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Blitzer im Halteverbot

Die Szene kennen wir doch alle aus dem Kino, der Angeklagte sitzt feixend im Gerichtssaal und lässt die von dem adretten FBI-Agenten gegen ihn vorgebrachten Beweise gelassen an sich abprallen.
Kurz darauf übernimmt ein Anwalt das Wort, und seine kurze “Verteidigung” besteht einzig darin, dass die vorgebrachten Beweise nur durch den Bruch eines anderen Gesetzes erlangt werden konnten (ggf. reicht es auch wenn dem Angeklagten seine Rechte nicht vorgelesen wurden).
Dann schaut der Richter betreten erst den FBI-Agenten und dann die Geschworenen an, haut mit dem Hammer ein wenig auf seinem Pult herum und beendet den Prozess: denn durch Rechtsbruch (der Guten) darf kein Beweis (gegen die Bösen) erlangt werden. Dem FBI-Agenten in unserem Beispiel wird dann noch mit auf den Weg gegeben in Zukunft sauberer zu arbeiten…

Anders sieht es in Osnabrück aus, regelmässig sieht man den “städtischen Aussendienst” mit ihren Blitzer-Autos auf Grünstreifen oder im absoluten Haltevorbot parken (dort, wo die Kollegen sonst sehr schnell mit dem Abschleppwagen zur Tat schreiten). Im abgebildeten Fall aus dem Frühjahr übrigens in den frühen Abendstunden – und weit von jeder Schule oder einem Unfallschwerpunkt entfernt – an der Gluckstraße.
Und da die “Bösen” im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung nun weiss Gott nicht mit Mafia-Killern etc. zu vergleichen sind, sollte die Stadtverwaltung doch wohl in der Lage sein auf “legalem” Wege zu “Ergebnissen” zu kommen – auch wenn man problemlos sich selbst für die Dienstwagen entsprechende Ausnahmegenehmigungen ausstellen kann.

Im Vergleich zur Rechtsprechung im Kino also “Wilder Westen am Westerberg” – und Hauptsache die Stadtkasse klingelt. Wäre der Blitzer legal abgestellt worden, hätte man vielleicht 1-2 “Schnellfahrer” weniger erwischt – aber ist es das Wert, wenn der Preis dafür die eigene Unglaubwürdigkeit ist?

AFP

Mit dem HASEPOST-VIP-Band überall auf der Maiwoche Spaß haben

Maiwoche Osnabrück VIP Band

Endlich spielen die Temperaturen mit, die Maiwoche dreht am Samstag und am Sonntag nochmals richtig auf! Mit unserem VIP-Band könnt Ihr jetzt wirklich überall Spaß haben.

In den vergangenen Tagen machten Gerüchte die Runde, dass Bereiche der 45. Maiwoche (2017) nur betreten werden dürfen, wenn ein VIP-Bändchen am Handgelenk vorgezeigt werden kann.

Auch die Stadtverwaltung mischte sich ein und sorgte für ein kurzfristiges Verbot, aber auch für zusätzliche Verwirrung.

Nun „für Alle“, das VIP-Band für die Maiwoche

Unsere Redaktion hat sich mit den Wirten, Veranstaltern und Bühnenverantwortlichen zusammengetan und präsentiert Euch das „VIP-Band 2017“ zum Selbstausdrucken und Ausschneiden.

Hier geht es zum PDF-Download.

Wir garantieren Euch, mit diesem VIP-Band habt Ihr an den finalen Tagen noch richtig Spaß auf der Maiwoche.
Wenn Ihr wollt, schickt uns via Facebook Eure Fotos und Erfahrungsberichte, wie toll die Maiwoche 2017 mit diesem VIP-Band für Euch war und was Ihr alles damit erlebt habt 😉

AFP