Mehreinnahmen im sechsstelligen Bereich: Stadt erhebt ab 2023 wieder Vergnügungssteuer

Tanzen (Symbolbild)

Mit dem Jahreswechsel wird die Stadt Osnabrück künftig wieder eine Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen erheben. Coronabedingt wurde diese in den Jahren 2021 und 2022 ausgesetzt. Die Stadt rechnet dadurch künftig wieder mit Mehreinnahmen im sechsstelligen Bereich.

Am Dienstag (6. November) verabschiedete der Rat der Stadt Osnabrück seinen Haushalt für das kommende Jahr. Darin enthalten ist auch wieder eine Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen. Diese wurde mit Ratsbeschluss von Februar 2021 für das vergangene sowie für das aktuell noch laufende Jahr ausgesetzt, um Betreiber in der Corona-Pademie zu entlasten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Steuer nun wieder. Sie beträgt entweder zehn Prozent des reinen Eintrittspreises oder wird nach der Veranstaltungsfläche berechnet. Die Stadt erwartet zusätzliche Einnahmen in Höhe von 270.000 € jährlich.

Weiterhin wird ab dem kommenden Jahr die Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 20 auf 22 Prozent erhöht. Durch diese Erhöhung werden nochmals Mehreinnahmen in Höhe von ca. 80.000 € erwartet.


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Maurice Guss
Maurice Guss
Maurice Guss absolvierte im Herbst 2019 ein Praktikum bei der HASEPOST. Im Anschluss berichtete er zunächst als freier Mitarbeiter über spannende Themen in Osnabrück. Seit 2021 arbeitet er fest im Redaktionsteam und absolviert ein Fernstudium in Medien- und Kommunikationsmanagement. Nicht nur weil er selbst mehrfach in der Woche auf dem Fußballfeld steht, berichtet er besonders gerne über den VfL Osnabrück.

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