Jeden Montagmorgen weisen wir unsere Leser auf die Blitzer im Landkreis hin. Vielleicht hat sich der eine oder andere schon einmal gefragt, wieso es eine solche Auskunft nicht innerhalb der Stadt Osnabrück gibt. Genau das hat sich unsere Redaktion auch gefragt und hat sich mit der Pressestelle des Landkreises und der Stadt in Kontakt gesetzt.

Reaktionen des Landkreises sowie der Stadt Osnabrück

Der Landkreis positionierte sich wie folgt: „Der Landkreis gibt die Ortschaften mit den geplanten Messungen bekannt, um das Thema immer wieder in das Bewusstsein der Autofahrer zu bringen und so durchaus präventiv auf eine angemessene Geschwindigkeit hinzuwirken. Die jeweils genannten Ortschaften sind allerdings ja nicht die einzigen Stellen, an denen die Geschwindigkeit durch den Landkreis überwacht wird – ein Landkreis darf anders als die Polizei nur an festgestellten Unfallschwerpunkten kontrollieren. Mithin ist der Messplan kein Freifahrtschein für die nicht genannten Orte, sondern eine Erinnerung, überall angemessen zu fahren.“

Die Stadt Osnabrück antwortete uns: „Der Landkreis gibt die Gemeinde an, in der gemessen wird. Darüber zu informieren, dass die Stadt in der Stadt misst, erübrigt sich. Konkrete Straßen, bzw. Messstandorte gibt auch der Landkreis nicht an. Da die Auswahl der konkreten Messstandorte im Stadtgebiet von mehreren Umständen abhängen – Baustellen, freie Plätze für den Radarwagen, Verkehrsaufkommen -, werden diese erst kurzfristig ausgewählt.“

Wissenschaftlich bewiesen: Autofahrer fahren bei Ankündigung von Radarkontrollen langsamer

Es gibt bereits wissenschaftliche Studien darüber, dass Autofahrer, wenn sie vor einem Blitzer gewarnt werden, langsamer fahren. So hat auch ein Student der Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster in seiner Masterarbeit festgestellt, dass bei 85 Prozent der Autofahrern die Geschwindigkeit in der Tempo-50-Zone, die durchschnittlich bei 57 bis 61 km/h liegt, auf 53 bis 55 km/h gedrosselt wird, wenn zuvor eine Radarkontrolle angekündigt wurde.
Dabei muss es ja gar nicht so weit gehen, dass konkrete Straßen benannt werden, sondern, dass, ähnlich wie beim Landkreis, statt der Gemeinden, die Hinweise über geplante Radarkontrollen auf Stadtteile konkretisiert wird.