BOB sieht keine rechtliche Grundlage für erneute Neumarkt-Sperrung

Ein langfristiges Konzept statt Stückwerk fordert der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) für Osnabrücks Problemplatz, den Neumarkt, für den inzwischen wieder eine Sperrung für den Individualverkehr diskutiert wird.

Mit Verwunderung sieht der BOB den Prüfauftrag von SPD, Grüne, FDP und die Linke, den Neumarkt wieder autofrei zu machen. Vor allem die Äußerung von Stadtbaurat Frank Otte, das Urteil des OVG Lüneburg sei nicht für alle Zeit festgeschrieben, ist nicht nachvollziehbar.

Dazu bemerkt der Verwaltungsrechtexperte Professor Thorsten Koch aus Osnabrück: ‘Völlig zu Recht sah das Oberverwaltungsgericht die von der damaligen Neumarktsperrung betroffenen Wallanwohner als klageberechtigt an. Sie mussten die Folgen der Sperrung wie überhöhte Lärm- und Abgaswerte am Wall unverschuldet ertragen und wurden dadurch in ihren Grundrechten verletzt. An dieser rechtlichen Situation hat sich bis heute nichts geändert.’

BOB-Vorsitzender Dr. Steffen Grüner ergänzt: ‘Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jetzt von der weiteren Planung zur Umgestaltung des Neumarkts, dass nur Baumaßnahmen begonnen werden, die auf rechtlich sicheren Entscheidungen basieren und nicht der zweite Schritt vor dem ersten getan wird. Wir erinnern uns – damals musste unser Stadtbaurat ca. 40.000€ an Steuergeldern für die Entfernung von Straßenmarkierungen aufwenden, weil keiner der Regenbogenkoalitionäre mit einer Neumarktfreigabe für den Autoverkehr gerechnet hatte. Herrn Otte ist allerdings auch Recht zu geben, dass die Bauvorhaben der Johannishöfe und das Baulos 2 in eine Gesamtplanung mit einfließen müssen. Wichtig ist ein langfristiges Konzept statt Stückwerk, um zu verhindern, dass bereits umgesetzte Baumaßnahmen schon nach kurzer Zeit wieder auf Kosten des Steuerzahlers geändert werden müssen. Hier gab es ja das preisgekrönte Projekt von Lützow 21, welches jeweils einen Fahrstreifen für Fahrradfahrer, Busse und Autofahrer vorsah. Halten wir uns also daran!’


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