Mord in Hasbergen: Frau (75) für 4.800 Euro umgebracht – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Im Falle der am 17.12.2018 in der Straße „Zur Hüggelschlucht“ in Hasbergen aufgefundenen Leiche einer 75-jährigen Frau hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück erhoben.

Nach den umfangreichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück werden, so die Staatsanwaltschaft in einer am Montag versendeten Mitteilung an die Presse,  insgesamt drei Angeschuldigten erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und versuchter schwerer räuberischer Erpressung sowie der Mord an der 75- jährigen Frau zur Last gelegt. Einem weiteren Angeschuldigten wird die Mittäterschaft am erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und versuchter schwerer räuberischer Erpressung vorgeworfen.

Das Opfer sollte in Köln erpresst werden

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass zwei der Angeschuldigten das Opfer unter einem Vorwand aus Melle nach Köln lockten, wo sie es unter Mitwirkung von zwei Mittätern unter Anwendung erheblicher körperlicher Gewalt beraubten und darüber hinaus versuchten, weitere Vermögensgegenstände zu erpressen.

Bei der Ermittlung der genauen Tatumstände soll der Staatsanwaltschaft zu Gute gekommen sein, dass einer der Mordangeklagten sein Gewissen erleichterte.

Erpressung erfolglos, daher musste das Opfer sterben

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Angeschuldigten im Anschluss an die weitgehend erfolglosen Erpressungsversuche zu der Übereinkunft kamen, die 75-jährige zu töten, um die Gefahr einer späteren Entdeckung zu minimieren. Zwei der Angeschuldigten sollen die 75-jährige mit einem PKW zurück in den Raum Osnabrück gefahren zu haben, wo sie sie schließlich aufgrund der zuvor getroffenen Absprache in einem Gebüsch nahe der Gedenkstätte Augustaschacht, Hasbergen, mittels massiver Gewalteinwirkung gegen den Hals getötet haben sollen.

Nach dem Mord das Konto geplündert

Nach dem Mord in der Hüggelschlucht sollen die beiden Täter, welche die alte Dame an den verabredet Ort der Tötung gefahren hatten, an verschiedenen Geldautomaten im westdeutschen Raum insgesamt 4.800,- € von einem Konto ihres Opfers abgehoben haben.

Zwei Angeschuldigten sind seit dem 22.12.2018, zwei weitere Angeschuldigte seit dem 05.01.2019 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Osnabrück hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Ein Angeschuldigter wird von Rechtsanwalt Thérond aus Osnabrück vertreten, ein weiterer Angeschuldigter von Rechtsanwalt Diekmeyer, ebenfalls aus Osnabrück.


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