Probleme bei Kampfmittelbeseitigung können zu Baustopps in Osnabrück führen

Mit einer Allgemeinverfügung zu Kampfmittelsuche reagiert die Stadt Osnabrück auf den möglichen Konflikt zwischen Kampfmittelsuche und Corona-Isolation. Dadurch können laufende Bauprojekte in der Stadt Osnabrück zum Stillstand kommen.

Die Coronakrise bringt vieles zum Stillstand, aber nicht alles: In der Stadt Osnabrück wird an vielen Stellen gebaut. Eines gehört im Straßen- und auch im Hochbau immer dazu: die Suche nach Kampfmitteln, vor allem nach Bombenblindgängern. Sollte im Moment tatsächlich etwas Verdächtiges gefunden werden, steht ein Ziel im Mittelpunkt: Es wird alles getan, um Evakuierungen, wie man sie von vergangenen Bombenräumungen kennt, zu verhindern.

Einrichtung von Evakuierungszentren aktuell nicht möglich

Evakuierungszentren sind keine gute Lösung zurzeit. Es ist nicht sinnvoll, viele Menschen an einem Ort zu versammeln, damit sie in einem Raum gemeinsam warten, bis die Gefahr vorbei ist. Die Ansteckungsgefahr ist zu groß. Viele Leute suchen als Alternative zum Evakuierungszentrum Zuflucht bei Freunden und Verwandten in anderen Stadtteilen oder Orten. Auch das ist keine gute Lösung im Moment, wo jeder so viel Abstand wie möglich halten soll und die Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden.

Ein weiterer Punkt: Womöglich sind Krankenhäuser, in denen sich Beatmungs- und Intensivpatienten befinden, von einer Evakuierung betroffen. Das muss unbedingt verhindert werden.

Daher gibt es eine Allgemeinverfügung, die für die Stadt Osnabrück gilt: In einzelnen Fällen kann ein Baustopp alternativlos sein. Ein Baustopp kann aber ausgeschlossen werden, wenn die Sondierungsfirmen sicherstellen können, dass ein mögliches Kampfmittel nicht freigelegt beziehungsweise bewegt wird oder die Tiefbauarbeiten in Böden eingreifen, die nach 1945 bereits geöffnet waren.

Baumaßnahmen in Krankenhausnähe sind jetzt genehmigungspflichtig

Bei allen Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Boden, die in einem Radius von unter einem Kilometer um Krankenhäuser durchgeführt werden sollen, ist eine ausdrückliche Genehmigung durch die Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ordnung, erforderlich. Die Auftraggeber oder die ausführenden Firmen wenden sich bitte per E-Mail an heinicke.ew@osnabrueck.de oder per Telefon unter 01525 / 323 2100 an das Ordnungsamt. Alle Allgemeinverfügungen der Stadt Osnabrück, die sich auf die Corona-Krise beziehen, gibt es unter www.corona-os.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen-stadt.

Hinweis der Redaktion: Konkrete Bauprojekte, die nicht weiterverfolgt werden können, nennt die Stadt Osnabrück nicht. Das oben verwendete Titelbild steht lediglich symbolisch für eines der aktuell größten Bauprojekte in der Osnabrücker Innenstadt.


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Stadt Osnabrück
Stadt Osnabrückhttp://www.osnabrueck.de
Eine Pressemitteilung der Stadt Osnabrück.

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