Preise für Erdgrab verdoppelt: Friedhofsgebühren in Georgsmarienhütte deutlich gestiegen

Parkfriedhof im Stadtteil Oesede / Foto: Stadt Georgsmarienhütte, Niklas Otten

In Georgsmarienhütte sind die Friedhofsgebühren zum neuen Jahr gestiegen. So sind die für den Betrieb der städtischen Friedhöfe anfallenden Kosten nahezu vollständig durch die Nutzungsgebühren gedeckt.

Mit dem Parkfriedhof im Stadtteil Oesede, dem Friedhof im Stadtteil Harderberg sowie dem Waldfriedhof in Kloster Oesede unterhält die Stadt Georgsmarienhütte gleich drei kommunale Friedhöfe. Hinzukommen insgesamt vier Friedhofskapellen.

Grundsätzlich sollen sich Friedhöfe selbst tragen – also die Betriebskosten sollen durch die Gebühren in ausreichender Höhe gedeckt werden. Allein im Zeitraum von 2019 bis 2021 hat die Stadt Georgsmarienhütte jährlich rund 249.000 Euro aufbringen müssen, um die entstandenen Kosten im Friedhofswesen aufzufangen, die eigentlich über die Gebühren hätten finanziert werden können.

Erdgrab nun doppelt so teuer

Mit der neuen Friedhofsgebührensatzung folgt die Stadt Georgsmarienhütte nun dem sogenannten Kölner Modell. Anders als bei einer Gebührenkalkulation, die sich nur anhand der Größe der Grabstelle bemisst, berücksichtigt das Modell zu gleichen Teilen auch die Nutzung der gesamten auf dem Friedhof vorhandenen Infrastruktur. Auch bei kleineren Urnengräbern fallen beispielsweise Verwaltungskosten an und es werden Parkplätze, Wege, Sitzgelegenheiten oder Wasserstellen genutzt. Das heißt: Im Ergebnis werden damit tendenziell kleinere Urnengräber teurer und größere Erdgrabstellen günstiger.

Die Gebühren sind mit der Neukalkulation in allen Tarifen angehoben worden. Ein Erdreihengrab ist nun fast doppelt so teuer und kostet nun rund 2.370 Euro (Altpreis 1.146 Euro). Bei einer Doppelurnenwahlgrabstätte fällt der Unterschied nicht ganz so hoch aus. Hier beträgt die Gebühr 1.774 Euro (vorher 1.562 Euro). Gemäß dem Kölner Modell fällt dabei der Gebührenanteil für den Bereich der Friedhofinfrastruktur mit knapp 1.200 Euro im Vergleich zum Erdreihengrab mit rund 900 Euro höher aus. Gänzlich neu mit aufgenommen wurden Tarife zum Erwerb eines zusätzlichen Nutzungsrechtes auf einer bestehenden Grabstelle sowie die Verlängerung dieses zusätzlichen Nutzungsrechtes.

Kosten für Friedhofskapelle bleiben stabil

Die Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapellen bleiben auf gleichem Niveau. Der Grund: Bei einer kostendeckenden Kalkulation würde etwa die Nutzung der Kapelle auf dem Parkfriedhof für eine Trauerfeier rund 2.100 Euro kosten. Dieses wäre eine Steigerung um knapp 1.600 Euro gegenüber der alten Gebühr. Ähnliche Steigerungen würden sich auch bei den anderen Kapellen ergeben. Um weiterhin eine angemessene Nutzung der Kapellen zu ermöglichen, sei deshalb beschlossen worden, die Tarife in diesem Bereich nicht anzuheben.

Neben der Änderung der Friedhofsgebührensatzung hat der Rat der Stadt Georgsmarienhütte auch eine Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. So besteht nun die Möglichkeit, das Nutzungsrecht jeweils um einzelne volle Jahre zu verlängern. Zuvor war in der Satzung festgelegt, dass das Nutzungsrecht nur alle fünf Jahre für jeweils fünf neue Jahre verlängert werden konnte. Ebenso wird nun die Möglichkeit eingeräumt, das Nutzungsrecht frühestens fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit an die Stadt zurückzugeben.


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