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Neues Schiffahrtsgesetz könnte Seenotrettung behindern

Foto: Bojen im Meer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine geplante Verschärfung der „Schiffssicherheitsverordnung“ könnte Teile der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer massiv beeinträchtigen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums unter Leitung von Volker Wissing (FDP) hervor, über den das ARD-Magazin „Monitor“ berichtet.

Laut dieses Entwurfs sollen Schiffe mit „politischen (…) und humanitären Aktivitäten oder vergleichbaren ideellen Zwecken“ nicht mehr zum Freizeitbereich gehören. Die Folge wären enorme Kosten durch Umbauten, zusätzliche Technik, andere Versicherungsbedingungen und weiterer Auflagen. Betroffen sind vor allem die kleineren Schiffe, die schnell vor Ort sein können und ertrinkende Menschen aus dem Meer retten. Seenotrettungsorganisationen sind über den Vorstoß empört: „Die Verordnung bedeutet, dass unser Schiff aus dem Verkehr gezogen wird. Das bedeutet für die Menschen in Seenot, dass sie noch ein Schiff weniger haben, was sie vielleicht rettet. Das bedeutet viele, viele Tote“, sagte Axel Steier von „Mission Lifeline“.

Die Organisationen befürchten, dass sie durch das neue Gesetz nicht weiter retten können und ihre Arbeit vorerst einstellen müssen. „Für uns besteht ganz klar das Risiko, dass diese Verschärfungen der Sicherheitsanforderungen uns komplett blockieren würden, weil der Mehraufwand in finanzieller Hinsicht nicht zu stemmen wäre“, so Stefen Seyfert von „Reqship“.

Die Pläne des Verkehrsministeriums stehen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Darin heißt es: „Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden.“ Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits 2019 unter Minister Andreas Scheuer (CSU) gezielt versucht, den zivilen Seenotrettungsschiffen unter deutscher Flagge auf gleiche Weise massiv zu behindern. In der Folge wurde ein Schiff festgesetzt.

Damals wurde die Änderung durch die Klage einer Seenotrettungsorganisation unwirksam, das Gericht sah Verfahrensmängel. Nun unternimmt das Bundesverkehrsministerium einen erneuten Versuch, diesmal unter Minister Volker Wissing (FDP). Der grüne EU-Parlamentarier Erik Marquardt kritisiert das Vorhaben scharf. „Wir werden uns als Partei, natürlich auch als Regierungsfraktion dafür einsetzen, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird. (…) Und diese Schiffe zu behindern wäre ein ganz klarer Angriff auf die zivile Seenotrettung.“

Das Bundesverkehrsministerium antwortete auf Anfrage von „Monitor“, „das Vorhaben zielt nicht auf die Behinderung von privater Seenotrettung im Mittelmeer ab“, sondern darauf, „deren Arbeit abzusichern“. Erst am vergangenen Sonntag sind mindestens 63 Geflüchtete, darunter 13 Kinder, vor der Küste Italiens ertrunken. Nach UN-Angaben sind im vergangenen Jahr mindestens 2.406 Menschen bei ihrer Flucht über das Mittelmeer gestorben oder werden vermisst.

AFP

Neues Schiffahrtsgesetz könnte Seenotrettung behindern

Foto: Bojen im Meer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine geplante Verschärfung der „Schiffssicherheitsverordnung“ könnte Teile der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer massiv beeinträchtigen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums unter Leitung von Volker Wissing (FDP) hervor, über den das ARD-Magazin „Monitor“ berichtet.

Laut dieses Entwurfs sollen Schiffe mit „politischen (…) und humanitären Aktivitäten oder vergleichbaren ideellen Zwecken“ nicht mehr zum Freizeitbereich gehören. Die Folge wären enorme Kosten durch Umbauten, zusätzliche Technik, andere Versicherungsbedingungen und weiterer Auflagen. Betroffen sind vor allem die kleineren Schiffe, die schnell vor Ort sein können und ertrinkende Menschen aus dem Meer retten. Seenotrettungsorganisationen sind über den Vorstoß empört: „Die Verordnung bedeutet, dass unser Schiff aus dem Verkehr gezogen wird. Das bedeutet für die Menschen in Seenot, dass sie noch ein Schiff weniger haben, was sie vielleicht rettet. Das bedeutet viele, viele Tote“, sagte Axel Steier von „Mission Lifeline“.

Die Organisationen befürchten, dass sie durch das neue Gesetz nicht weiter retten können und ihre Arbeit vorerst einstellen müssen. „Für uns besteht ganz klar das Risiko, dass diese Verschärfungen der Sicherheitsanforderungen uns komplett blockieren würden, weil der Mehraufwand in finanzieller Hinsicht nicht zu stemmen wäre“, so Stefen Seyfert von „Reqship“.

Die Pläne des Verkehrsministeriums stehen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Darin heißt es: „Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden.“ Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits 2019 unter Minister Andreas Scheuer (CSU) gezielt versucht, den zivilen Seenotrettungsschiffen unter deutscher Flagge auf gleiche Weise massiv zu behindern. In der Folge wurde ein Schiff festgesetzt.

Damals wurde die Änderung durch die Klage einer Seenotrettungsorganisation unwirksam, das Gericht sah Verfahrensmängel. Nun unternimmt das Bundesverkehrsministerium einen erneuten Versuch, diesmal unter Minister Volker Wissing (FDP). Der grüne EU-Parlamentarier Erik Marquardt kritisiert das Vorhaben scharf. „Wir werden uns als Partei, natürlich auch als Regierungsfraktion dafür einsetzen, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird. (…) Und diese Schiffe zu behindern wäre ein ganz klarer Angriff auf die zivile Seenotrettung.“

Das Bundesverkehrsministerium antwortete auf Anfrage von „Monitor“, „das Vorhaben zielt nicht auf die Behinderung von privater Seenotrettung im Mittelmeer ab“, sondern darauf, „deren Arbeit abzusichern“. Erst am vergangenen Sonntag sind mindestens 63 Geflüchtete, darunter 13 Kinder, vor der Küste Italiens ertrunken. Nach UN-Angaben sind im vergangenen Jahr mindestens 2.406 Menschen bei ihrer Flucht über das Mittelmeer gestorben oder werden vermisst.

AFP

Handelsverbände lehnen Amazon-Steuer ab

Foto: Amazon-Päckchen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Städtevertreter und Handelsverbände in Deutschland haben sich gegen eine Abgabe für große Onlinehändler, wie sie Barcelona gerade einführt, ausgesprochen. „Die strikte Trennung zwischen online und stationär im Einzelhandel ist nicht mehr passend“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Gerade während der Corona-Pandemie hätten sich auch ursprünglich rein stationäre Geschäfte einen Online-Shop zugelegt. „Deshalb macht es auch keinen Sinn, den Online-Handel mit Sonderabgaben zu belasten. Da besteht am Ende immer die Gefahr, dass viele Händler vor Ort getroffen werden.“ Auch Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (Bevh) hält nichts von einer Abgabe für hiesige Online-Händler. „Die Abgabe zeugt von völliger Unkenntnis des modernen Handels, denn sie bestraft die vielen kleinen und mittelgroßen Händler, die auf Online-Marktplätzen ihr Geschäft aufgebaut haben“, sagte er. Stattdessen würden die belohnt, „die sich der Digitalisierung verweigern und stadtplanerische Fehlentscheidungen getroffen haben.“ Aus Sicht von Städtetags-Hauptgeschäftführer Helmut Dedy rettet eine solche Sonder-Steuer nicht die Innenstädte. Das Problem liege tiefer: Die großen Onlinehändler würden überall verkaufen, ohne einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu leisten. „Unterm Strich gibt es dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil – der stationäre Handel kann da nicht mithalten“, sagte Dedy. Er befürwortet eine globale Mindestbesteuerung, die schon auf den Weg gebracht wurde. Vor Ort sollten sich Logistiker für die letzte Strecke zusammenschließen. Der Städte- und Gemeindebund verweist darauf, dass der Onlinehandel immer weiter wächst und in diesem Jahr auf mehr als 90 Milliarden Dollar steigen dürfte. „Der zunehmende Versandhandel und die damit verbundenen Lieferverkehre belasten die Straßen und Verkehrswege gerade in den Innenstädten und führen zu erheblichen Emissionen“, sagte der Beigeordnete Bernd Düsterdiek. Eine Paketversandsteuer sollte gerade für global agierende Online-Händler geprüft werden. Im Idealfall hofft der Verbund der Gemeinden, dass die Einnahmen daraus auch den Innenstädten helfen könnten.

AFP

Handelsverbände lehnen Amazon-Steuer ab

Foto: Amazon-Päckchen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Städtevertreter und Handelsverbände in Deutschland haben sich gegen eine Abgabe für große Onlinehändler, wie sie Barcelona gerade einführt, ausgesprochen. „Die strikte Trennung zwischen online und stationär im Einzelhandel ist nicht mehr passend“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Gerade während der Corona-Pandemie hätten sich auch ursprünglich rein stationäre Geschäfte einen Online-Shop zugelegt. „Deshalb macht es auch keinen Sinn, den Online-Handel mit Sonderabgaben zu belasten. Da besteht am Ende immer die Gefahr, dass viele Händler vor Ort getroffen werden.“ Auch Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (Bevh) hält nichts von einer Abgabe für hiesige Online-Händler. „Die Abgabe zeugt von völliger Unkenntnis des modernen Handels, denn sie bestraft die vielen kleinen und mittelgroßen Händler, die auf Online-Marktplätzen ihr Geschäft aufgebaut haben“, sagte er. Stattdessen würden die belohnt, „die sich der Digitalisierung verweigern und stadtplanerische Fehlentscheidungen getroffen haben.“ Aus Sicht von Städtetags-Hauptgeschäftführer Helmut Dedy rettet eine solche Sonder-Steuer nicht die Innenstädte. Das Problem liege tiefer: Die großen Onlinehändler würden überall verkaufen, ohne einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu leisten. „Unterm Strich gibt es dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil – der stationäre Handel kann da nicht mithalten“, sagte Dedy. Er befürwortet eine globale Mindestbesteuerung, die schon auf den Weg gebracht wurde. Vor Ort sollten sich Logistiker für die letzte Strecke zusammenschließen. Der Städte- und Gemeindebund verweist darauf, dass der Onlinehandel immer weiter wächst und in diesem Jahr auf mehr als 90 Milliarden Dollar steigen dürfte. „Der zunehmende Versandhandel und die damit verbundenen Lieferverkehre belasten die Straßen und Verkehrswege gerade in den Innenstädten und führen zu erheblichen Emissionen“, sagte der Beigeordnete Bernd Düsterdiek. Eine Paketversandsteuer sollte gerade für global agierende Online-Händler geprüft werden. Im Idealfall hofft der Verbund der Gemeinden, dass die Einnahmen daraus auch den Innenstädten helfen könnten.

AFP

Grüne begrüßen Einigung bei Nordirlandprotokoll

Foto: Europaflagge, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen im Bundestag haben die Einigung zwischen der EU und der britischen Regierung im Streit um das sogenannte „Nordirlandprotokoll“ begrüßt. „Es ist für Europa eine gute Nachricht, dass im Streit um das Nordirlandprotokoll eine Lösung gefunden wurde“, sagten Chantal Kopf, Grünen-Sprecherin für Europapolitik, und Anton Hofreiter, Mitglied im Europa-Ausschuss im Bundestag, am Dienstag.

„Das Protokoll sichert die Integrität des EU-Binnenmarktes und bewahrt zugleich eine offene Grenze zwischen Irland und Nordirland.“ Es sei insbesondere angesichts der konfliktreichen Geschichte der irischen Insel richtig, „dass die EU-Kommission in großer Entschiedenheit an dem – auch von Großbritannien unterschriebenen – Nordirlandprotokoll festgehalten hat“, so die Europa-Politiker. Die deutschen Regierungsfraktionen hätten diese Linie stets unterstützt. „Zentral ist für uns, dass die Rolle des Europäischen Gerichtshofs dabei grundlegend anerkannt und die Integrität des Binnenmarkts gewahrt bleibt.“

Man werde das Verhandlungsergebnis dahingehend im Detail bewerten. Nachdem die Verhandlungen lange durch die Blockadehaltung populistischer Kräfte in Nordirland und Großbritannien erschwert worden seien, seien jetzt alle Akteure gefragt, konstruktiv zusammenzuarbeiten und für die gefundene Lösung zu werben. „Alle Seiten müssen das Nordirlandprotokoll als notwendige Konsequenz aus dem Brexit akzeptieren. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei großen europäischen Themen ist zu wichtig, um von populistisch aufgeladenen Streitigkeiten im Nachgang des Brexit überlagert zu werden“, so Kopf und Hofreiter.

„Das betrifft nicht nur Fragen des Handels und der Mobilität von Arbeitskräften, sondern darüber hinaus auch des Klimaschutzes oder der Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik.“

AFP

Bericht: In Berlin zeichnet sich große Koalition aus CDU und SPD ab

Foto: Kai Wegner am 12.02.2023, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Berlin zeichnet sich laut eines Medienberichts eine große Koalition aus CDU und SPD ab. Beide Parteien neigten zu einem schwarz-roten Bündnis, hieß es aus Kreisen der Berliner CDU und der SPD, wie die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochausgaben berichten werden.

Das bedeute damit auch, CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner würde den Regierungschef stellen, während die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) die Nummer 2 in der neuen Landesregierung wäre. Die Sondierungen zwischen der Berliner CDU und der Berliner SPD sind bereits abgeschlossen, die Gespräche zwischen CDU und Grünen laufen noch. Abgeschlossen sind ebenfalls die Gespräche zwischen SPD, Grünen und Linken – also in der bisherigen Koalition. Diese hätte auch eine Mehrheit.

AFP

Unionsfraktion hält Bau-Förderprogramm für unzureichend

Foto: Baustelle, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, hat das neue KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) als unzureichend kritisiert. „Die 750 Millionen im neuen KfW-Förderprogramm der Bauministerin sind nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte Luczak.

„Davon geht kein nennenswerter Impuls für den Wohnungsneubau aus.“ Die Bauzinsen hätten sich verdreifacht, die Materialpreise seien in die Höhe gesprungen und es fehle an Fachkräften, so der CDU-Politiker. „Das Ziel der Ampel, 400.000 neue Wohnungen im Jahr zu bauen, ist nur noch Makulatur.“ Nun sei ein entschlossenes Gegensteuern der Bundesregierung notwendig. „Doch statt eines kräftigen Rückenwindes bekommt die Bauwirtschaft nur ein laues Lüftchen.“ Luczak kritisierte zudem die Bedingungen für die Förderung der energieeffizienten Neubauvorhaben. „Bauen muss einfacher, schneller und digitaler werden. Die Bauministerin ignoriert aber konsequent die Hilferufe der Wohnungsbauunternehmen, die eine verlässliche und auskömmliche Förderung benötigen. Stattdessen werden die Baustandards immer weiter in die Höhe getrieben“, kritisiert der Oppositionspolitiker. So könne kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. „Leidtragende sind die hunderttausenden Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind“, sagte Luczak. Im Bundesbauministerium begründete man die höheren Standards mit geringeren laufenden Kosten: „Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bauministerin Klara Geywitz.

AFP

Bundesländer blockieren Baulandschaffung

Foto: Gerüstbau für Wärmedämmung, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bei der Schaffung von Bauland und dem Erhalt von erschwinglichem Wohnungen bleiben viele Bundesländer untätig oder handeln widersprüchlich. Das zeigt eine Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Demnach nutzen nur vier Länder alle möglichen Instrumente, die es bauplanungsrechtlich leichter machen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sechs Länder haben nur einige Instrumente in Kraft gesetzt und weitere sechs Länder sind bislang untätig geblieben. Der DGB fordert darum eine flächendeckende Einführung der planungsrechtlichen Verschärfungen. Grundlage der Regelungen ist das Baulandmodernisierungsgesetz, das Mitte 2021 in Kraft getreten ist. In diesem Zuge wurden insgesamt vier Instrumente für die Kommunen geschaffen: Umwandlungsvorbehalt, besonderes Vorkaufsrecht, Befreiungen vom Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus und erweiterte Baugebote. Alle vier Instrumente dürfen allerdings nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten angewendet werden, die von der Landesregierung per Verordnung festgelegt werden. Der DGB kritisiert, dass die Instrumente in vielen Kommunen gar nicht zur Anwendung kommen. Demnach schöpfen nur Berlin und Hamburg alle Möglichkeiten aus. Niedersachsen und Hessen setzen zwar alle Instrumente ein, aber nicht in allen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ignorieren den Umwandlungsvorbehalt offenbar. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe): „Es ist völlig unverständlich, dass die Länder je nach Gutdünken quasi als Veto-Macht auftreten können und damit die vollständige Anwendung des Gesetzes blockieren.“ Um in der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt effektiv gegensteuern zu können, „sollten die Kommunen alle Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes an die Hand bekommen“, so Körzell.

AFP

Nach Schüssen in Bramsche: Polizeimaßnahmen vor Ort beendet, Moltkestraße wieder frei

Spurensicherung in Bramsche / Foto: Pohlmann
Spurensicherung in Bramsche / Foto: Pohlmann

Am Dienstagmorgen (28. Februar) gab ein Senior Schüsse auf einen Jugendlichen in Bramsche ab. Gegen 15 Uhr erklärte die Polizei die polizeilichen Maßnahmen vor Ort zunächst für beendet. 

Am Dienstagmorgen (28. Februar) ging gegen 7:30 Uhr der Notruf bei der Polizei Osnabrück ein. Zeugen berichteten von Schüssen nahe der Martinusschule. Die Polizei sperrte die Moltkestraße großräumig ab. Die Polizei meldete zunächst, dass zwei Männer schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht wurden.

Was war passiert? Laut der Staatsanwaltschaft Osnabrück schoss nach ersten Erkenntnissen ein 81-Jähriger mehrfach auf einen 16-Jährigen und versuchte danach, sich selbst zu töten. Beide Personen schweben in Lebensgefahr, weitere Menschen waren nicht involviert.

Einige Medien waren mit Kamerateams in Bramsche zur Berichterstattung. / Foto: Pohlmann
Einige Medien waren mit Kamerateams in Bramsche zur Berichterstattung. / Foto: Pohlmann

Kein Zusammenhang mit der Martinusschule

Die Polizei betonte, dass die Grundschule von dem Schusswaffengebrauch nicht betroffen war und zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Schüler und Lehrer bestand. Notfallseelsorger waren vorsorglich im Einsatz. Täter und Opfer waren sich offenbar bekannt, ein Zusammenhang mit der Schule kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden.

Die Spurensicherung nahm zunächst den Tatort auf, zahlreiche weitere Einsatzkräfte blieben vor Ort. Die Ermittlungen wurden durch das zuständige Fachkommissariat 1 des Zentralen Kriminaldienstes Osnabrück übernommen und von der Staatsanwaltschaft Osnabrück geleitet. Gegen 15 Uhr erklärte die Polizei via Twitter die polizeilichen Maßnahmen für vorerst abgeschlossen. Die Moltkestraße ist wieder freigegeben.

AFP

Mehrheit der Terrorverfahren richten sich gegen Islamisten

Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Bereich innere und äußere Sicherheit hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2022 insgesamt 451 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. 236 dieser Verfahren, also 52 Prozent, wiesen einen Bezug zum islamistischen Terrorismus auf, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CSU-Bundestagsabgeordneten Andrea Lindholz hervorgeht, über die die „Welt“ berichtet.

156 Ermittlungsverfahren, also knapp 35 Prozent, wurden dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet. Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität „rechts“ wurden im vergangenen Jahr 19 Ermittlungsverfahren (vier Prozent) neu durch den Generalbundesanwalt eingeleitet, im Bereich der politisch motivierten Kriminalität „links“ ein Ermittlungsverfahren sowie im Bereich „nicht zuzuordnen“ zwei Ermittlungsverfahren. Weitere Verfahren betreffen ausschließlich den Bereich des Völkerstrafrechts oder zählen zum Bereich äußere Sicherheit des betreffenden Staatsschutzstrafrechts. „Die Zahlen zeigen ganz klar, dass der islamistische Terrorismus nach wie vor zu den größten Bedrohungen der inneren Sicherheit in Deutschland gehört“, sagte Unionsfraktionsvize Lindholz der „Welt“.

Die „einseitige Fokussierung“ der Bundesinnenministerin auf den Rechtsextremismus sei „kurzsichtig und gefährlich“. Die Sicherheitsbehörden müssten personell und rechtlich weiter gestärkt werden. „Anstatt dem Verfassungsschutz endlich moderne Befugnisse im digitalen Raum zu geben, droht die Ampel dessen Arbeit weiter einzuschränken.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte unterdessen bezüglich der eingeleiteten Terrorverfahren, dass man den Kampf gegen den islamistischen Extremismus und Terrorismus weiterhin mit aller Konsequenz führe, da die Bedrohung unverändert anhalte.

„Deutschland steht weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen“, sagte Faeser der Zeitung. „Islamistisch motivierte Einzeltäter sind eine weitere erhebliche Gefahr“, so die Ministerin. Grünen-Chef Omid Nouripour kommentierte die Antwort der parlamentarischen Anfrage wie folgt: „Dschihadistische Gruppen stellen eine Bedrohung für unsere Sicherheit dar. Daher ist es wichtig, dass wir diese Gruppen – trotz der großen Gefahr des Rechtsradikalismus – nicht aus den Augen verlieren und die Sicherheitsbehörden die Szene genauestens beobachten.“

AFP