HASEPOST
 
HASEPOST

So viele Menschen haben dank KUKUK Veranstaltungen in der Region Osnabrück besuchen können

Große Freude beim Verein „Kultur für Alle Osnabrück“ (KAOS): 2024 haben 3.313 einzelne Kulturbesuche mit der Kunst-und-Kultur-Unterstützungs-Karte (KUKUK) stattgefunden! Das ist die höchste Zahl seit 2013. Damit hat der KAOS-Verein seit seiner Gründung im Jahr 2012 über 24.200 schöne Erlebnisse für Menschen mit wenig Geld ermöglicht. Allein im Theater am Domhof wurden im vergangenen Jahr 1.311 Besucherinnen und Besucher mit der KUKUK gezählt. Besonders beliebt sind hier die Sinfoniekonzerte in der OsnabrückHalle.

„Kultur ist ein Fest“

All das wäre nicht möglich ohne die mittlerweile 124 wunderbaren Kulturveranstalter, die die KUKUK anerkennen und ihren Inhaber Kulturerlebnisse für 1 Euro (Kinder 50 Cent) ermöglichen. KUKUK-Botschafter Roland Riebeling: „Kultur ist ein Fest, auf dem sich alle Menschen begegnen können und einander verstehen lernen. Durch KUKUK wird jede und jeder zum Tanzen eingeladen!“

Kulturveranstaltungen für 1 Euro

Mit der KUKUK können Menschen aus Stadt und Landkreis Osnabrück mit wenig Geld (Transferleistungsempfänger) Kulturveranstaltungen für 1 Euro (Kinder für 50 Cent) besuchen können. Die Resonanz bei den finanziell Bedürftigen ist beeindruckend: nach zwölf Jahren gibt es schon über 6.300 KUKUK-Nutzende. Die 124 Partner bilden die ganze Bandbreite von Kultur ab: vom Theater über die Lagerhalle, mehrere Musikfestivals (zum Beispiel das Euregio- und das Morgenland- Festival) bis hin zu den Museen in Stadt und Landkreis. Die KUKUK ermöglicht außerdem die kostengünstige Teilnahme an Musikkursen, Kunstworkshops, Chören, Ensembles und vielen anderen Angeboten.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

Anzeige
-->

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion