SPD-Parteivorstand berät über mögliches Verbotsverfahren gegen AfD

Der SPD-Parteivorstand soll am Montag über ein mögliches Verbot der AfD beraten. Die Arbeitsgemeinschaft für Migration und Vielfalt der Partei hatte dazu einen Antrag eingereicht. Die halbherzige Diskussion um ein Verbot der AfD wirke als Brandbeschleuniger, heißt es im Antrag.

Potentieller Parteiverbot der AfD

Die SPD-Parteitagsdebatte um ein mögliches Verbot der AfD wurde durch den Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Migration und Vielfalt der SPD eingeleitet. Der Antrag legt nahe, dass “die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung” von der Partei aufgefordert werden, ein Verbotsverfahren “beherzt und konsequent” anzugehen. Aziz Bozkurt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Sozialstaatssekretär in Berlin, sagte der Zeitung “Tagesspiegel”, Deutschland habe eine Geschichte, die zu einem klaren Antifaschismus verpflichte. “Noch ist es nicht zu spät.” Die Verfassung sehe deshalb Parteiverbote explizit vor, so Bozkurt.

Unzureichender Umgang mit der AfD

Der bisherige Umgang mit der AfD sei alles andere als erfolgreich gewesen, heißt es im Antrag. Das Übernehmen “von Positionen der radikalen Rechten” habe nicht zu einer erhofften Beruhigung der Lage geführt, sondern wirke wie ein Katalysator. Hintergrund des Antrags sind unter anderem Recherchen des Online-Mediums “Correctiv”. Laut diesen sollen bei einem Treffen einflussreiche AfD-Politiker mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften “Identitären Bewegung” einen Plan besprochen haben, um im Fall einer Machtübernahme, Millionen Menschen nach rassistischen Kriterien aus Deutschland zu deportieren.

Prozess des Parteiverbots

Eine Partei kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Es wird allerdings nicht auf eigene Initiative tätig, sondern nur bei einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Beim früheren Versuch eines NPD-Verbotes hatte als Erstes die Bundesregierung unter Federführung des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) das Verbotsverfahren in Karlsruhe eingereicht. Das Verfahren war letztlich wegen der Irrelevanz der Partei gescheitert. Jedoch bestätigte das Gericht ausdrücklich, dass die NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept verfolgt und die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten “Volksgemeinschaft” ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen will. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar, so die Verfassungsrichter.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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