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Winter auf den Straßen: Wer räumt wann in Georgsmarienhütte?

📍Ort des Geschehens: Georgsmarienhütte

Schnee und Eis halten auch Georgsmarienhütte fest im Griff. Seit Tagen ist der städtische Bauhof im Einsatz, um Straßen zu räumen und mit Streusalz zu sichern. Doch nicht jede Straße kann gleichzeitig oder überhaupt geräumt werden. Die Stadt bittet deshalb um Verständnis – und erinnert an die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.

Nicht jede Straße hat Priorität

Als Straßenbaulastträgerin ist die Stadt grundsätzlich verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Gleichzeitig darf sie Prioritäten setzen. Und das ist auch notwendig: Über 212 Kilometer Straßennetz lassen sich weder technisch noch finanziell vollständig und zeitgleich vom Schnee befreien.

Deshalb arbeitet der Bauhof nach einem seit Jahren bestehenden Winterdienstplan. Zuerst werden Strecken geräumt und gestreut, die als verkehrswichtig oder besonders gefährlich gelten. Diese liegen überwiegend innerhalb der geschlossenen Ortslagen.

Wohnstraßen oft nur nachrangig

Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das: Wohnstraßen in Wohngebieten werden häufig gar nicht oder erst später angefahren. Das gilt ebenso für Gemeindestraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage – selbst dann, wenn es sich um problematische Stellen handelt. Hier bittet die Stadt um besondere Vorsicht im Straßenverkehr.

Streusalz ist vorhanden – aber begrenzt

Ein weiterer Faktor ist die Menge des verfügbaren Streusalzes. Zwar sind die Lager gefüllt und es wird bei Bedarf nachbestellt, doch das Salz muss für den gesamten Winter reichen. Deshalb kommt es zunächst nur auf den wichtigsten und gefährlichsten Straßen und Wegen zum Einsatz.

Gleichzeitig erlaubt die Stadt ausdrücklich, dass sich Privatpersonen an den Streugutkisten im Stadtgebiet bedienen dürfen. So können gefährliche Stellen auf Gehwegen oder Fahrbahnen zumindest abgestumpft werden.

Eigentümer in der Pflicht

Unabhängig vom Einsatz des Bauhofs gelten klare Regeln für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Innerhalb geschlossener Ortslagen müssen sie bei Schnee und Glätte die angrenzenden Gehwege auf mindestens einem Meter Breite räumen und mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen.

Gibt es keinen Gehweg, ist ein ein Meter breiter Streifen am äußeren Fahrbahnrand freizumachen. Streusalz darf dabei nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen und in unbedingt notwendigem Umfang verwendet werden. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.

Gemeinsam sicher durch den Winter

Die Stadt macht deutlich: Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Während der Bauhof sich um die Hauptverkehrsadern kümmert, tragen Anliegerinnen und Anlieger Verantwortung vor der eigenen Haustür. Nur so lassen sich Unfälle vermeiden und der Winter in Georgsmarienhütte sicher überstehen.


 
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