Mit der neuen Regel, wonach das Tragen eines Kopftuchs vorher beantragt werden muss, hat die Lindenschule in Melle-Buer für Unruhe gesorgt. Nun reagiert die Stadt Melle mit einer Stellungnahme.
Wie die Stadt mitteilt, wurde Bürgermeisterin Jutta Dettmann erst am vergangenen Freitagmorgen (7. November) über den Brief der Grund- und Oberschule informiert – zu diesem Zeitpunkt war ihr der Inhalt völlig unbekannt. Die Bürgermeisterin zeigt sich „sehr verwundert und irritiert“ über das Schreiben der Schule. Sie stellt unmissverständlich klar, dass sie die darin vertretene Haltung nicht teilt.
Klare Worte zur Religionsfreiheit
Dettmann betont, dass die Religionsfreiheit und die freie Ausübung des Glaubens „ein verfassungsrechtlich zugesichertes Grundrecht“ sind. Diese Werte seien in einer vielfältigen Gesellschaft selbstverständlich. „Unsere Stadtgesellschaft ist bunt und vielfältig, dazu gehört auch die freie Ausübung der Religionsfreiheit“, unterstreicht die Bürgermeisterin.
Orte der Bildung hätten dabei eine besondere Verantwortung, erklärt die Bürgermeisterin weiter. Sie sollten durch die Vermittlung von Wissen über verschiedene Kulturen und Religionen zum gegenseitigen Verständnis beitragen.

Dialog und gelebte Vielfalt in Melle
Die Stadt Melle verweist auf den langjährigen interkulturellen und interreligiösen Dialog, der mit den Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften gepflegt werde. Beispiele dafür seien gemeinsame Veranstaltungen wie der jährliche Friedensgang oder das Fastenbrechen im Ramadan im Rahmen der interkulturellen Woche.
Zuständigkeiten klar geregelt
In ihrer Mitteilung erläutert die Stadt zudem die rechtliche Zuständigkeit: Für innere Schulangelegenheiten – also etwa Schulordnungen – sei das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) sowie die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Der Schulträger, in diesem Fall die Stadt Melle, sei lediglich für äußere Angelegenheiten wie Gebäude zuständig und daher nicht weisungsbefugt.
Gespräch und Prüfung eingeleitet
Nach Bekanntwerden des Elternbriefs habe die Bürgermeisterin umgehend Kontakt mit dem zuständigen Schuldezernenten des RLSB aufgenommen. Von dort sei eine Prüfung zugesagt worden. Zudem suchte Dettmann das Gespräch mit der Konrektorin der Lindenschule Buer, um die Hintergründe zu klären. Sie machte dabei deutlich, dass sie hoffe, „dass das Antragsgebot aufgehoben und die Schulordnung kurzfristig dahingehend angepasst wird, dass Kopfbedeckungen aus religiösen oder krankheitsbedingten Gründen zugelassen werden und es hierzu keinen Antrag benötigt“. Nach Angaben der Stadt habe die Konrektorin signalisiert, dass die Schulordnung überarbeitet werde. Auch das RLSB wurde von der Bürgermeisterin bereits über die Bitte zur Änderung informiert.