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Stallpflicht für einzelne Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück hat seine Risikobewertung zur Übertragung des Geflügelpesterregers von Wildvögeln auf Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltung für das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück aktualisiert. Die Bewertung ergibt, dass eine flächenendeckende Stallpflicht aktuell noch nicht erforderlich ist. Der Veterinärdienst sieht jedoch nach der aktualisierten Risikobewertung das Erfordernis von einzelfallbezogenen Schutzvorkehrungen für Betriebe, die ein besonderes Risiko darstellen. Die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest über Wildvögel (über Kot, lebende oder tote Wildvögel) in die Auslauffläche des Geflügelbestandes kann im Einzelfall erhöht sein. In solchen Fällen wird die Stallpflicht für einzelne Geflügelhaltungen angeordnet.

Für welche Bestände mit Freiland-/Auslaufhaltung wird ein solches Risiko erkannt?

Für in Freiland gehaltenes Geflügel (etwa Hühner, Enten und Gänse) besteht ein höheres Risiko für die Übertragung des Geflügelpesterregers über Wildvögel in die Bestände, wenn folgende Risikofaktoren zum Tragen kommen:

  1. Rastplätze von Kranichen oder Wildgänsen beziehungsweise Aufenthalt von Wildenten in der Nähe oder in den Ausläufen (Freilandhaltung) des Geflügels. Dies geschieht insbesondere dann, wenn gute Futterquellen und Wasser in der Nähe sind.
  2. Je größer die Ausläufe und die jeweiligen Tierzahlen sind, umso höher ist das Risiko, dass es auf der Fläche zu einem Viruseintrag kommt, und dass das Virus in ein gehaltenes Tier (Geflügel) gelangt. Und: Je größer die Bestände (hier: Freilandhaltung) sind, desto mehr Nutzgeflügel würde infiziert werden und – damit einhergehend – desto mehr Viren würde von den infizierten Tieren insgesamt ausgeschieden werden. Daher geht von solchen Beständen ein höheres Risiko für die Weiterverbreitung aus, falls sie von der Geflügelpest betroffen sind. Daher werden jetzt insbesondere Bestände ab einer Gesamtgröße von 350 Tieren in den Blick genommen.
  3. Gehaltene Enten und Gänse könnten ihre Wildvogelartgenossen anlocken.
  4. Bei Legehennen kommt noch der Verbreitungsweg des Geflügelpesterregers über die Eier als Zusatzrisiko für die Ausbreitung/Übertragung auf andere Bestände hinzu, sofern Reste verfüttert werden.

Vorgehensweise

  1. Der Veterinärdienst nimmt Kontakt mit Geflügelhaltern auf, bei denen das Geflügel bekanntermaßen in Freiland/im Auslauf gehalten wird (zunächst ab einer Bestandsgröße von zunächst 350 Tieren).
  2. Ermittlung der Risiken (siehe oben) je Standort unter Einbeziehung der Angaben des Tierhalters.
  3. Bewertung des Risikos bezogen auf den Einzelbestand.
  4. Anordnung der Stallpflicht für den Bestand in Abhängigkeit von der Risikobewertung, wenn dies angemessen ist.

Der Veterinärdienst wird vor diesem Hintergrund Bewertungen für Geflügelhaltungen vornehmen, die hier in Betracht kommen. Dem Veterinärdienst ist zwar eine Vielzahl an Betrieben mit „Freiland-/Auslaufhaltung“ bekannt. Um aber zu gewährleisten, dass keine Betriebe übersehen werden, sind alle Geflügelhaltungen mit mindestens 350 Tieren aufgerufen, sich zu melden. Dies sollte insbesondere dann zügig erfolgen, wenn sie besondere Risiken wahrgenommen haben, so dass diese Haltungen bevorzugt bewertet werden können. Tierhalter kleinerer Bestände, die eine massive Bedrohungslage durch Wildvögel wahrnehmen, sind ebenfalls aufgerufen, sich beim Veterinärdient zu melden.

Kontakt: Veterinaerdienst@lkos.de. Telefon: 0541/501-2183.

Weitere Schutzvorkehrungen

Die wichtigste Schutzvorkehrung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen; dies betrifft alle Geflügelhaltungen, auch die reinen Stallhaltungen. Weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/veterinaerdienst/tierseuchen/gefluegelDie Ackerbaubetriebe können mithelfen, um Umfeld von Geflügelhaltungen Flächen so zu bearbeiten, dass sie als Futterflächen für die Kraniche, Wildgänse und andere Wasserwildvögel nicht mehr interessant sind.


 
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