Die aus der Anonymität agierende linke Aktivistengruppe ‚Unordnungsamt Osnabrück‘ hat sich in einer Pressemitteilung zu einer Aktion im Osnabrücker Stadtgebiet bekannt, bei der illegal Fahrbahnmarkierungen aufgebracht wurden.
Nach Angaben der Aktivistengruppe wurden an mehr als 20 Stellen auf Fahrbahnen mit Radschutzstreifen Piktogramme mit der Warnung „Achtung Dooring!“ aufgebracht. Eine E-Mail mit der Pressemitteilung ging am Freitagabend bei der Redaktion der HASEPOST ein.
Aktivisten wollen auf „Dooring“-Unfallgefahr hinweisen
Nach eigenen Angaben wollten die Aktivisten auf Gefahren hinweisen, die von sogenannten Schutzstreifen für Radfahrende ausgehen. Dabei handelt es sich um markierte Bereiche auf der Fahrbahn, die den Radverkehr neben parkenden Autos führen. Das Unfallbild, dass durch Unachtsamkeit aussteigener PKW-Fahrer entstehen kann, wird als ‚Dooring‘ bezeichnet, entsprechende Unfälle können zu schweren Verletzungen bei Radfahrern führen.
Sprühaktion auf Fahrbahn wird als „Amtshandlung“ bezeichnet
„Das Unordnungsamt Osnabrück hat eine unaufschiebbare Amtshandlung zur Aufklärung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Fokus steht die als ‚Schutzstreifen‘ getarnte Verkehrsführung, die Radfahrende in eine alltägliche Falle lockt.“
Die Gruppe erklärt weiter, Ziel sei es gewesen, die Gefahr von plötzlich geöffneten Autotüren sichtbar zu machen:
„Um diese Falle im öffentlichen Raum sichtbar zu machen, haben unsere Einsatzkräfte an über 20 Gefahrenpunkten im Stadtgebiet eine hilfreiche Botschaft hinterlassen: ‚Achtung Dooring!‘ Aufgebracht als Piktogramm direkt auf den ‚Schutzstreifen‘, zeigt die Warnung nun die Realität: eine sich öffnende Autotür, wo eigentlich Schutz sein sollte.“
Auch mangelnder „Überholabstand“ wird kritisiert
Zur Begründung kritisiert die Gruppe die aktuelle Radverkehrsinfrastruktur und mangelndes Handeln der Stadt. Sie verweist unter anderem auf Messungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), nach denen zwei von drei Autofahrern den vorgeschriebenen Überholabstand von 1,50 Metern nicht einhalten – auf zentralen Straßen wie dem Erich-Maria-Remarque-Ring und dem Konrad-Adenauer-Ring sogar in über 90 Prozent der Fälle. Von rechts drohe zudem ständig die Gefahr sogenannter „Dooring“-Unfälle, wenn sich Autotüren unvermittelt öffnen.
Deutlich Kritik übt das „Unordnungsamt Osnabrück“ auch an der Stadtverwaltung und verweist auf den jüngst abgesagten „Fahrrad-Dialog“. Dieser sei laut Schreiben „ein zynisches Schauspiel“ gewesen, weil jahrelange Beteiligungsprozesse keine Verbesserung gebracht hätten: „Wenn die offiziellen Wege versagen, wird ziviler Ungehorsam zur einzig logischen Konsequenz“, heißt es in der E-Mail.
Aktivisten bewegen sich in der Illegalität – sogar Haftstrafen drohen
Die konsequent aus der Anonymität handelnden Aktivisten bewegen sich deutlich jenseits des juristisch erlaubten. Neben mehrfacher Sachbeschädigung, die allerdings wegen möglicher Verwendung von Sprühkreise nicht als solche gewertet wird, könnte auch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, wobei hier vermutlich die konkrete Gefährdung nicht gegeben ist. Deutlich naheliegender ist, dass Straftaten in Zusammenhang mit Amtsanmaßung und dem Missbrauch von Amtsbezeichnungen bei Antrag durch die Stadtverwaltung durch die Staatsanwaltschaft in Betracht kommen. Das ‚Unordnungsamt Osnabrück‘ bezeichnet sich selbst als „unabhängige Behörde zur Aufdeckung und Korrektur von städtischem und systemischem Versagen“ und benennt die aktuelle Aktion „Amtshilfe“.
| Tatbestand | Paragraph / Gesetz | Strafrahmen | Beispiele, Hinweise |
|---|---|---|---|
| Amtsanmaßung (Vortäuschen Behörde/Amtsausübung) | § 132 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre | Sich als Behörde ausgeben oder „Amtshandlung“ vortäuschen |
| Sachbeschädigung (Markierung/Farbe auf Straße) | § 303 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre | Auch Graffiti zählen dazu, bleibende oder „nur“ ästhetische Veränderung |
| Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | § 315b StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre (Vorsatz), bis 3 Jahre (Fahrlässigkeit) | Bei konkreter Gefährdung oder gravierender Verkehrsbeeinträchtigung |
| Missbrauch von Titeln/Amtsbezeichnungen | § 132a StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | Unerlaubte Nutzung geschützter Titel wie „Amt“, „Behörde“ etc. |
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Die Aktion wird als Teil der Kampagne „Mobilität“ innerhalb einer „Klimakooperation Osnabrück“ bezeichnet. Nach eigenen Angaben stellt die Gruppe ihre Schablonen-Vorlage für die „Korrektur“ der Schutzstreifen im Internet frei zur Verfügung, um ähnliche Aktionen in anderen Städten zu ermöglichen.
Von der Stadt Osnabrück liegt bislang keine Stellungnahme zu der nächtlichen Markierungsaktion vor.
Erst vor wenigen Wochen wurden zahlreiche Parkplätze entlang des Erich-Maria-Remarque-Rings durch die Stadtverwaltung durch Poller unbrauchbar gemacht oder verlegt, mit der Begründung damit ‚Dooring‘-Unfälle vermeiden zu wollen.