Ab sofort: Klinikum Osnabrück lockert Corona-Besuchsbeschränkungen

Ab heute, Himmelfahrt (26.05.2022), lockert das Klinikum Osnabrück die Besuchsregelungen. Möglich macht diesen Schritt die aktuelle niedersächsischen Corona-Verordnung.

Ab dem heutigen Feiertag werden die Besuchszeiten täglich auf den Zeitraum 12.00 bis 17.30 Uhr ausgedehnt. Innerhalb der Besuchszeit gibt es für die Besuchenden keine zeitliche Aufenthaltsbeschränkung mehr. Auch die Registrierung der Besuchenden und der Impfnachweis sind nicht mehr erforderlich.

Negativer Corona-Test wird weiterhin benötigt

Für den Zutritt ins Klinikum sind weiterhin ein negatives Testzertifikat und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes notwendig. Weitere Informationen sind unter www.klinikum-os.de erhältlich.

„Aufgrund der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ist es nun möglich, dass unsere Patientinnen und Patienten wieder mehr Besuch erhalten können. Darüber freuen wir uns. Gleichzeitig bitten wir alle Besuchenden, die geltenden Hygienevorschriften zum Schutz unserer Mitarbeitenden und aller Patienten weiterhin einzuhalten“, erklärt der Corona-Koordinator des Klinikums, Prof. Dr. Dieter Lüttje.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion