Die Öffnung zweier Lebensmittelmärkte an Sonntagen sorgt für juristischen Streit. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat Klage gegen die Stadt Osnabrück eingereicht, weil diese nicht gegen die Sonntagsöffnung der Märkte einschreitet.
Verdi beruft sich auf Sonn- und Feiertagsruhe
Verdi argumentiert, dass die Ladenöffnung gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe verstoße. Tätigkeiten mit werktäglichem Charakter seien an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig.
Stadt und Supermärkte halten Öffnung für rechtmäßig
Die Stadt Osnabrück und die betroffenen Supermärkte halten die Öffnung hingegen für rechtmäßig. Sie berufen sich auf das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG). Demnach dürfen Geschäfte, die auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind, sonntags eingeschränkt öffnen.
Eilverfahren verhindert verkaufsoffenen Sonntag im Emsland
Das Verwaltungsgericht Osnabrück soll jetzt in einer mündlichen Verhandlung am 12. März um 13:00 Uhr im Sitzungssaal 2 des Fachgerichtszentrums Klarheit schaffen. Zuletzt hatte sich die Gewerkschaft in einem Eilverfahren vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht durchgesetzt und einen verkaufsoffenen Sonntag im emsländischen Sögel am 9. März verhindert.
