Spahn fordert Scholz auf: Drittstaatenlösung für Flüchtlinge vorlegen

Jens Spahn, ein Mitglied des CDU-Präsidiums, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, ein Konzept für die Abschiebung von Geflüchteten in Drittstaaten vorzulegen. Spahn argumentiert, dass dies eine “humanitäre Lösung” darstellt und zieht eine Parallele zum britischen “Ruanda-Modell”.

CDU fordert Abschiebekonzept nach britischem Vorbild

Jens Spahn stellte seine Forderungen gegenüber dem Magazin “Stern” dar. Dabei betonte er, dass ein solches Konzept, ähnlich wie beim britischen Ruanda-Modell, nicht nur eine Pflicht darstellt, Schutz für Verfolgte sicherzustellen, sondern gleichzeitig verhindert, dass Flüchtlinge das Zielland ihrer Flucht frei auswählen können. “Es ist die einzig humanitäre Lösung”, betonte Spahn. Er ist der Meinung, dass ein solches Modell dazu beitragen könnte, das Sterben im Mittelmeer zu beenden.

CDU-Delegation besucht Ruanda

Spahn besuchte kürzlich mit einer kleinen Delegation der Unionsfraktion Ruanda und traf dort unter anderem mit Präsident Paul Kagame. In Bezug auf das Gespräch mit Kagame erklärte Spahn: “Ruanda ist so gut wie der einzige stabile und sichere Staat in der Region.” Er betonte, dass Ruanda ein Land mit Migrationserfahrung ist und daher gut als Partner in dieser Frage fungieren könnte.

Kritik am britischen “Ruanda-Modell”

Nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs im November 2023 das britische “Ruanda-Modell” wegen Bedenken hinsichtlich des fairen Asylverfahrens und des Risikos potenzieller Verfolgung gestoppt hatte, hält die Regierung von Rishi Sunak dennoch an dem Drittstaatenmodell fest. “Es bestehe das Risiko, dass die Flüchtlinge von dort aus zurück in ihre Herkunftsstaaten geschickt würden, in denen ihnen potenziell Verfolgung drohe”, warnte der Supreme Court.

Das “Drittstaatenmodell” im CDU-Grundsatzprogramm

Das “Drittstaatenmodell”, wie es im Entwurf zum CDU-Grundsatzprogramm vorgesehen ist, schlägt vor, dass Asylverfahren außerhalb der EU durchgeführt werden sollten. Im Falle eines positiven Ausgangs eines Asylverfahrens sollte der Nicht-EU-Staat, nicht Deutschland, Schutz gewähren.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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