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148 Kilo Feuerwerk im Kleintransporter – Bundespolizei stoppt Schmuggel an der Grenze

Ein unscheinbarer Kleintransporter, ein routinemäßiger Grenzcheck – und ein spektakulärer Fund: Die Bundespolizei in Bad Bentheim hat am ehemaligen Grenzübergang Achterberg-Springbiel einen niederländischen Fahrer gestoppt, der 148 Kilogramm illegaler Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen wollte.

Kontrolle mit explosivem Ergebnis

Am 10. November überprüften Beamte den Kleintransporter des Niederländers bei der Einreise nach Deutschland. Zwischen Werkzeugen und Arbeitsmaterial entdeckten sie acht unscheinbare Kartons – deren Inhalt sich als gefährliche Ladung entpuppte: Feuerwerkskörper der Kategorie IV, insgesamt 148 Kilogramm schwer. Diese Kategorie ist ausschließlich für den professionellen Gebrauch vorgesehen, da sie ein erhebliches Gefahrenpotenzial birgt.

Keine Genehmigung

Eine gültige Einfuhrgenehmigung konnte der Fahrer nicht vorlegen. Damit verstieß er gegen das Sprengstoffgesetz, das den Transport solcher pyrotechnischen Gegenstände streng regelt. Das Hauptzollamt Osnabrück übernahm den Fall, beschlagnahmte die Feuerwerkskörper und leitete ein Strafverfahren ein.

1.500 Euro Sicherheitsleistung

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde vom Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro erhoben. Die weiteren Ermittlungen führt nun das Zollfahndungsamt Essen. „Von der guten Zusammenarbeit der Bundespolizei und des Zolls konnten alle Beteiligten profitieren“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Hintergrund: Strenge Regeln für Sprengstofftransporte

Nach deutschem Sprengstoffrecht dürfen explosionsgefährliche Stoffe – darunter auch Feuerwerkskörper – nur mit spezieller Erlaubnis durch das Land transportiert werden. Zudem gilt eine strikte Anmelde- und Vorführpflicht bei den Zollstellen. Verstöße können nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden: Illegale Pyrotechnik verursacht jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände.


 
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