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Staatsanwaltschaften kritisieren Strafvollstreckungstourismus nach NRW und Berlin

Zahlreiche Staatsanwaltschaften in Deutschland kritisieren den sogenannten „Strafvollstreckungstourismus“ nach Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin. Grund dafür sind die im Vergleich zu anderen Bundesländern großzügigeren Hafterleichterungen, die laut Kritikern zu einer „Gerechtigkeitslücke“ führen.

Kritik auch aus Frankfurt und Osnabrück

Jesco Kümmel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, äußert sich verärgert über den „sogenannten Vollzugstourismus“, der nach Kenntnis der Behörde vor allem in die Bundesländer NRW und Berlin stattfinde. „Entsprechende Wohnsitzverlegungen“ seien im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt „auch tagesaktuell weiterhin zu verzeichnen“, so Kümmel. Er weist darauf hin, dass diese Verlegungen nicht nur kurz vor einem Ladungstermin zum Strafantritt geschehen, sondern auch schon während des laufenden Verfahrens. Das erschwere es, „Scheinwohnsitzverlegungen aufzudecken“. Auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück kennt das Phänomen, wie eine Sprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte.

Unterschiede im Strafvollzug durch Föderalismusreform

Seit der Föderalismusreform 2006 gibt es einen Flickenteppich im deutschen Strafvollzug. NRW gilt dabei als besonders lax im Umgang mit Straftätern. Laut einer Analyse der Universität Greifswald befinden sich in Berlin und NRW stichtagsbezogen sechs- bis zehnmal so viele Gefangene im offenen Vollzug wie in Bundesländern wie Bayern, Hessen oder Sachsen. Auch bei Vollzugslockerungen, wie dem Hafturlaub, gibt es deutliche Unterschiede. NRW gewährt beispielsweise bis zu 21 Tage Hafturlaub im Jahr, während die Prozentsätze des offenen Vollzugs mit 32 Prozent weit über den einstelligen Werten anderer Länder liegen.

Resozialisierung statt Vergeltung

Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister von NRW, weist die Kritik zurück. Sein Sprecher, Maurits Steinebach von der Justizvollzugsdirektion NRW, betont: „Ziel des modernen Strafvollzuges ist nicht Vergeltung und Sühne, sondern die Resozialisierung der Gefangenen, also die Befähigung der Gefangenen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen.“ Diese Position steht in starkem Kontrast zu den Forderungen nach einem härteren Vollzug, wie sie aus anderen Bundesländern zu vernehmen sind.

Der Dialog darüber, welche Prioritäten im Strafvollzug gesetzt werden sollten, scheint somit noch nicht abgeschlossen. Unterschiede in der Vollzugspraxis werfen weiterhin Fragen nach Fairness und Effizienz auf.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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