Landkreis bietet Erste-Hilfe-Kurse für Eltern von Babys an

Eltern von Babys und Kleinstkindern haben es während der Corona-Pandemie besonders schwer. Die üblichen Angebote stehen ihnen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Der Bund hat deshalb Mittel der Frühen Hilfen für ein Corona-Aufholprogramm zur Verfügung gestellt.

Diese werden im Landkreis Osnabrück zu einem großen Teil für kostenlose Erste-Hilfe-Kurse für Eltern von Babys verwendet. Für das kommende Jahr sind 80 Kurse geplant, die in Zusammenarbeit mit der Katholischen Familienbildungsstätte Osnabrück angeboten werden. Im Dezember 2021 hatte der Landkreis Osnabrück bereits Erste-Hilfe-Kurse durchgeführt.

Ein guter Start in das gemeinsame Familienleben

Ein Angebot im Rahmen der Frühen Hilfen, das Kreisrat Matthias Selle gerade aufgrund der Pandemie als wesentlich betrachtet: „Wir möchten, dass die Kinder, aber auch die Eltern einen guten Start in das gemeinsame Familienleben bekommen. Daher bieten wir Eltern über die Frühen Hilfen in jeder Kommune die Möglichkeit, nicht nur in Notsituationen ihr Kind gut versorgen zu können, sondern sich auch mit anderen Eltern zu vernetzen und zusätzlich über die Angebote der Frühen Hilfen in ihrem Ort informiert zu werden.“

Der Landkreis Osnabrück hat auf seiner Homepage einen Link eingestellt. Dabei handelt es sich um eine Liste der Ansprechpartner der Frühen Hilfen in den Kommunen, bei denen Eltern die jeweiligen Angebote vor Ort erfragen können: https://www.landkreis-osnabrueck.de/asp-fh.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion