Osnabrücker Schlossgarten für Niedersächsischen Staatspreis für Architektur nominiert

Der Brunnen im Osnabrücker Schlossgarten.

Vielen Osnabrückerinnen und Osnabrückern ist die Neugestaltung des Schlossgartens zwar ein Dorn im Auge, dennoch wurde das neue “Konstrukt” als eines von zwölf Projekten für den Niedersächsischen Staatspreis für Architektur 2022 nominiert.

Den Preis lobt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz seit 1996 alle zwei Jahre aus, seit 2002 in Kooperation mit der Architektenkammer Niedersachsen. Verliehen wird er für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Architektur bei einem Festakt am 23. Juni in Hannover.

Fontänenfeld als Herzstück

Der Schlossgarten wurde im Oktober vergangenen Jahres nach rund einjähriger Bauzeit wiedereröffnet. Das Berliner Landschaftsarchitektur-Büro POLA hat mit seinem Gestaltungsansatz den Barockgarten rund um das neue Schlossparterre mit dem Fontänenfeld als Herzstück auf mehr als 25.000 Quadratmetern zeitgenössisch neu interpretiert. Nach dem Grundprinzip „Harmonie durch Symmetrie“ ist durch die Sanierung der Oberflächen und Ausstattungsgegenstände die formale Form geschärft und in ihrer Funktion den heutigen Ansprüchen angepasst worden. Sichtachsen wurden wiederhergestellt und geschlossene Bereiche geöffnet.

Weitere Informationen zum Staatspreis und allen Nominierten sind unter www.staatspreis-architektur.de abrufbar.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion