HASEPOST
 

Verzögerungen und Anträge prägen Höcke-Prozess in Halle

Im Gerichtsprozess gegen Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen, wurde noch keine Entscheidung getroffen und die Verhandlung wurde auf den kommenden Dienstag vertagt. Höcke wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen genutzt zu haben.

Prozessverlauf und Vorwürfe gegen Höcke

Der erste Prozesstag am Donnerstag war geprägt von Verzögerungen, welche die Staatsanwaltschaft als „Verzögerungstaktik“ von Björn Höcke und seinen Verteidigern wertete. Unter anderem wurde die Anklageschrift erst nach einer Mittagspause verlesen, da die Verteidigung wiederholt durch Unterbrechungen auf abgelehnte Anträge reagierte.

Antrag auf Tonaufnahmen abgelehnt

Zu Beginn des Prozesses stellte die Verteidigung einen Antrag auf vollständige Dokumentation der Hauptverhandlung durch eigene und offizielle Tonaufnahmen. Der Antrag wurde abgelehnt, da solche Anträge erst ab zehn Verhandlungstagen gestellt werden dürften.

Vergleiche mit Trump-Prozessen

Die Anwälte Höckes zogen weiterhin Parallelen zu den Gerichtsprozessen gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, äußerten Befürchtungen, dass es sich um einen „politischen Prozess mit öffentlichen Vorverurteilungen“ handeln könnte und kritisierten eine „vorverurteilende und aufgeheizte“ Berichterstattung.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Mai 2021 eine verbotene Losung der NSDAP verwendet zu haben. Höcke soll in Kenntnis der Strafbarkeit dieser Losung bei einer Veranstaltung der AfD im Dezember 2023 diese erneut verwendet haben und das Publikum durch Gesten animiert haben, den zweiten Teil der Losung auszusprechen.

Änderung in der Anklage

Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera von der ersten Anklage getrennt, aufgrund einer Änderung bei Höckes Verteidigern. Allerdings beantragte die Staatsanwaltschaft im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden, da sich die Äußerung in Gera „strafschärfend ausüben“ könne.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion

Ihre Meinung zu diesem Artikel ist uns wichtig

Bitte vergeben Sie bis zu 5 Sterne

1 Stern 2 Stern 3 Stern 4 Stern 5 Stern